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Richtlinie zur Übernahme der Beförderungskosten von integrativ betreuten Kindern in Kindertagesstätten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKrummhörn
Datum2026-03-18
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Gemeinde Krummhörn Krummhörn, der 09.02.2026 Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2021/760 öffentlich Federführun Fachbereich 2 Datum: 09.02.2026 gB:e arbeiter: Ilona Gosepath AZ: Verfasser: Lilian Gluns Beratungsfolge Termin Bildungs,- Sport, - und Kulturausschuss Verwaltungsausschuss Rat Gegenstand der Vorlage Richtlinie zur Übernahme der Beförderungskosten von integrativ betreuten Kindern in Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Krummhörn beschließt die als Anlage beigefügte "Richtlinie der Gemeinde Krummhörn zur Übernahme der Beförderungskosten von integrativ betreuten Kindern in Kindertagesstätten" in der vorliegenden Fassung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie umzusetzen und die Einhaltung der Vorgaben bei der Prüfung von Anträgen auf Übernahme der Beförderungskosten von integrativ betreuten Kindern sicherzustellen. Sachverhalt: Kinder mit besonderem Förderbedarf (sog. Integrationskinder) haben in der Gemeinde Krummhörn die Möglichkeit, eine integrative Kindertagesstätte in Pilsum oder Jennelt zu besuchen. In einzelnen Fällen ist es den Erziehungsberechtigten jedoch nicht möglich, die Beförderung zur jeweiligen Einrichtung sicherzustellen. Gründe hierfür können insbesondere das Fehlen eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Höhe der Beförderungskosten sein, die aufgrund besonderer sozialer Härtefälle nicht selbst getragen werden können. Bislang erfolgte die Prüfung entsprechender Anträge auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen. Zur Sicherstellung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer einheitlichen Verwaltungspraxis ist die Einführung einer schriftlich fixierten Regelung in Form einer Richtlinie erforderlich. Die Richtlinie definiert den Kreis der Anspruchsberechtigten, legt die Anspruchsvoraussetzungen fest und regelt das anzuwendende Verfahren. Die Beförderungskosten für Integrationskinder werden im Rahmen der Seite 1 von 2 Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des SGB IX durch den Landkreis Aurich über die Leistung der Sachkostenpauschale mitfinanziert. Die Höhe der Sachkostenpauschale beträgt bis zu 450,00 EUR monatlich pro Kind und richtet sich nach der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes in der Einrichtung. In der Richtlinie ist vorgesehen, dass ein Drittel der jeweils gewährten monatlichen Sachkostenpauschale für die Beförderungskosten verwendet wird. Die Regelung findet gleichermaßen Anwendung auf den Kindergarten in Jennelt. Die´1/3-Regelung wurde mit dem Kirchenrentamt in Emden abgestimmt. Die konkrete Höhe der Beförderungskosten ist vom Einzelfall abhängig und kann daher nicht pauschal beziffert werden. Die im Zusammenhang mit der Beförderung von Integrationskindern entstandenen Gesamtkosten beliefen sich in den vergangenen Haushaltsjahren auf jeweils rund 10.000 bis 15.000 EUR. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in Höhe der bisherigen Aufwendungen im Haushalt eingeplant. Kosten/Folgekosten: Seite 2 von 2

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