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Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/102
AZ: 632.2
Datum: 19.06.2026
Amt: SG 3 Umweltschutz und
Stadtentwicklung
Bearbeiter/in: Frau Müller
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Ortschaftsrat Suppingen 02.07.2026 öffentlich Vorberatung
Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport
Suppingen, Zeilerweg
Sachverhalt:
Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den Maßen 8,75 m x
11,15 m im Osten von Suppingen.
DasHauserhältzweiVollgeschosse,sowieeinSatteldachmiteinerDachneigungvon25Grad.
DerCarportzusammenmit demAbstellraumim Nordendes Grundstücks wirdinsgesamt9 m
lang und 6 m breit. Der Eigentümer des nördlichen Grundstücks müsste daher eine
Abstandsflächenbaulast übernehmen. Die Zufahrt zum Carport erfolgt über Osten.
Die Firsthöhe des Hauses beträgt 8,32 m und die Traufhöhe 6,28 m.
DasVorhabenbefindetsichinnerhalbdesqualifiziertenBebauungsplans„Zeiler“ausdemJahr
1969. Es handelt sich um ein Mischgebiet.
Das Vorhaben ist nach §30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zulässig, wenn es die
Festsetzungen aus dem Bebauungsplan einhält und wenn die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben hält alle Bebauungsplanfestsetzungen ein. Die Erschließung ist gesichert.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche
Einvernehmen.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Planunterlagen
Informationen nicht-öffentlich
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