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Erweiterung eines bestehenden Gewächshauses

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-07-08
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BU-Nr.: 2026/104 AZ: 632.2 Datum: 22.06.2026 Amt: SG 3 Umweltschutz und Stadtentwicklung Bearbeiter/in: Frau Müller Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Bauausschuss 08.07.2026 öffentlich Entscheidung Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Erweiterung eines bestehenden Gewächshauses Laichingen, Am alten Weg Sachverhalt: DerBauherr plant die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses für gärtnerische Nutzung nordwestlich von Laichingen. Die Gebäudeerweiterung soll 88 m lang und 16,2 m breit werden und direkt an das bisherige Gewächshaus angeschlossen werden. Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Beurteilung richtet sich daher nach §35 Baugesetzbuch (BauGB). Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient (§35 Absatz 1 BauGB). Dies ist vorliegend der Fall. Die Erschließung ist grundsätzlich gesichert, sofern die bestehende Wasserleitung für den Betrieb ausreichend ist. Dies muss vom Bauherrn geprüft werden. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Planunterlagen Information nichtöffentlich

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