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Einberufung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau

Angenommen18 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeKünzelsau
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Künzelsau beschließt die Einrichtung eines Stadtseniorenrates, um Anliegen älterer Menschen gebündelt in die kommunale Arbeit einzubringen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Aufruf zur Mitwirkung zu veröffentlichen; das Gremium soll 9–11 ehrenamtliche Mitglieder umfassen und im Herbst 2026 durch den Gemeinderat bestimmt werden. Die Erprobungsphase bis 2029 verzichtet bewusst auf eine Satzung; eine Evaluierung vor Ablauf entscheidet über dauerhafte Fortführung und mögliche Anpassungen.

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GR_Beschlussvorlage - öffentlich - KÜN/BV/2026/ 00/342/2 Einberufung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau Verfasser: Stefan Neumann, Telefon 07940 129-101 Beratungsfolge Status Datum Gremium Zuständigkeit öffentlich 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Aufruf zur Mitwirkung im Stadtseniorenrat vorzubereiten und zu veröffentlichen. Vorschläge und Bewerbungen können von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Künzelsau, aus der Mitte des Gemeinderats sowie von KÜSS eingereicht werden. 3. Der Stadtseniorenrat soll nach Möglichkeit die Kernstadt und die Ortsteile sowie unterschiedliche Lebens- und Erfahrungshintergründe älterer Menschen in Künzelsau abbilden. Das Gremium soll idealerweise aus 9 bis 11 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bestehen. Ein Sitzungsgeld ist nicht vorgesehen. 4. Die Mitglieder des Stadtseniorenrates werden im Herbst 2026 durch den Gemeinderat bestimmt. 5. Die Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl 2029 gilt als Erprobungsphase. In dieser Phase wird zunächst bewusst auf eine Satzung verzichtet. Die organisatorische Begleitung erfolgt durch den Bürgermeister mit Unterstützung durch das Hauptamt. 6. Die Sitzungen des Stadtseniorenrates finden je nach Bedarf und Themenlage statt. 7. Vor Ablauf der Erprobungsphase wird die Arbeit des Stadtseniorenrates evaluiert. Der Gemeinderat entscheidet anschließend über die dauerhafte Fortführung, mögliche Anpassungen und gegebenenfalls über eine formelle Regelung. 8. Über eine mögliche Ausstattung des Stadtseniorenrates mit eigenen Haushaltsmitteln ab dem Haushaltsjahr 2027 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten. Sachverhalt: In der Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2026 wurde unter TOP 4, Vorlage-Nr. KÜN/IV/2026/00/342, die mögliche Einrichtung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau öffentlich vorberaten. Der ehemalige Stadtrat und Vorsitzende von KÜSS stellte dabei die Überlegungen zur Einführung eines Stadtseniorenrates vor. Bestandteil seines Vortrags waren insbesondere die möglichen Rahmenbedingungen, Aufgabenfelder und Erfahrungen mit Stadtseniorenräten in anderen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Im Anschluss an den Vortrag fand ein lebhafter und konstruktiver Austausch im Gemeinderat statt. Dabei wurde deutlich, dass ein Stadtseniorenrat eine sinnvolle Möglichkeit sein kann, die Anliegen älterer Menschen in Künzelsau stärker zu bündeln, sichtbar zu machen und strukturiert in die kommunale Arbeit einzubringen. Konsens der Vorberatung war, den Stadtseniorenrat zunächst in einer Erprobungsphase einzurichten. Diese soll sich – ähnlich wie bei den Bürgerbeiräten – bis zum Jahr 2028 erstrecken. Auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen und eines Erfahrungsberichts kann der Gemeinderat rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2029 über eine Verstetigung, mögliche Anpassungen oder eine Weiterentwicklung des Gremiums entscheiden. Aus diesem Grund soll während der Erprobungsphase bewusst auf eine Satzung verzichtet werden. Die organisatorische Begleitung erfolgt zunächst durch Bürgermeister Neumann mit Unterstützung durch das Hauptamt. Die Beschlussfassung über die Einrichtung des Stadtseniorenrates soll in der heutigen Sitzung erfolgen. Im Anschluss soll ein öffentlicher Aufruf zur Mitwirkung veröffentlicht werden. Die Mitglieder des Stadtseniorenrates sollen im Herbst 2026 durch den Gemeinderat bestimmt werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein (für 2026) Haushaltsmittel vorhanden: ja Kostenstelle: nein Deckungsvorschlag: 2026 2027 2028 Investitionskosten € € € Folgekosten Nachhaltigkeits-Check: beigefügt beigefügt bei Erstbeschluss x nicht erforderlich Realisierung: Termin ->: September 2026 Anlagen - keine -

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