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Schaffung einer Beigeordnetenstelle

Abgelehnt6 Ja · 12 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadtverwaltung Laichingen beantragte die Schaffung einer hauptamtlichen Beigeordnetenstelle für den Baubereich, um wachsende kommunale Aufgaben strukturell zu bewältigen. Die Stelle sollte mit Besoldungsgruppe A 15 dotiert und mit Aufgaben des Amts für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaftsverwaltung ausgestattet werden. Der Gemeinderat verwarf diesen Beschlussvorschlag.

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BU-Nr.: 2026/117 AZ: Datum: 10.07.2026 Amt: Hauptamt Bearbeiter/in: Herr Binder Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Gemeinderat 21.07.2026 öffentlich Entscheidung Schaffung einer Beigeordnetenstelle Sachverhalt: Die Aufgaben einer Kommunalverwaltung haben sich in den vergangenen Jahren durch gesellschaftliche Entwicklungen (steigende Einwohnerzahlen, technische Neuerungen, gestiegene Ansprüche durch einen höheren Lebensstandard) und politische Erwartungen (stetigeÜbertragungneuerAufgabenundAusweitungbestehenderAufgaben)starkverändert. Die kommunalen Strukturen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Dies betrifft die Stadtverwaltung Laichingen gleichermaßen. So erfreulich es einerseits ist, dass Laichingen wächst, so sehr stellt es die Verwaltung andererseits vor die große Herausforderung, die anstehendenAufgabenimSinneundzumWohlederStadtundihrerMenschenzuerfüllen.Es ist deshalb erforderlich, die Verwaltungsstrukturen dieser erfolgten Entwicklung anzupassen, um mit dem gewachsenen Aufwand gleich zu ziehen. Die Verwaltung schlägt daher die Schaffung einer Stelle eines/einer Beigeordneten zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten und zur transparenten Aufgabenverteilung innerhalb der Verwaltungsleitung vor. Voraussetzung ist das Bestehen eines dauerhaften, eigenständigen politisch-administrativen Verantwortungsbereichs auf Dezernatsebene (§ 49 Abs. 2 S. 1 GemO). Diese Aufteilung wird wie folgt vorgeschlagen: ● Dezernat 1 – Bürgermeister Klaus Kaufmann Geschäftsbereich: Hauptamt, Finanzverwaltung und die Leitung der Gemeinderatssitzungen sowie der nicht auf das Dezernat 2 übertragenen Ausschüsse des Gemeinderats ● Dezernat 2 – Erste/r Beigeordnete/r: Geschäftsbereich: Leitung des Amts für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung (ABUS), Wirtschaftsförderung, Grundstücksverkehr, Gebäudemanagement, Liegenschaftsverwaltung, sowie die Funktion die technische Geschäftsführung im Zweckverband IIG (Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb). Die Einrichtung einer Beigeordnetenstelle für den Baubereich ist angesichts der tatsächlichen Anforderungen der Stadt Laichingen sachlich gerechtfertigt. Mit rund 12.400 Einwohnerinnen und Einwohnern überschreitet Laichingen die gesetzliche Schwelle des § 49 Abs. 1 GemO, nach der Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern entsprechend den Erfordernissen ihrer Verwaltung hauptamtliche Beigeordnete bestellen können. Als Mittelzentrum mit einer Kernstadt und drei weiteren Stadtteilen nimmt Laichingen zudem Aufgaben wahr, die deutlich über diejenigen einer gewöhnlichen Kommune vergleichbarer Größe hinausgehen. Gerade im Baubereich bestehen mit der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen, der Innenstadtentwicklung, kommunalen Bauvorhaben sowie den Aufgaben indenBereichenInfrastruktur,Umwelt-undKlimaschutz zahlreichekomplexeundlangfristige Herausforderungen. EineBeigeordnetenstelleschaffthierfüreineklarepolitischeundadministrativeVerantwortung, beschleunigt Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse und entlastet zugleich den Bürgermeister, ohne dessen Gesamtverantwortung infrage zu stellen. Sie ist daher kein Selbstzweck,sonderneineangemessenestrukturelleAntwortaufdiegewachsenenAufgaben und die weitere Entwicklung Laichingens. Die vorgesehene Übertragung der technischen Geschäftsführung des Zweckverbands „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“ (IIG) auf den/die Beigeordnete/n steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Zweckverbands IIG. Die genaue Zuordnung der Ämter und Aufgaben zu den beiden Dezernaten ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Dezernatsverteilungsplan. Der/die Beigeordnete ist im festgelegten Geschäftsbereich bei einer Beigeordnetenstelle automatischständige/rVertreter/indesBürgermeisters(§49Abs.2S.1,abs.3S1GemO).Sie hätte zur Folge, dass die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Stellvertreter aus dem Gemeinderat endet und diese dann bei der Wahl der/des Beigeordneten neu gewählt werden müssen. Die Existenz der ehrenamtlichen Vertreter des Bürgermeisters sieht die Verwaltung auch wie gehabt vor. Der/die Beigeordnete ist hauptamtliche/r Beamter/Beamtin auf Zeit; die Amtszeit beträgt acht Jahre(§50Abs.1GemO).DieWahlerfolgtdurchdenGemeinderat(§50Abs.2GemO)nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung (§ 50 Abs. 3 GemO). Nach acht Jahren muss die Stelle erneut ausgeschrieben werden. Der seitherige Amtsinhaber kann sich wieder bewerben. Die Stadt wäre hier also maximal auf einen Zeitraum von acht Jahren fest an eine Person gebunden, im Gegensatz zu einer Beamtenstelle mit Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst, wie seither auf der Amtsleiterstelle gehabt, wo die Bindung bis zum Ruhestand andauert. Finanzielle Auswirkungen: DieUmwandlungderbestehendenPlanstelle„AmtsleitungABUS"ineineBeigeordnetenstelle (A 15/16, § 2 Nr. 3 LKomBesG) hat einen Mehraufwand gegenüber der bisherigen Bewertung zur Folge und ist abhängig von der besoldungsrechtlichen Stufe eines Amtsleiters in A 14. Die Kosten für das Personalbudget werden nach den Vorgaben der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) wie folgt angesetzt. Besoldungsgruppe A 14: 142.000 Euro Besoldungsgruppe A 15: 158.000 Euro Besoldungsgruppe A 16: 182.000 Euro Die Verwaltung schlägt vor, die Beigeordnetenstelle in A 15 einzuweisen und weist nochmals aufgrund der laufenden und anstehenden Anforderungen im Bauamt der Stadt auf die hohe Wichtigkeit hin, diese Maßnahme insgesamt so umzusetzen. Vertagungsfähig: nein Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt dem Grunde nach die Schaffung einer hauptamtlichen Beigeordnetenstelle nach § 49 Abs. 1 GemO. 2. Der/die Beigeordnete vertritt den Bürgermeister ständig in dem nachfolgendfestgelegtenGeschäftsbereich(§49Abs.2S.1GemO)undistals Erste/r Beigeordnete/r zugleich ständiger allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters (§ 49 Abs. 3 S. 1 GemO). 3. Der Geschäftsbereich des/der Beigeordneten wird wie folgt festgelegt: ○ Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung (ABUS) mit den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Bauverwaltung sowie die technische Betriebsleitung der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ○ Wirtschaftsförderung ○ Grundstücksverkehr, Liegenschaftsverwaltung und Gebäude- management ○ technische Geschäftsführung im Zweckverband „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb" (IIG). 4. Der Organisationsänderung nach dem beigefügten Dezernatsverteilungsplan mit den jeweiligen Geschäftskreisen für den Bürgermeister und die/den Erste/n Beigeordnete/n wird zugestimmt. 5. Die weiteren erforderlichen Beschlüsse (Änderung der Hauptsatzung, AufnahmeindenStellenplanundNachtragshaushalt,Besoldung/Einweisung, Freigabe der Ausschreibung,…) werden in gesonderten Tagesordnungspunkten dieser Sitzung gefasst. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Ablauf Auswahlverfahren Beigeordnetenstelle Dezernatsverteilungsplan der Stadt Laichingen (Anlage zu BU 2026_117)

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