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Anträge der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2026-2027
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kornwestheim |
| Datum | 2026-01-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.: 2026/007
Bearbeitung: FB7-FrauOesterreicher
FB7-FrauJegel
Datum: 22.12.2025
Sitzungsvorlage
Vorlagean zur Sitzungsart Datum Beschluss
AusschussfürUmweltund Vorberatung öffentlich 27.01.2026
Technik
AusschussfürSozialesund Vorberatung öffentlich 28.01.2026
Integration
Verwaltungs-und Vorberatung öffentlich 29.01.2026
Finanzausschuss
Betreff:
AnträgederFraktionenzumDoppelhaushalt2026-2027
Anlage(n):
Anlage1-Grüne-Arbeitsauftrag_2026_002_Begegnungsstätten
Anlage10-BV-AntragSpielplatzBolzstraße
Anlage11-BV-AntragBolzschule_Kita
Anlage12-BV-AntragSchillerschuleZebrastreifen
Anlage13-SPD-AntragMusikschulentgelte
Anlage14-FDP-AntragLive-ÜbertragungSitzungen
Anlage15-FDP-AntragFallschutzbodenPausenhof
Anlage2-Grüne-Arbeitsauftrag_2026_003_Radweg_Arbeitsauftrag
Anlage3-Grüne-Antrag_2026_001_Mieterstrom
Anlage4-Grüne-Antrag_2026_002_PV-Sammelbestellung
Anlage5-Grüne-Antrag_2026_003_Klimaanpassung_Sportplätze
Anlage6-Grüne-Antrag_2026_004_Schattenplätze
Anlage7-Grüne-Antrag_2026_005_Jubilarbesuche
Anlage8-FW-AntragÜberprüfungderAnschaffungeinermobilenAmpelanlage
Anlage9-BV-Frauenschwimmen
Beschlussvorschlag:
DerGemeinderatstimmtüberdieeinzelnenAnträgeundArbeitsaufträge(Nummer1bis15)
ab.GleichzeitigwirdüberdieBereitstellungentsprechenderMittelansätzeim
Doppelhaushaltsplan2026-2027entschieden.
*DieBeschlussfassungerfolgtimRahmenderVerabschiedungdesDoppelhaushalts
2026-2027imGRam05.02.2026.
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HaushaltsrechtlicheDeckung
ArtderAufgabenerfüllung:
sieheErläuterungbeijeweiligemPunktinderVorlage
FinanzielleAuswirkungen:
sieheErläuterungbeijeweiligemPunktinderVorlage
AufnahmeindieFortschreibungslistezumDoppelhaushaltsplan2026-2027.
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SachdarstellungundBegründung:
ImFolgendensinddieAnträgeundArbeitsaufträgedereinzelnenFraktionen,dieim
RahmenderEinbringungdesHaushaltsplan-Entwurfs2026-2027rechtzeitigeingegangen
sindaufgelistet.DieArbeitsaufträgesindblaumarkiertundwerdendurchdieVerwaltungim
kommendenJahrbearbeitetundhiernurzurKenntnisgenommen.
AnträgederFraktionBündnis90/DieGrüne:
1. ErstellungeinesKonzeptes„BegegnungsstättenfürJungundAltinKornwestheim“
—Bestandsaufnahme,BedarfsermittlungundKonzeptvorbereitung
(THH13,PSK11141000–130100–4271000,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig)
(SIA28.01.2026,VFA29.01.2026)
DieVerwaltungteiltgrundsätzlichdieZielsetzung,BegegnungsstättenfürJungundAlt
alswichtigenBestandteildersozialenInfrastrukturinKornwestheim
weiterzuentwickeln.NiedrigschwelligeBegegnungsangeboteleisteneinen
wesentlichenBeitragzurStärkungvonNachbarschaften,sozialerTeilhabeund
Integration.
MitdemderzeitinUmsetzungbefindlichenWohnCaféJoosinderGüterbahnhofstraße
25wirdbereitseinkonkreter,generationenübergreifenderBegegnungsortrealisiert,
dersichindieReihebestehendererfolgreicherEinrichtungenwiedemBFZ,dem
SchafhofoderdemCaféKornieinfügt.DasWohnCaféJooswirdvonder
BezirksbaugenossenschaftAltwürttemberge.G.finanziertundvomVereinIntegrative
Wohnformene.V.betrieben.DielaufendenVernetzungs-undKonzeptionsprozesse
werdenvonderStabsstelleSozialesundTeilhabebegleitetundbietendieMöglichkeit,
praxisnaheErkenntnissefürkünftigeBegegnungsformateundTrägermodellezu
gewinnen.EinerstesVernetzungs-undPlanungstreffenmitverschiedenenAkteurinnen
undAkteurenfandam15.12.2025statt.DiedabeigewonnenenErfahrungensollen
zunächstausgewertetundalsGrundlagefüreinemöglicheKonzeptentwicklung
herangezogenwerden.
VordiesemHintergrundschlägtdieVerwaltungvor,zunächstdieErfahrungenausdem
AufbauunddemBetriebdesWohnCafésJoosauszuwertenunddiesealsGrundlagefür
einemöglicheweitergehende,stadtweiteBestandsaufnahmeundKonzeptentwicklung
zunutzen.AufdieserBasiskannzueinemspäterenZeitpunktgeprüftwerden,in
welchemUmfangundmitwelchenpersonellenundfinanziellenRessourcenein
umfassendesKonzept„BegegnungsstättenfürJungundAltinKornwestheim“sinnvoll
undumsetzbarist.
ErgänzendwirdaufdieVorlage-Nr.2025/153mitderAnlage-Nr.5verwiesen,inderdas
KonzeptzurdezentralenQuartiersarbeitinKornwestheimunterdemLeitgedanken
„begegnen–beraten–begleiten“dargestelltistundbereitseineÜbersichtüber
Raumkapazitäten,AngebotsvielfaltundweitererelevanteInformationenenthaltenist.
VorschlagderVerwaltung:
Prüfauftrag.
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2. VerbesserungderverkehrlichenSituationfürRadfahrendeinderTheodor-Heuss-
Straße(Ost-West-VerbindungzwischenMühlhäuserStraßeundKimryplatz)
(THH9,PSK54100100–090100–4212100,3.000EUR,
Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob",
Kommuneentscheidetüber"Wie"))
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
AufgrundderräumlichenSituationisteineLösungnurschwermöglichbzw.mit
erheblichenEinschränkungenderanderenVerkehrsartenverbunden.DasThemawird
ineinemMobilitätsbeiratimJahr2026aufgerufenunderörtert.
VorschlagderVerwaltung:
PrüfauftragundBehandlungimnächstenMobilitätsbeirat.
HaushaltsmittelfürneueBeschilderungenoderMarkierungenwärenimallgemeinen
Ansatzenthalten.
3. FörderungderImplementierungvonMieterstrommodellenim
GeschosswohnungsbaudurchdieLEA
(THH12,ASKI12-561003–120100–1803810,15.000EUR,
Aufgabentyp:freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
DieEnergieagenturKreisLudwigsburgLEAe.V.(LEA)bietetbereitseinekostenlosePV-
BeratungMFH/WEGan.DieseBeratungbeantwortetalleFragenzuSolartechnikauf
Mehrfamilienhäusern.Dabeiwirdüberdierechtlichenundorganisatorischen
BesonderheitenvonSolartechnikundStromerzeugungaufgemeinschaftlichgenutzten
Gebäudeninformiert.DamitistderFraktionsantragausSichtderVerwaltungbereits
abgedeckt.
DieVerwaltungweistaufdaskostenloseBeratungsangebotderLEAaufihrer
Klimastadt-WebsiteunterdemFörderprogramm"WirstärkenKlima"deutlichhin.
EsentstehenkeinezusätzlichenKosten.
VorschlagderVerwaltung:
Zustimmung,aberesentstehenkeinezusätzlichenKosten,daherkeineErhöhungdes
bestehendenAnsatzes.
4. FinanzierungvonPV-SammelbestellungenundBeratungzuMieterstrommodellen
durchdieLEA
(THH12,ASKI12-561003–120100–1803810,60.000EUR,Aufgabentyp:
freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
DieNutzungvonPV-SammelbestellungenzurBündelungderNachfrage,sowie
BegleitungundBeratungderBürgerschaftisteinsinnvollesKlimaschutz-Instrument.
DieNutzerinnenundNutzerprofitierenvonMengenrabattenundeinerfesten
Ansprechperson.ZusätzlichwerdenweitereDachflächenmitPV-Anlagenausgestattet,
diebisheraufgrundvonUnsicherheitenoderweiterenHemmschwellenunberührt
blieben.
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DieLEAistbereitseinetablierterPartnerderStadtundverfügtübereinehohe
KompetenzundErfahrungbeiPV-SammelbestellungenfürPrivathaushalte.Esistzu
prüfen,welcheKostendabeifürdieStadtanfallenundabwelcherAnzahlan
MindestbestellungenderProzessstattfindenkann.DieStadtkanndiesenProzess
informativundkommunikativbegleiten.EineeigeneVermittlungstätigkeitistaus
GründendesVergaberechtsnichtvorgesehen.
DieVerwaltungfragtbeiderLEAzudenKonditionenundRahmenbedingungeneiner
PV-Sammelbestellungan.
DieKostenwerdenbeiderLEAangefragt.
VorschlagderVerwaltung:
PrüfauftragundkeineAufnahmevonHaushaltsmitteln.
5. KlimaanpassungsmaßnahmenandenSportgeländenderStadtKornwestheim
(THH9,PSK55100200–090100–4212000,50.000EUR,Aufgabentyp:freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
EineBaumpflanzunganKunstrasenplätzenbedeutetfürdieStadtgärtnereieinen
erheblichenMehraufwandanPflegearbeiten,besonderswährendderHerbstzeit.
BlättermüssenofttäglichodermehrmalsproWocheentferntwerden,umdenPlatzin
einembespielbarenZustandzuhalten.OhneerhöhteregelmäßigePflegekannsich
organischerAbfallansammelnundlangfristigeSchädenverursachen.Dieregelmäßige
EntfernungdesorganischenMaterials(Blätter,Zweige/Äste,Pollen,...)bedeutetfürdie
PlätzeeinezusätzlicheBelastung.
WeiterhinkannesdurchdenorganischenEintragunddieAblagerungvonnatürlichen
MaterialienundPflanzenteilenaufderOberflächevonKunstrasenplätzenzueiner
BeeinträchtigungderSpielfunktionalitätbzw.u.U.zueinerverkürztenLebensdauerdes
Platzeskommen.DurchdenEintragkanndieDrainageverstopfenbzw.esbildensich
AlgenundMoose,diezueinerzusätzlichenBeeinträchtigungderSpielqualitätführen
unddieOberflächerutschigmachen.HarzeintragkannzueinemVerklebender
Kunstrasenfasernführen.EineVerschattungderPlätzekannzuBeeinträchtigungenim
Spielbetriebführen.DurchdiegeringereAbtrocknungentstehendauerhaftfeuchte
Zonen,diezueinemgeringerenBallrollwiderstand,anderemSprungverhaltenundzu
einerungleichmäßigenAlterungdesPlatzessorgen.
EineBaumpflanzungimdirektenUmfeldvonKunstrasenplätzenistkritischzu
betrachten.
AndenPlätzeninderJahnstraße/ESG-GeländekönnenanderWestseitedesPlatzes
undGeländeskeineBäumegepflanztwerden.EsfehltderPlatzzwischenderBahnund
denPlätzensowieistdieOberleitungderBahnschlichtwegzunah.AufderNordseite
(ehem.TennePlatz)istdieweitereNutzung,bzw.dieFragenachdembaulichen
UntergrundundderbestehendenEntwässerungseinrichtungenderBahnzuklären.Auf
derOstseitedesKunstrasenplatzsindsechsBäumevorhanden.WeitereBäumekönnen
aufGrundderPlatzverhältnissenichtrealisiertwerden.ImUmfelddesKleinspielfelds
imSüdendesESG-GeländessindaufdenmöglichenPflanzbereichenbereitsBäume
vorhanden.
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InderBogenstraßekönnteaufderOstseitenuraufdembestehendenBolzplatzBäume
gepflanztwerden.DiesehättenichtnurdieVerkleinerungdesBolzplatzeszurFolge,
sondernaucheventuelleSchädigungendurchWurzelausläuferbzw.Verschattungdes
Rasens.EinePflanzungaufdemRundlaufanderNordseitehatsichinder
VergangenheitaufgrunddesbaulichenUnterbaus(aufgefülltesMaterial,
Deponiegelände)nichtalsnachhaltigerwiesen.DieFlächenaufderWestseitesinddem
TennisvereinverpachtetundaufderSüdseitestehenbereitsBäume.
VorschlagderVerwaltung:
Ablehnung.
6. SchaffungvonSchattenplätzen,TrinkbrunnenundVernebelungsanlagenin
Kornwestheim
(THH8,ASKI08-511018–080100–0960210-Güterbahnhofstraße,
15.000EURproTrinkbrunnen,Aufgabentyp:freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
AusSichtderVerwaltungistdasThemaTrinkbrunnenabschließendmitVorlage
2025/237(AUT16.09.2025)abgearbeitet.
VernebelungsanlagensindausSichtderVerwaltungkostenaufwändigundhabennur
einengeringenNutzen,werdendahernichtweiterverfolgt.
VerschattungauföffentlichenFlächenerfolgtdurchPflanzungvonBäumen,mobile
VerschattungselementesollenaufgrunddesPflege-undBetreuungsaufwandsnursehr
zielgerichtetzumEinsatzkommen.
VorschlagderVerwaltung:
Ablehnung.
WieinderVorlageaufgeführtsollimZugederNeugestaltungGüterbahnhofstraßeein
Trinkbrunnenumgesetztwerden.
7. ErweiterungderRichtlinienüberGlückwünsche,Ehrungen,Verabschiedungenund
Beileidsbezeugungen
(THH2,PSK36300600–0220000–4271000,3.000EUR,
Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob",
Kommuneentscheidetüber"Wie"))
(SIA28.01.2026,VFA29.01.2026)
AktuellerhaltenalleKornwestheimerFamilienzurGeburtihresKindeseinen
WillkommensbriefdesOberbürgermeisters.DiesemBriefwerden
InformationsbroschürenüberdieKindertagespflegeundüberdasBewohner-und
FamilienzentrumderStadtKornwestheimbeigefügt.DieBriefeversendetdas
BürgerbürounterZuarbeitdesFachbereich2–Kinder,Jugend,Bildung.
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IndemBriefwirdauchverwiesenauf:
- MöglichkeitzurpersönlichenBeratungimBewohner-undFamilienzentrum(BFZ)
- HomepagederStadtKornwestheim/SeitendesBFZundder
Kindergärten/Kindertagesstätten
- InstagramBFZ
- vieleKultur-undFreizeitangebotefürFamilienmitKindern,insbesondereDasK
und
- dieStadtbücherei
DieMitarbeiterinnendesBFZberichten,dassvielejungeFamilienaufdieseWeisevon
diesenAngebotenerfahrenunddieseauchsehrausgelastetundgutbesuchtsind.
AufdieseWeisemöchtedieStadtKornwestheimdenAuftragderWillkommensbesuche
erfüllen.
HintergrundWillkommensbesuche
DiesesindgemäßdemGesetzzurKooperationundInformationimKinderschutz(KKG)
PflichtaufgabenvonKommunen.DasKKGstelltalsArtikel1dasKernstückdes
Bundeskinderschutzgesetzes(BKiSchG)dar.
MitdemZiel,dasWohlvonKindernzuschützenundihreEntwicklungzufördern,regelt
esinvierParagraphenvorallemdieAufgabenrelevanterAkteure,die
RahmenbedingungenfürderenZusammenarbeitsowiedenAufbauverlässlicher
NetzwerkeFrüheHilfen.
Besondersim§2desKKGistfestgeschrieben,dass
(1)ElternsowiewerdendeMütterundVäterüberLeistungsangeboteimörtlichen
EinzugsbereichzurBeratungundHilfeinFragenderSchwangerschaft,Geburt
undderEntwicklungdesKindesindenerstenLebensjahreninformiertwerden
sollen.
(2)ZudiesemZweckdienachLandesrechtfürdieInformationderElternnach
Absatz1zuständigenStellenbefugtsind,denElterneinpersönlichesGespräch
anzubieten.DieseskannaufWunschderElterninihrerWohnungstattfinden.
SofernLandesrechtkeineandereRegelungtrifft,beziehtsichdieinSatz1
geregelteBefugnisaufdieörtlichenTrägerderJugendhilfe.
AktuellprüftdieVerwaltungpersonell,obzusätzlichBesucheindenFamilienselbst
möglichsindunddieseumgesetztwerdenkönnen.
WürdenGeschenkeüberreichtodermitversandtwerden,istdafüreinBudgetzur
Verfügungzustellen.ImaktuellenHaushaltistdiesbishernichtvorgesehen.
EineweitereBestandsaufnahme/Grobkonzeptionistnichtnötig,dadiemeisten
genanntenPunktebereitsumgesetztwerden.
VorschlagderVerwaltung:
PrüfauftragundkeineAufnahmevonHaushaltsmitteln.
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AnträgederFraktionFreieWähler/BündnisfürVielfalt:
8. ÜberprüfungderAnschaffungeinermobilenAmpelanlage
(THH9,ASKI09-541040–090100–0960210,50.000EUR,
Aufgabentyp:freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
IndengenanntenKostenvon260.000EURsinddiebeidenendgültigenAnlagenam
MoldengrabenundderEnzstraßebereitsenthalten,sowienotwendigeLeistungen,die
auchbeieinereigenenmobilenAnlageKostenverursachen.DiereinenMietkosten
belaufensichaufca.10.000EURbis14.000EURjeAnlageundsteheninkeinem
VerhältniszudenAnschaffungskosteneinerAnlagevonrund50.000EUR.Vermutlich
würdedieserBetragabernichtausreichen,daErsatzteileundweitereBauteile
notwendigsind,umalleEventualitätenabzudecken.DieVerwaltunghältdie
AnschaffungeinermobilenAnlagefürnichtwirtschaftlich.
VorschlagderVerwaltung:
Ablehnung.
9. WiedereinführungeineswöchentlichenFrauenschwimmens,einmalproWochefür
einefestgelegteZeit,imstädtischenHallenbad
(THH10,PSK53500000–100100–4315000,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig)
(VFA29.01.2026)
DieSWLBhattebereitsmehrereGesprächezumThemaFrauenschwimmengeführtund
mehrereLösungsansätzeerörtert.EinerdieserAnsätzewurdebereitsumgesetzt,
nämlichdieGründungeinesVereins„Frauenschwimmen“bzw.alternativdie
EinbindungeinesbestehendenVereins,derdieSchirmherrschaftübernimmt.
ZwischenzeitlichwurdederSchwimmvereinMuslimischerFrauenStuttgarte.V.
beauftragtmitderSWLBeineÜberlassungsvereinbarungabzuschließen.DerVertrag
beginntam11.01.2026.VereinbartwurdeeinZeitfenstervon18:00Uhrbis20:30an
jedemSonntag.
VorschlagderVerwaltung:
Erledigt.
10. SaisonaleAnpassungderÖffnungszeitendesSpiel-undBolzplatzesEbertstraße
(THH4,PSK55100200–090100–4271000,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
DerSpielplatzinderEbertstraßeistfürKinderundJugendlichebis16Jahrekonzipiert
undfreigegeben.ErbefindetsichinunmittelbarerNachbarschaftzurWohnbebauung.
DieNutzungderöffentlichenSpielplätzeistinderstädtischenSpielplatzsatzungsowie
inderPolizeiverordnunggegenumweltschädlichesVerhalten,zumSchutzderGrün-
undErholungsanlagenundüberdasAnbringenvonHausnummern(polizeiliche
Umweltschutzverordnung)geregelt.
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Nach§4derPolizeiverordnungdürfenSpielplätzeundähnlicheEinrichtungen,die
wenigerals50mvoneinerWohnbebauungentferntsind,zwischen20.00Uhrund
08.00Uhrnichtbenutztwerden.
FürdenSpielplatzEbertstraßebestehenwiederkehrendeLärmbeschwerdenausder
Nachbarschaft(insb.indenAbendstunden).ZudemliegteineGerichtsentscheidung
vor,mitderderStadtauferlegtwurde,dieEinhaltungderBenutzungszeitenzu
kontrollieren.EineAusweitungderZeitenwürdedenVollzugsaufwandunddas
KonfliktpotenzialerhöhenundstündedergerichtlichenAuflageentgegen,die
bestehendenZeitenwirksamzusichern.
DasNutzungsinteressederKinderundJugendlichenausdemWohngebietaufdereinen
sowiedasRuhebedürfnisderAnwohneraufderanderenSeiteistbeiderGestaltungder
Nutzungszeitensorgfältigabzuwägen.BeidemistausSichtderVerwaltungmitder
aktuellenRegelungausreichendRechnunggetragen.Esistauchkeinerechtlich
plausibleBegründungersichtlich,warumausgerechnetnurbeidemSpielplatzinder
EbertstraßedieNutzungszeitenerweitertwerdensollen.Dieswürdedem
GleichbehandlungsgrundsatzimVergleichzuanderenstädtischenSpielplätzen
widersprechen.
ImÜbrigenentsprechendieNutzungszeitenfürdieKornwestheimerSpielplätzeden
RegelungenderGroßzahlderKommunenimLandkreis.
VordiesemHintergrundempfiehltdieVerwaltung,diederzeitigenNutzungszeitenfür
diestädtischenSpielplätzeunverändertbeizubehalten.
VorschlagderVerwaltung:
Ablehnung.
11. VerbesserungderVerkehrssicherheitanderEugen-Bolz-Grundschule(Bolzstraße)
(THH9,ASKI09-541010–090100–0960210,45.000EUR,
Aufgabentyp:freiwillig)
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
DasThemawurdeinderVerkehrs-undRadwegeschauam15.10.2024behandelt
(Vorlage2024/298)undwirdimMärz/April2026umgesetzt.NachdemUmbauwirdes
einenZebrastreifen(Fußgängerüberweg)sowieeineseparate,gekennzeichnete
AufstellflächefürdieSchulbussegeben.DerGehwegbereichwirdausgebautinklusive
demAusfahrtsbereichausdenParkplätzenSchule/Kindergarten.Somitwirdfürden
FußgängerdieSicherheitimUmfeldderBolzschuleverbessert.
HaushaltsmittelsindbereitsimHaushaltsplan2025enthaltenundkönnenals
ErmächtigungsresteindasJahr2026übertragenwerden.
VorschlagderVerwaltung:
Zustimmung.
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12. VerbesserungderVerkehrssicherheitamZebrastreifenvorderSchillerschule
(StuttgarterStraße)
(THH9,PSK54100100–090100–4212100,3.000EUR,
Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob",
Kommuneentscheidetüber"Wie")
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
EinZebrastreifen(inderFachspracheFußgängerüberweg)isteineVerkehrseinrichtung,
dienormgerechtumgesetztwird.DiedazugehörigeBeleuchtungwirdsokonzipieren,
dassdieserBereichbeiNachthellerausgeleuchtetwiedieRestumgebungist.Der
Fußgängerüberweg(Zebrastreifen)inderLudwigsburgerStraßeentsprichtden
RichtlinieninBeschilderungundBeleuchtungundbeiderPlanungwurdeauchein
Sicherheitsauditerstellt.ErbefindetsichnahezuaufgeraderStrecke.Miteinem
zusätzlichenVorwegweiserwirdaufdenFußgängerüberwegaufmerksamgemacht.Es
bestehenkeineSichteinschränkungen,daherbestehenausSichtderVerwaltung
aktuellkeinHandlungsbedarf.DennochwirddasThemaindienächstenVerkehrsschau
mitderPolizeiaufdieTagesordnunggenommenundthematisiert.
VorschlagderVerwaltung:
AblehnungundBehandlungindernächstenVerkehrsschau(Teilnehmerkreis:Polizei,
VerkehrsbehördeundStraßenbaulastträger),aufgrundvonBeschwerdenausder
Bürgerschaft.
HaushaltsmittelfürneueBeschilderungenoderMarkierungenwärenimallgemeinen
Ansatzenthalten.
AnträgederFraktionSPD:
13. DieSPDFraktionbeantragt,dieHöhederMusikschulentgeltejedesJahrneuzu
Beraten.
(THH3,PSK26300000–030300–3321100,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig)
(VFA29.01.2026)
DasThemawurdeimRahmenderVorlage2025/294imGemeinderatam18.12.2025
bereitsabgestimmt:DerVerwaltungsvorschlagwurdeabgelehntunddemAntragder
SPDzugestimmt.
VorschlagderVerwaltung:
Erledigt.
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AnträgederFraktionFDP:
14. Live-ÜbertragungenöffentlicherSitzungendesGemeinderats–Pilotprojekt
(THH1,PSK11110000–010100–4222000,1.000EUR,Aufgabentyp:freiwillig)
(VFA29.01.2026)
DieVerwaltunghältdenFDP-AntragzurLive-Übertragungvonöffentlichen
Gemeinderatssitzungenfürgrundsätzlichumsetzbar:technischalsAudio-Onlyoderals
VideostreamausstatischerPerspektive;imgroßenSitzungssaalkannvorhandene
Technikgenutztwerden,imkleinenSitzungssaalwärenErgänzungenvonca.1.000EUR
erforderlich.DerBetriebwäreindenSitzungsablaufzuintegrieren(Start/Ende,
laufendesTon-bzw.Bild-Monitoring).
UnterBeachtungderdatenschutzrechtlichenVorgaben(keineSpeicherung,keine
Publikumsfokussierung,EinholungderEinwilligungen)isteinTestbetriebvorstellbar,in
deminsbesonderederlaufendePersonalaufwandermitteltwird.Dieanschließende
Evaluation(u.a.Stabilität,Reichweite,Rückmeldungen)könntedieGrundlagefürdie
EntscheidungdesGemeinderatsüberdendauerhaftenBetriebundggf.zusätzliche
Ressourcenbilden.
ImHinblickaufdasZieldesAntragesderFDP,TransparenzundTeilhabezuerhöhen,
leistenbeideVarianteneinenBeitrag.AllerdingsbietenbeideVarianten–insbesondere
aufgrundderstatischenPerspektiveundfehlenderBildregie–keinevollumfänglich
professionelleunddurchgängiganschaulichevisuelleDarstellungdes
Sitzungsgeschehens.
EineprofessionelleunddurchgängiganschaulichevisuelleDarstellungdes
SitzungsgeschehensimRahmeneinesLivestreamswürdefüreineexterneVergabepro
SitzungKosteninHöhevonca.3.500€nachsichziehen.DieInvestitionbeieiner
Eigenlösung,ohneBerücksichtigungnochhinzukommendernichtunerheblicher
Personalkosten,würdensichaufrund260.000€belaufen.HierinsindauchdieKosten
einerErneuerungderkomplettenMedientechnikindenSitzungsräumlichkeiten
enthalten.
SolltedieUmsetzungdauerhafterfolgen,wäreeineRegelungperHauptsatzung
erforderlich,womitdasEinwilligungserfordernisderMitgliederdesGremiumsentfallen
würde;sowärendannauchFilm-undTonaufnahmenmöglich,wenneinzelne
RatsmitgliederBedenkenhättenundwidersprechenwürden(z.B.wegen
BeeinträchtigungderSitzungsatmosphäre,Hemmnissen,Gefahrmissbräuchlicher
VerwendungoderManipulation).FürMitwirkendebeiRatssitzungen,dienicht
Gremienmitgliedersind(Externe,MitarbeitendederVerwaltung,Zuschauerinnenund
Zuschaueretc.),würdeallerdingsweiterhindasErforderniseiner
datenschutzrechtlichenEinwilligungfürjedeSitzunggelten.Dadurchwürdeein
zusätzlicherbürokratischerAufwandfürdieVerwaltungentstehen,dereinesderZiele
desStadtDialogs(Entbürokratisierung)konterkarierenwürde.
VorschlagderVerwaltung:
PrüfauftragundkeineAufnahmevonHaushaltsmitteln.
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15. EinrichtungeinesFallschutzbodensaufdemPausenhofderSchillerschule.
(THH6,PSK11240201–061202–4211000,1.000EUR,
Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob",
Kommuneentscheidetüber"Wie"))
(AUT27.01.2026,VFA29.01.2026)
DieAusführungwirdinAbstimmungmitderSchulleitunggeprüftundüberden
allgemeinenAnsatzimGebäudeunterhaltungsprogrammfinanziert.
VorschlagderVerwaltung:
Zustimmung.
HaushaltsmittelsindimallgemeinenAnsatzfürGebäudeunterhaltungenthalten.
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