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Richtlinie zur Übernahme der Beförderungskosten von integrativ betreuten Kindern in Kindertagesstätten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Krummhörn |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Krummhörn
Krummhörn, der 09.02.2026
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2021/760
öffentlich
Federführun Fachbereich 2 Datum: 09.02.2026
gB:e arbeiter: Ilona Gosepath AZ:
Verfasser: Lilian Gluns
Beratungsfolge Termin
Bildungs,- Sport, - und
Kulturausschuss
Verwaltungsausschuss
Rat
Gegenstand der Vorlage
Richtlinie zur Übernahme der Beförderungskosten von integrativ betreuten
Kindern in Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Krummhörn beschließt die als Anlage beigefügte "Richtlinie der
Gemeinde Krummhörn zur Übernahme der Beförderungskosten von integrativ
betreuten Kindern in Kindertagesstätten" in der vorliegenden Fassung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie umzusetzen und die Einhaltung der
Vorgaben bei der Prüfung von Anträgen auf Übernahme der Beförderungskosten von
integrativ betreuten Kindern sicherzustellen.
Sachverhalt:
Kinder mit besonderem Förderbedarf (sog. Integrationskinder) haben in der
Gemeinde Krummhörn die Möglichkeit, eine integrative Kindertagesstätte in Pilsum
oder Jennelt zu besuchen. In einzelnen Fällen ist es den Erziehungsberechtigten
jedoch nicht möglich, die Beförderung zur jeweiligen Einrichtung sicherzustellen.
Gründe hierfür können insbesondere das Fehlen eines eigenen Kraftfahrzeugs oder
die Höhe der Beförderungskosten sein, die aufgrund besonderer sozialer Härtefälle
nicht selbst getragen werden können.
Bislang erfolgte die Prüfung entsprechender Anträge auf Grundlage von
Einzelfallentscheidungen. Zur Sicherstellung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit
und einer einheitlichen Verwaltungspraxis ist die Einführung einer schriftlich fixierten
Regelung in Form einer Richtlinie erforderlich.
Die Richtlinie definiert den Kreis der Anspruchsberechtigten, legt die
Anspruchsvoraussetzungen fest und regelt das anzuwendende Verfahren.
Die Beförderungskosten für Integrationskinder werden im Rahmen der
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Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des SGB IX durch den Landkreis Aurich
über die Leistung der Sachkostenpauschale mitfinanziert. Die Höhe der
Sachkostenpauschale beträgt bis zu 450,00 EUR monatlich pro Kind und richtet sich
nach der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes in der Einrichtung. In der Richtlinie
ist vorgesehen, dass ein Drittel der jeweils gewährten monatlichen
Sachkostenpauschale für die Beförderungskosten verwendet wird.
Die Regelung findet gleichermaßen Anwendung auf den Kindergarten in Jennelt.
Die´1/3-Regelung wurde mit dem Kirchenrentamt in Emden abgestimmt.
Die konkrete Höhe der Beförderungskosten ist vom Einzelfall abhängig und kann
daher nicht pauschal beziffert werden. Die im Zusammenhang mit der Beförderung
von Integrationskindern entstandenen Gesamtkosten beliefen sich in den
vergangenen Haushaltsjahren auf jeweils rund 10.000 bis 15.000 EUR.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in Höhe der bisherigen Aufwendungen im
Haushalt eingeplant.
Kosten/Folgekosten:
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