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Einberufung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau
Angenommen18 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Künzelsau |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Künzelsau beschließt die Einrichtung eines Stadtseniorenrates, um Anliegen älterer Menschen gebündelt in die kommunale Arbeit einzubringen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Aufruf zur Mitwirkung zu veröffentlichen; das Gremium soll 9–11 ehrenamtliche Mitglieder umfassen und im Herbst 2026 durch den Gemeinderat bestimmt werden. Die Erprobungsphase bis 2029 verzichtet bewusst auf eine Satzung; eine Evaluierung vor Ablauf entscheidet über dauerhafte Fortführung und mögliche Anpassungen.
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Dokument
Extrahierter Text
GR_Beschlussvorlage - öffentlich - KÜN/BV/2026/ 00/342/2
Einberufung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau
Verfasser: Stefan Neumann, Telefon 07940 129-101
Beratungsfolge
Status Datum Gremium Zuständigkeit
öffentlich 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Stadtseniorenrates für
Künzelsau.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Aufruf zur Mitwirkung im
Stadtseniorenrat vorzubereiten und zu veröffentlichen. Vorschläge und
Bewerbungen können von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Künzelsau,
aus der Mitte des Gemeinderats sowie von KÜSS eingereicht werden.
3. Der Stadtseniorenrat soll nach Möglichkeit die Kernstadt und die Ortsteile sowie
unterschiedliche Lebens- und Erfahrungshintergründe älterer Menschen in
Künzelsau abbilden. Das Gremium soll idealerweise aus 9 bis 11 ehrenamtlich
tätigen Mitgliedern bestehen. Ein Sitzungsgeld ist nicht vorgesehen.
4. Die Mitglieder des Stadtseniorenrates werden im Herbst 2026 durch den
Gemeinderat bestimmt.
5. Die Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl 2029 gilt als Erprobungsphase. In dieser
Phase wird zunächst bewusst auf eine Satzung verzichtet. Die organisatorische
Begleitung erfolgt durch den Bürgermeister mit Unterstützung durch das
Hauptamt.
6. Die Sitzungen des Stadtseniorenrates finden je nach Bedarf und Themenlage
statt.
7. Vor Ablauf der Erprobungsphase wird die Arbeit des Stadtseniorenrates evaluiert.
Der Gemeinderat entscheidet anschließend über die dauerhafte Fortführung,
mögliche Anpassungen und gegebenenfalls über eine formelle Regelung.
8. Über eine mögliche Ausstattung des Stadtseniorenrates mit eigenen
Haushaltsmitteln ab dem Haushaltsjahr 2027 wird im Rahmen der
Haushaltsberatungen beraten.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2026 wurde unter TOP 4, Vorlage-Nr.
KÜN/IV/2026/00/342, die mögliche Einrichtung eines Stadtseniorenrates für Künzelsau
öffentlich vorberaten.
Der ehemalige Stadtrat und Vorsitzende von KÜSS stellte dabei die Überlegungen zur
Einführung eines Stadtseniorenrates vor. Bestandteil seines Vortrags waren insbesondere
die möglichen Rahmenbedingungen, Aufgabenfelder und Erfahrungen mit
Stadtseniorenräten in anderen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs.
Im Anschluss an den Vortrag fand ein lebhafter und konstruktiver Austausch im
Gemeinderat statt. Dabei wurde deutlich, dass ein Stadtseniorenrat eine sinnvolle
Möglichkeit sein kann, die Anliegen älterer Menschen in Künzelsau stärker zu bündeln,
sichtbar zu machen und strukturiert in die kommunale Arbeit einzubringen.
Konsens der Vorberatung war, den Stadtseniorenrat zunächst in einer Erprobungsphase
einzurichten. Diese soll sich – ähnlich wie bei den Bürgerbeiräten – bis zum Jahr 2028
erstrecken. Auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen und eines
Erfahrungsberichts kann der Gemeinderat rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2029 über
eine Verstetigung, mögliche Anpassungen oder eine Weiterentwicklung des Gremiums
entscheiden.
Aus diesem Grund soll während der Erprobungsphase bewusst auf eine Satzung
verzichtet werden. Die organisatorische Begleitung erfolgt zunächst durch Bürgermeister
Neumann mit Unterstützung durch das Hauptamt.
Die Beschlussfassung über die Einrichtung des Stadtseniorenrates soll in der heutigen
Sitzung erfolgen. Im Anschluss soll ein öffentlicher Aufruf zur Mitwirkung veröffentlicht
werden. Die Mitglieder des Stadtseniorenrates sollen im Herbst 2026 durch den
Gemeinderat bestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein (für 2026)
Haushaltsmittel vorhanden:
ja Kostenstelle:
nein Deckungsvorschlag:
2026 2027 2028
Investitionskosten € € €
Folgekosten
Nachhaltigkeits-Check:
beigefügt
beigefügt bei Erstbeschluss
x nicht erforderlich
Realisierung:
Termin ->: September 2026
Anlagen
- keine -
Text aus PDF extrahiert