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Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-07-08
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BU-Nr.: 2026/102 AZ: 632.2 Datum: 19.06.2026 Amt: SG 3 Umweltschutz und Stadtentwicklung Bearbeiter/in: Frau Müller Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Ortschaftsrat Suppingen 02.07.2026 öffentlich Vorberatung Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport Suppingen, Zeilerweg Sachverhalt: Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den Maßen 8,75 m x 11,15 m im Osten von Suppingen. DasHauserhältzweiVollgeschosse,sowieeinSatteldachmiteinerDachneigungvon25Grad. DerCarportzusammenmit demAbstellraumim Nordendes Grundstücks wirdinsgesamt9 m lang und 6 m breit. Der Eigentümer des nördlichen Grundstücks müsste daher eine Abstandsflächenbaulast übernehmen. Die Zufahrt zum Carport erfolgt über Osten. Die Firsthöhe des Hauses beträgt 8,32 m und die Traufhöhe 6,28 m. DasVorhabenbefindetsichinnerhalbdesqualifiziertenBebauungsplans„Zeiler“ausdemJahr 1969. Es handelt sich um ein Mischgebiet. Das Vorhaben ist nach §30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zulässig, wenn es die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan einhält und wenn die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben hält alle Bebauungsplanfestsetzungen ein. Die Erschließung ist gesichert. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Planunterlagen Informationen nicht-öffentlich

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