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Stellplatzablöse und Überbau städt. Fläche
Abgelehnt0 Ja · 10 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/103
AZ: 632.2
Datum: 19.06.2026
Amt: SG 3 Umweltschutz und
Stadtentwicklung
Bearbeiter/in: Frau Müller
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung
Stellplatzablöse und Überbau städt. Fläche
Laichingen, Schallengasse 2
Sachverhalt:
Das Vorhaben des Bauherrn „Neubau eines Wohngebäudes mit 5 WE + Ladenfläche“ war
bereits im März 2026 im Zuge des gemeindlichen Einvernehmens Thema im Bauausschuss.
Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauplanungsrecht erteilt. Hingewiesen
wurdeimProtokoll darauf,dassdieBalkoneim1.und2.OGaufderOstseitezumTeil aufdie
städtischen Flächen und im Westen auf die Gemeinschaftsflachen ragen. Außerdem wurde
darauf hingewiesen, dass eine hindernde Baulast besteht, da die Stellplatze bereits für das
GebäudeSchallengasse4zurVerfügungstehenundsomitkeineStellplatzefürdas Gebäude
Schallengasse 2 zur Verfügung stehen.
DerBauherrwandtesichnunandieStadt,umzweinotwendigeStellplätzegegenZahlungdes
von der Stadt festgelegten Stellplatzablösebetrags abzulösen.
Zwei Themen sollen nun behandelt werden:
1. Thema Überbau der städtischen Fläche (ggf. Überbaubaulast)
2. Stellplatzablöse
Zu 1.
Der Bauherr überbaut nahezu 100 % des Baugrundstücks (GRZ= 1). Dem hat die Stadt im
Zuge des gemeindlichen Einvernehmens zugestimmt, da es in der näheren Umgebung
vergleichbare Fälle gibt.
Außerdem darf der Bauherr mit dem Wohnhaus bereits direkt an die Grundstücksgrenze
bauen, da er die Abstandsflächen zum Teil auf der öffentlichen Fläche unterbringen kann.
Daher muss er keine Abstandsflächen zur Grenze einhalten, die man ansonsten einhalten
muss; in der Regel mind. 2,5 m zur Grenze.
DieFlächeimOstendesGebäudes,überderdieBalkoneliegenwürdenunddieimEigentum
der Stadt steht, ist Bestandteil des Bebauungsplans „Kreisverkehrsplatz Laichingen“ aus dem
Jahr 2004 und setzt einen öffentlichen Gehweg fest.
Die Stadt schlägt daher vor, die Übernahme der Überbaubaulast abzulehnen.
Es wird vorgeschlagen, dass der Bauherr die Balkone auf dieser Seite entfernen könnte oder
umplant.
Zu 2.
DerBauherrfragtewegeneinerKFZ-Stellplatzablösegemäß§37LBOfürzweiStellplätzean.
Der Bauherr benötigt nach Einschätzung der Verwaltung insgesamt acht Stellplätze für sein
Gebäude. Fünf Stellplätze wegen der geplanten Wohneinheiten (gemäß LBO) sowie weitere
drei Stellplätze wegen des Gewerbes im Erdgeschoss (angenommen wird hier die Ziffer 3.1
Verkaufsstätten bis 700 m² aus der VwV-Stellplätze).
FürStellplätzefürWohnungenkanngemäß§37Absatz7LBOkeineStellplatzablöseerfolgen.
DahergehtdieVerwaltungdavonaus,dassdieStellplatzablösefürzweiderdreierforderlichen
Gewerbeeinheit-Stellplätze erfolgen soll.
Wieobenbereitserwähnt,liegtfürdiegeplantenStellplätzeeinehinderndeBaulastvor,dadie
in den Planunterlagen eingezeichneten Stellplatze bereits für das Gebäude Schallengasse 4
zur Verfügung stehen müssen und somit an dieser Stelle keine Stellplatze für das Gebäude
Schallengasse 2 zur Verfügung stehen. Der Bauherr hat also weitere sechs Stellplätze zu
errichten, selbst wenn er zwei der acht Stellplätze ablösen könnte.
Dem Bauherrn wird daher vorgeschlagen, dass er die Stellplätze durch Umplanung im EG
errichtet und der Stellplatzablöse an dieser Stelle vor dem Hintergrund der angespannten
Parksituation in diesem Bereich nicht zugestimmt werden kann.
Andere Bauherren haben bereits in der Vergangenheit Stellplätze im EG geplant, da sie die
notwendigen Stellplätze ebenfalls nicht auf ihrem Grundstück unterbringen konnten.
Beispiele Feldsetter Straße 45/1 oder in der Karlstraße 2:
Beschlussvorschlag:
DerBauausschussstimmtderÜbernahmederÜberbaubaulastfürdieBalkone
auf der Ostseite nicht zu.
Der Bauausschuss stimmt der Stellplatzablöse nicht zu.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Bebauungsplan
Planunterlagen
Text aus PDF extrahiert