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Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Krummhörn |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Krummhörn
Krummhörn, der 20.01.2026
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2021/752
öffentlich
Federführun Fachbereich 3 Datum: 20.01.2026
gB:e arbeiter: Ilona Gosepath AZ:
Verfasser: Jens Pollmann
Beratungsfolge Termin
Infrastruktur,- und
Planungsausschuss /
Sozialer Wohnungsbau
Verwaltungsausschuss
Rat
Gegenstand der Vorlage
Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
Hier: Aufstellung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1210
Beschlussvorschlag:
Für den in der Karte durch Umrandung kenntlich gemachten Bereich ist die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1210 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Krummhörn beabsichtigt, auf den Flurstücken 37/22, 37/26 und 60/7,
Flur 4, Gemarkung Pewsum, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1210 die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.
In dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind öffentliche Grünflächen mit
Fußwegeverbindung sowie private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Private
Parkanlage“ festgesetzt. Innerhalb der privaten Parkanlage sind Teilflächen gemäß §
9 (1) Nr. 25a BauGB mit standortgerechten Bäumen zu bepflanzen. Das Plangebiet
weist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Größe von rund 8.653 m² auf.
Das Planungsverfahren dient der Innenentwicklung und erfolgt auf Grundlage von §
13a BauGB im beschleunigten Verfahren. In der Konsequenz der Anwendung von §
13a BauGB ist weder die Erstellung eines Umweltberichtes noch die Abhandlung der
Eingriffsregelung erforderlich. Da der Flächennutzungsplan bereits Wohnbauflächen
ausweist, ist keine Berichtigung erforderlich.
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Kosten/Folgekosten:
Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.
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