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Erweiterung eines bestehenden Gewächshauses
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/104
AZ: 632.2
Datum: 22.06.2026
Amt: SG 3 Umweltschutz und
Stadtentwicklung
Bearbeiter/in: Frau Müller
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Erweiterung eines bestehenden Gewächshauses
Laichingen, Am alten Weg
Sachverhalt:
DerBauherr plant die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses für gärtnerische
Nutzung nordwestlich von Laichingen.
Die Gebäudeerweiterung soll 88 m lang und 16,2 m breit werden und direkt an das
bisherige Gewächshaus angeschlossen werden.
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die
Beurteilung richtet sich daher nach §35 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem
land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung
dient (§35 Absatz 1 BauGB). Dies ist vorliegend der Fall.
Die Erschließung ist grundsätzlich gesichert, sofern die bestehende Wasserleitung für
den Betrieb ausreichend ist. Dies muss vom Bauherrn geprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche
Einvernehmen.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Planunterlagen
Information nichtöffentlich
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