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Stellplatzablöse und Überbau städt. Fläche

Abgelehnt0 Ja · 10 Nein
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-07-08
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BU-Nr.: 2026/103 AZ: 632.2 Datum: 19.06.2026 Amt: SG 3 Umweltschutz und Stadtentwicklung Bearbeiter/in: Frau Müller Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung Stellplatzablöse und Überbau städt. Fläche Laichingen, Schallengasse 2 Sachverhalt: Das Vorhaben des Bauherrn „Neubau eines Wohngebäudes mit 5 WE + Ladenfläche“ war bereits im März 2026 im Zuge des gemeindlichen Einvernehmens Thema im Bauausschuss. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauplanungsrecht erteilt. Hingewiesen wurdeimProtokoll darauf,dassdieBalkoneim1.und2.OGaufderOstseitezumTeil aufdie städtischen Flächen und im Westen auf die Gemeinschaftsflachen ragen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass eine hindernde Baulast besteht, da die Stellplatze bereits für das GebäudeSchallengasse4zurVerfügungstehenundsomitkeineStellplatzefürdas Gebäude Schallengasse 2 zur Verfügung stehen. DerBauherrwandtesichnunandieStadt,umzweinotwendigeStellplätzegegenZahlungdes von der Stadt festgelegten Stellplatzablösebetrags abzulösen. Zwei Themen sollen nun behandelt werden: 1. Thema Überbau der städtischen Fläche (ggf. Überbaubaulast) 2. Stellplatzablöse Zu 1. Der Bauherr überbaut nahezu 100 % des Baugrundstücks (GRZ= 1). Dem hat die Stadt im Zuge des gemeindlichen Einvernehmens zugestimmt, da es in der näheren Umgebung vergleichbare Fälle gibt. Außerdem darf der Bauherr mit dem Wohnhaus bereits direkt an die Grundstücksgrenze bauen, da er die Abstandsflächen zum Teil auf der öffentlichen Fläche unterbringen kann. Daher muss er keine Abstandsflächen zur Grenze einhalten, die man ansonsten einhalten muss; in der Regel mind. 2,5 m zur Grenze. DieFlächeimOstendesGebäudes,überderdieBalkoneliegenwürdenunddieimEigentum der Stadt steht, ist Bestandteil des Bebauungsplans „Kreisverkehrsplatz Laichingen“ aus dem Jahr 2004 und setzt einen öffentlichen Gehweg fest. Die Stadt schlägt daher vor, die Übernahme der Überbaubaulast abzulehnen. Es wird vorgeschlagen, dass der Bauherr die Balkone auf dieser Seite entfernen könnte oder umplant. Zu 2. DerBauherrfragtewegeneinerKFZ-Stellplatzablösegemäß§37LBOfürzweiStellplätzean. Der Bauherr benötigt nach Einschätzung der Verwaltung insgesamt acht Stellplätze für sein Gebäude. Fünf Stellplätze wegen der geplanten Wohneinheiten (gemäß LBO) sowie weitere drei Stellplätze wegen des Gewerbes im Erdgeschoss (angenommen wird hier die Ziffer 3.1 Verkaufsstätten bis 700 m² aus der VwV-Stellplätze). FürStellplätzefürWohnungenkanngemäß§37Absatz7LBOkeineStellplatzablöseerfolgen. DahergehtdieVerwaltungdavonaus,dassdieStellplatzablösefürzweiderdreierforderlichen Gewerbeeinheit-Stellplätze erfolgen soll. Wieobenbereitserwähnt,liegtfürdiegeplantenStellplätzeeinehinderndeBaulastvor,dadie in den Planunterlagen eingezeichneten Stellplatze bereits für das Gebäude Schallengasse 4 zur Verfügung stehen müssen und somit an dieser Stelle keine Stellplatze für das Gebäude Schallengasse 2 zur Verfügung stehen. Der Bauherr hat also weitere sechs Stellplätze zu errichten, selbst wenn er zwei der acht Stellplätze ablösen könnte. Dem Bauherrn wird daher vorgeschlagen, dass er die Stellplätze durch Umplanung im EG errichtet und der Stellplatzablöse an dieser Stelle vor dem Hintergrund der angespannten Parksituation in diesem Bereich nicht zugestimmt werden kann. Andere Bauherren haben bereits in der Vergangenheit Stellplätze im EG geplant, da sie die notwendigen Stellplätze ebenfalls nicht auf ihrem Grundstück unterbringen konnten. Beispiele Feldsetter Straße 45/1 oder in der Karlstraße 2: Beschlussvorschlag: DerBauausschussstimmtderÜbernahmederÜberbaubaulastfürdieBalkone auf der Ostseite nicht zu. Der Bauausschuss stimmt der Stellplatzablöse nicht zu. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Bebauungsplan Planunterlagen

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