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Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

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TypAntrag
GemeindeKrummhörn
Datum2026-03-18
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Gemeinde Krummhörn Krummhörn, der 20.01.2026 Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2021/752 öffentlich Federführun Fachbereich 3 Datum: 20.01.2026 gB:e arbeiter: Ilona Gosepath AZ: Verfasser: Jens Pollmann Beratungsfolge Termin Infrastruktur,- und Planungsausschuss / Sozialer Wohnungsbau Verwaltungsausschuss Rat Gegenstand der Vorlage Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Hier: Aufstellung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1210 Beschlussvorschlag: Für den in der Karte durch Umrandung kenntlich gemachten Bereich ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1210 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Sachverhalt: Die Gemeinde Krummhörn beabsichtigt, auf den Flurstücken 37/22, 37/26 und 60/7, Flur 4, Gemarkung Pewsum, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1210 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. In dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind öffentliche Grünflächen mit Fußwegeverbindung sowie private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Private Parkanlage“ festgesetzt. Innerhalb der privaten Parkanlage sind Teilflächen gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB mit standortgerechten Bäumen zu bepflanzen. Das Plangebiet weist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Größe von rund 8.653 m² auf. Das Planungsverfahren dient der Innenentwicklung und erfolgt auf Grundlage von § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. In der Konsequenz der Anwendung von § 13a BauGB ist weder die Erstellung eines Umweltberichtes noch die Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlich. Da der Flächennutzungsplan bereits Wohnbauflächen ausweist, ist keine Berichtigung erforderlich. Seite 1 von 2 Kosten/Folgekosten: Durch den Beschluss entstehen keine Kosten. Seite 2 von 2

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