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Anbau einer Terasse und Überdachung mit Glasschiebeanlage

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-07-08
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BU-Nr.: 2026/105 AZ: 632.2 Datum: 22.06.2026 Amt: SG 3 Umweltschutz und Stadtentwicklung Bearbeiter/in: Frau Müller Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Ortschaftsrat Machtolsheim 07.07.2026 öffentlich Vorberatung Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Anbau einer Terasse und Überdachung mit Glasschiebeanlage Machtolshiem, Drosselweg Sachverhalt: Die Bauherren möchten einen wettergeschützter Aufenthaltsbereich in moderner Aluminium-Glas-Konstruktion mit folgenden Abmessungen errichten: Breite: 8,00 m Tiefe: 4,50 m Höhe: 3 m Grundfläche: 36 m² Der Kaltwintergarten wird an die bestehende Gebäudefassade angebaut und auf einem bauseits herzustellenden Betonfundament gegründet. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß §30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben benötigt eine Befreiung von der im qualifizierten Bebauungsplan „Drosselweg/Steiglesstraße“ aus dem Jahre 1971 vorgeschriebenen Dachneigung von 25°-32° Grad. Geplant ist eine Dachneigung von 5-10 Grad. Begründet wird die Befreiung mit der „geringen Bauhöhe, sowie der erforderlichen Durchgangshöhe,durchdieeinegeringereDachneigung(ca.5°-10°)erforderlichwird. Die Schneelast ist bei der vorgesehen Ausführung berücksichtigt. Das Erscheinungsbild des Wohngebiets wird durch die geringere Dachneigung nicht negativ beeinflusst.“ Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es gibt bereits eine Befreiung von der Dachneigung in der näheren Umgebung und innerhalb desselben Bebauungsplans (Steiglesstraße 8). Die Voraussetzungen für die Befreiungen sind erfüllt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Bauauschuss stimmt dem Vorhaben sowie den notwendigen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Planunterlagen Information nicht-öffentlich

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