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Anbau einer Terasse und Überdachung mit Glasschiebeanlage
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/105
AZ: 632.2
Datum: 22.06.2026
Amt: SG 3 Umweltschutz und
Stadtentwicklung
Bearbeiter/in: Frau Müller
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Ortschaftsrat Machtolsheim 07.07.2026 öffentlich Vorberatung
Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Anbau einer Terasse und Überdachung mit Glasschiebeanlage
Machtolshiem, Drosselweg
Sachverhalt:
Die Bauherren möchten einen wettergeschützter Aufenthaltsbereich in moderner
Aluminium-Glas-Konstruktion mit folgenden Abmessungen errichten:
Breite: 8,00 m
Tiefe: 4,50 m
Höhe: 3 m
Grundfläche: 36 m²
Der Kaltwintergarten wird an die bestehende Gebäudefassade angebaut und auf
einem bauseits herzustellenden Betonfundament gegründet.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß §30 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB). Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans
einhält und die Erschließung gesichert ist.
Das Vorhaben benötigt eine Befreiung von der im qualifizierten Bebauungsplan
„Drosselweg/Steiglesstraße“ aus dem Jahre 1971 vorgeschriebenen Dachneigung
von 25°-32° Grad. Geplant ist eine Dachneigung von 5-10 Grad.
Begründet wird die Befreiung mit der „geringen Bauhöhe, sowie der erforderlichen
Durchgangshöhe,durchdieeinegeringereDachneigung(ca.5°-10°)erforderlichwird.
Die Schneelast ist bei der vorgesehen Ausführung berücksichtigt. Das
Erscheinungsbild des Wohngebiets wird durch die geringere Dachneigung nicht
negativ beeinflusst.“
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2
Baugesetzbuch befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Es gibt bereits eine Befreiung von der Dachneigung in der näheren Umgebung und
innerhalb desselben Bebauungsplans (Steiglesstraße 8).
Die Voraussetzungen für die Befreiungen sind erfüllt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Bauauschuss stimmt dem Vorhaben sowie den notwendigen Befreiungen
zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Planunterlagen
Information nicht-öffentlich
Text aus PDF extrahiert