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Schaffung einer Beigeordnetenstelle
Abgelehnt6 Ja · 12 Nein · 3 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadtverwaltung Laichingen beantragte die Schaffung einer hauptamtlichen Beigeordnetenstelle für den Baubereich, um wachsende kommunale Aufgaben strukturell zu bewältigen. Die Stelle sollte mit Besoldungsgruppe A 15 dotiert und mit Aufgaben des Amts für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaftsverwaltung ausgestattet werden. Der Gemeinderat verwarf diesen Beschlussvorschlag.
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Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/117
AZ:
Datum: 10.07.2026
Amt: Hauptamt
Bearbeiter/in: Herr Binder
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Gemeinderat 21.07.2026 öffentlich Entscheidung
Schaffung einer Beigeordnetenstelle
Sachverhalt:
Die Aufgaben einer Kommunalverwaltung haben sich in den vergangenen Jahren durch
gesellschaftliche Entwicklungen (steigende Einwohnerzahlen, technische Neuerungen,
gestiegene Ansprüche durch einen höheren Lebensstandard) und politische Erwartungen
(stetigeÜbertragungneuerAufgabenundAusweitungbestehenderAufgaben)starkverändert.
Die kommunalen Strukturen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Dies betrifft die
Stadtverwaltung Laichingen gleichermaßen. So erfreulich es einerseits ist, dass Laichingen
wächst, so sehr stellt es die Verwaltung andererseits vor die große Herausforderung, die
anstehendenAufgabenimSinneundzumWohlederStadtundihrerMenschenzuerfüllen.Es
ist deshalb erforderlich, die Verwaltungsstrukturen dieser erfolgten Entwicklung anzupassen,
um mit dem gewachsenen Aufwand gleich zu ziehen.
Die Verwaltung schlägt daher die Schaffung einer Stelle eines/einer Beigeordneten zur klaren
Abgrenzung der Zuständigkeiten und zur transparenten Aufgabenverteilung innerhalb der
Verwaltungsleitung vor. Voraussetzung ist das Bestehen eines dauerhaften, eigenständigen
politisch-administrativen Verantwortungsbereichs auf Dezernatsebene (§ 49 Abs. 2 S. 1
GemO). Diese Aufteilung wird wie folgt vorgeschlagen:
● Dezernat 1 – Bürgermeister Klaus Kaufmann
Geschäftsbereich: Hauptamt, Finanzverwaltung und die Leitung der Gemeinderatssitzungen
sowie der nicht auf das Dezernat 2 übertragenen Ausschüsse des Gemeinderats
● Dezernat 2 – Erste/r Beigeordnete/r:
Geschäftsbereich: Leitung des Amts für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung
(ABUS), Wirtschaftsförderung, Grundstücksverkehr, Gebäudemanagement,
Liegenschaftsverwaltung, sowie die Funktion die technische Geschäftsführung im
Zweckverband IIG (Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb).
Die Einrichtung einer Beigeordnetenstelle für den Baubereich ist angesichts der tatsächlichen
Anforderungen der Stadt Laichingen sachlich gerechtfertigt. Mit rund 12.400 Einwohnerinnen
und Einwohnern überschreitet Laichingen die gesetzliche Schwelle des § 49 Abs. 1 GemO,
nach der Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern entsprechend den Erfordernissen ihrer
Verwaltung hauptamtliche Beigeordnete bestellen können.
Als Mittelzentrum mit einer Kernstadt und drei weiteren Stadtteilen nimmt Laichingen zudem
Aufgaben wahr, die deutlich über diejenigen einer gewöhnlichen Kommune vergleichbarer
Größe hinausgehen. Gerade im Baubereich bestehen mit der Entwicklung von Wohn- und
Gewerbeflächen, der Innenstadtentwicklung, kommunalen Bauvorhaben sowie den Aufgaben
indenBereichenInfrastruktur,Umwelt-undKlimaschutz zahlreichekomplexeundlangfristige
Herausforderungen.
EineBeigeordnetenstelleschaffthierfüreineklarepolitischeundadministrativeVerantwortung,
beschleunigt Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse und entlastet zugleich den
Bürgermeister, ohne dessen Gesamtverantwortung infrage zu stellen. Sie ist daher kein
Selbstzweck,sonderneineangemessenestrukturelleAntwortaufdiegewachsenenAufgaben
und die weitere Entwicklung Laichingens.
Die vorgesehene Übertragung der technischen Geschäftsführung des Zweckverbands
„Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“ (IIG) auf den/die
Beigeordnete/n steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Zweckverbands IIG.
Die genaue Zuordnung der Ämter und Aufgaben zu den beiden Dezernaten ergibt sich aus
dem als Anlage beigefügten Dezernatsverteilungsplan.
Der/die Beigeordnete ist im festgelegten Geschäftsbereich bei einer Beigeordnetenstelle
automatischständige/rVertreter/indesBürgermeisters(§49Abs.2S.1,abs.3S1GemO).Sie
hätte zur Folge, dass die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Stellvertreter aus dem
Gemeinderat endet und diese dann bei der Wahl der/des Beigeordneten neu gewählt werden
müssen. Die Existenz der ehrenamtlichen Vertreter des Bürgermeisters sieht die Verwaltung
auch wie gehabt vor.
Der/die Beigeordnete ist hauptamtliche/r Beamter/Beamtin auf Zeit; die Amtszeit beträgt acht
Jahre(§50Abs.1GemO).DieWahlerfolgtdurchdenGemeinderat(§50Abs.2GemO)nach
vorheriger öffentlicher Ausschreibung (§ 50 Abs. 3 GemO). Nach acht Jahren muss die Stelle
erneut ausgeschrieben werden. Der seitherige Amtsinhaber kann sich wieder bewerben. Die
Stadt wäre hier also maximal auf einen Zeitraum von acht Jahren fest an eine Person
gebunden, im Gegensatz zu einer Beamtenstelle mit Laufbahnbefähigung für den gehobenen
Dienst, wie seither auf der Amtsleiterstelle gehabt, wo die Bindung bis zum Ruhestand
andauert.
Finanzielle Auswirkungen:
DieUmwandlungderbestehendenPlanstelle„AmtsleitungABUS"ineineBeigeordnetenstelle
(A 15/16, § 2 Nr. 3 LKomBesG) hat einen Mehraufwand gegenüber der bisherigen Bewertung
zur Folge und ist abhängig von der besoldungsrechtlichen Stufe eines Amtsleiters in A 14.
Die Kosten für das Personalbudget werden nach den Vorgaben der KGSt (Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) wie folgt angesetzt.
Besoldungsgruppe A 14: 142.000 Euro
Besoldungsgruppe A 15: 158.000 Euro
Besoldungsgruppe A 16: 182.000 Euro
Die Verwaltung schlägt vor, die Beigeordnetenstelle in A 15 einzuweisen und weist nochmals
aufgrund der laufenden und anstehenden Anforderungen im Bauamt der Stadt auf die hohe
Wichtigkeit hin, diese Maßnahme insgesamt so umzusetzen.
Vertagungsfähig: nein
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt dem Grunde nach die Schaffung einer
hauptamtlichen Beigeordnetenstelle nach § 49 Abs. 1 GemO.
2. Der/die Beigeordnete vertritt den Bürgermeister ständig in dem
nachfolgendfestgelegtenGeschäftsbereich(§49Abs.2S.1GemO)undistals
Erste/r Beigeordnete/r zugleich ständiger allgemeiner Stellvertreter des
Bürgermeisters (§ 49 Abs. 3 S. 1 GemO).
3. Der Geschäftsbereich des/der Beigeordneten wird wie folgt festgelegt:
○ Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung (ABUS)
mit den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Bauverwaltung sowie
die technische Betriebsleitung der Eigenbetriebe
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
○ Wirtschaftsförderung
○ Grundstücksverkehr, Liegenschaftsverwaltung und Gebäude-
management
○ technische Geschäftsführung im Zweckverband
„Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb"
(IIG).
4. Der Organisationsänderung nach dem beigefügten
Dezernatsverteilungsplan mit den jeweiligen Geschäftskreisen für den
Bürgermeister und die/den Erste/n Beigeordnete/n wird zugestimmt.
5. Die weiteren erforderlichen Beschlüsse (Änderung der Hauptsatzung,
AufnahmeindenStellenplanundNachtragshaushalt,Besoldung/Einweisung,
Freigabe der Ausschreibung,…) werden in gesonderten
Tagesordnungspunkten dieser Sitzung gefasst.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Ablauf Auswahlverfahren Beigeordnetenstelle
Dezernatsverteilungsplan der Stadt Laichingen (Anlage zu BU 2026_117)
Text aus PDF extrahiert