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Anträge der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2026-2027

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKornwestheim
Datum2026-01-28
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Vorlage-Nr.: 2026/007 Bearbeitung: FB7-FrauOesterreicher FB7-FrauJegel Datum: 22.12.2025 Sitzungsvorlage Vorlagean zur Sitzungsart Datum Beschluss AusschussfürUmweltund Vorberatung öffentlich 27.01.2026 Technik AusschussfürSozialesund Vorberatung öffentlich 28.01.2026 Integration Verwaltungs-und Vorberatung öffentlich 29.01.2026 Finanzausschuss Betreff: AnträgederFraktionenzumDoppelhaushalt2026-2027 Anlage(n): Anlage1-Grüne-Arbeitsauftrag_2026_002_Begegnungsstätten Anlage10-BV-AntragSpielplatzBolzstraße Anlage11-BV-AntragBolzschule_Kita Anlage12-BV-AntragSchillerschuleZebrastreifen Anlage13-SPD-AntragMusikschulentgelte Anlage14-FDP-AntragLive-ÜbertragungSitzungen Anlage15-FDP-AntragFallschutzbodenPausenhof Anlage2-Grüne-Arbeitsauftrag_2026_003_Radweg_Arbeitsauftrag Anlage3-Grüne-Antrag_2026_001_Mieterstrom Anlage4-Grüne-Antrag_2026_002_PV-Sammelbestellung Anlage5-Grüne-Antrag_2026_003_Klimaanpassung_Sportplätze Anlage6-Grüne-Antrag_2026_004_Schattenplätze Anlage7-Grüne-Antrag_2026_005_Jubilarbesuche Anlage8-FW-AntragÜberprüfungderAnschaffungeinermobilenAmpelanlage Anlage9-BV-Frauenschwimmen Beschlussvorschlag: DerGemeinderatstimmtüberdieeinzelnenAnträgeundArbeitsaufträge(Nummer1bis15) ab.GleichzeitigwirdüberdieBereitstellungentsprechenderMittelansätzeim Doppelhaushaltsplan2026-2027entschieden. *DieBeschlussfassungerfolgtimRahmenderVerabschiedungdesDoppelhaushalts 2026-2027imGRam05.02.2026. Seite1von12 HaushaltsrechtlicheDeckung ArtderAufgabenerfüllung: sieheErläuterungbeijeweiligemPunktinderVorlage FinanzielleAuswirkungen: sieheErläuterungbeijeweiligemPunktinderVorlage AufnahmeindieFortschreibungslistezumDoppelhaushaltsplan2026-2027. Seite2von12 SachdarstellungundBegründung: ImFolgendensinddieAnträgeundArbeitsaufträgedereinzelnenFraktionen,dieim RahmenderEinbringungdesHaushaltsplan-Entwurfs2026-2027rechtzeitigeingegangen sindaufgelistet.DieArbeitsaufträgesindblaumarkiertundwerdendurchdieVerwaltungim kommendenJahrbearbeitetundhiernurzurKenntnisgenommen. AnträgederFraktionBündnis90/DieGrüne: 1. ErstellungeinesKonzeptes„BegegnungsstättenfürJungundAltinKornwestheim“ —Bestandsaufnahme,BedarfsermittlungundKonzeptvorbereitung (THH13,PSK11141000–130100–4271000,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig) (SIA28.01.2026,VFA29.01.2026) DieVerwaltungteiltgrundsätzlichdieZielsetzung,BegegnungsstättenfürJungundAlt alswichtigenBestandteildersozialenInfrastrukturinKornwestheim weiterzuentwickeln.NiedrigschwelligeBegegnungsangeboteleisteneinen wesentlichenBeitragzurStärkungvonNachbarschaften,sozialerTeilhabeund Integration. MitdemderzeitinUmsetzungbefindlichenWohnCaféJoosinderGüterbahnhofstraße 25wirdbereitseinkonkreter,generationenübergreifenderBegegnungsortrealisiert, dersichindieReihebestehendererfolgreicherEinrichtungenwiedemBFZ,dem SchafhofoderdemCaféKornieinfügt.DasWohnCaféJooswirdvonder BezirksbaugenossenschaftAltwürttemberge.G.finanziertundvomVereinIntegrative Wohnformene.V.betrieben.DielaufendenVernetzungs-undKonzeptionsprozesse werdenvonderStabsstelleSozialesundTeilhabebegleitetundbietendieMöglichkeit, praxisnaheErkenntnissefürkünftigeBegegnungsformateundTrägermodellezu gewinnen.EinerstesVernetzungs-undPlanungstreffenmitverschiedenenAkteurinnen undAkteurenfandam15.12.2025statt.DiedabeigewonnenenErfahrungensollen zunächstausgewertetundalsGrundlagefüreinemöglicheKonzeptentwicklung herangezogenwerden. VordiesemHintergrundschlägtdieVerwaltungvor,zunächstdieErfahrungenausdem AufbauunddemBetriebdesWohnCafésJoosauszuwertenunddiesealsGrundlagefür einemöglicheweitergehende,stadtweiteBestandsaufnahmeundKonzeptentwicklung zunutzen.AufdieserBasiskannzueinemspäterenZeitpunktgeprüftwerden,in welchemUmfangundmitwelchenpersonellenundfinanziellenRessourcenein umfassendesKonzept„BegegnungsstättenfürJungundAltinKornwestheim“sinnvoll undumsetzbarist. ErgänzendwirdaufdieVorlage-Nr.2025/153mitderAnlage-Nr.5verwiesen,inderdas KonzeptzurdezentralenQuartiersarbeitinKornwestheimunterdemLeitgedanken „begegnen–beraten–begleiten“dargestelltistundbereitseineÜbersichtüber Raumkapazitäten,AngebotsvielfaltundweitererelevanteInformationenenthaltenist. VorschlagderVerwaltung: Prüfauftrag. Seite3von12 2. VerbesserungderverkehrlichenSituationfürRadfahrendeinderTheodor-Heuss- Straße(Ost-West-VerbindungzwischenMühlhäuserStraßeundKimryplatz) (THH9,PSK54100100–090100–4212100,3.000EUR, Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob", Kommuneentscheidetüber"Wie")) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) AufgrundderräumlichenSituationisteineLösungnurschwermöglichbzw.mit erheblichenEinschränkungenderanderenVerkehrsartenverbunden.DasThemawird ineinemMobilitätsbeiratimJahr2026aufgerufenunderörtert. VorschlagderVerwaltung: PrüfauftragundBehandlungimnächstenMobilitätsbeirat. HaushaltsmittelfürneueBeschilderungenoderMarkierungenwärenimallgemeinen Ansatzenthalten. 3. FörderungderImplementierungvonMieterstrommodellenim GeschosswohnungsbaudurchdieLEA (THH12,ASKI12-561003–120100–1803810,15.000EUR, Aufgabentyp:freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) DieEnergieagenturKreisLudwigsburgLEAe.V.(LEA)bietetbereitseinekostenlosePV- BeratungMFH/WEGan.DieseBeratungbeantwortetalleFragenzuSolartechnikauf Mehrfamilienhäusern.Dabeiwirdüberdierechtlichenundorganisatorischen BesonderheitenvonSolartechnikundStromerzeugungaufgemeinschaftlichgenutzten Gebäudeninformiert.DamitistderFraktionsantragausSichtderVerwaltungbereits abgedeckt. DieVerwaltungweistaufdaskostenloseBeratungsangebotderLEAaufihrer Klimastadt-WebsiteunterdemFörderprogramm"WirstärkenKlima"deutlichhin. EsentstehenkeinezusätzlichenKosten. VorschlagderVerwaltung: Zustimmung,aberesentstehenkeinezusätzlichenKosten,daherkeineErhöhungdes bestehendenAnsatzes. 4. FinanzierungvonPV-SammelbestellungenundBeratungzuMieterstrommodellen durchdieLEA (THH12,ASKI12-561003–120100–1803810,60.000EUR,Aufgabentyp: freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) DieNutzungvonPV-SammelbestellungenzurBündelungderNachfrage,sowie BegleitungundBeratungderBürgerschaftisteinsinnvollesKlimaschutz-Instrument. DieNutzerinnenundNutzerprofitierenvonMengenrabattenundeinerfesten Ansprechperson.ZusätzlichwerdenweitereDachflächenmitPV-Anlagenausgestattet, diebisheraufgrundvonUnsicherheitenoderweiterenHemmschwellenunberührt blieben. Seite4von12 DieLEAistbereitseinetablierterPartnerderStadtundverfügtübereinehohe KompetenzundErfahrungbeiPV-SammelbestellungenfürPrivathaushalte.Esistzu prüfen,welcheKostendabeifürdieStadtanfallenundabwelcherAnzahlan MindestbestellungenderProzessstattfindenkann.DieStadtkanndiesenProzess informativundkommunikativbegleiten.EineeigeneVermittlungstätigkeitistaus GründendesVergaberechtsnichtvorgesehen. DieVerwaltungfragtbeiderLEAzudenKonditionenundRahmenbedingungeneiner PV-Sammelbestellungan. DieKostenwerdenbeiderLEAangefragt. VorschlagderVerwaltung: PrüfauftragundkeineAufnahmevonHaushaltsmitteln. 5. KlimaanpassungsmaßnahmenandenSportgeländenderStadtKornwestheim (THH9,PSK55100200–090100–4212000,50.000EUR,Aufgabentyp:freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) EineBaumpflanzunganKunstrasenplätzenbedeutetfürdieStadtgärtnereieinen erheblichenMehraufwandanPflegearbeiten,besonderswährendderHerbstzeit. BlättermüssenofttäglichodermehrmalsproWocheentferntwerden,umdenPlatzin einembespielbarenZustandzuhalten.OhneerhöhteregelmäßigePflegekannsich organischerAbfallansammelnundlangfristigeSchädenverursachen.Dieregelmäßige EntfernungdesorganischenMaterials(Blätter,Zweige/Äste,Pollen,...)bedeutetfürdie PlätzeeinezusätzlicheBelastung. WeiterhinkannesdurchdenorganischenEintragunddieAblagerungvonnatürlichen MaterialienundPflanzenteilenaufderOberflächevonKunstrasenplätzenzueiner BeeinträchtigungderSpielfunktionalitätbzw.u.U.zueinerverkürztenLebensdauerdes Platzeskommen.DurchdenEintragkanndieDrainageverstopfenbzw.esbildensich AlgenundMoose,diezueinerzusätzlichenBeeinträchtigungderSpielqualitätführen unddieOberflächerutschigmachen.HarzeintragkannzueinemVerklebender Kunstrasenfasernführen.EineVerschattungderPlätzekannzuBeeinträchtigungenim Spielbetriebführen.DurchdiegeringereAbtrocknungentstehendauerhaftfeuchte Zonen,diezueinemgeringerenBallrollwiderstand,anderemSprungverhaltenundzu einerungleichmäßigenAlterungdesPlatzessorgen. EineBaumpflanzungimdirektenUmfeldvonKunstrasenplätzenistkritischzu betrachten. AndenPlätzeninderJahnstraße/ESG-GeländekönnenanderWestseitedesPlatzes undGeländeskeineBäumegepflanztwerden.EsfehltderPlatzzwischenderBahnund denPlätzensowieistdieOberleitungderBahnschlichtwegzunah.AufderNordseite (ehem.TennePlatz)istdieweitereNutzung,bzw.dieFragenachdembaulichen UntergrundundderbestehendenEntwässerungseinrichtungenderBahnzuklären.Auf derOstseitedesKunstrasenplatzsindsechsBäumevorhanden.WeitereBäumekönnen aufGrundderPlatzverhältnissenichtrealisiertwerden.ImUmfelddesKleinspielfelds imSüdendesESG-GeländessindaufdenmöglichenPflanzbereichenbereitsBäume vorhanden. Seite5von12 InderBogenstraßekönnteaufderOstseitenuraufdembestehendenBolzplatzBäume gepflanztwerden.DiesehättenichtnurdieVerkleinerungdesBolzplatzeszurFolge, sondernaucheventuelleSchädigungendurchWurzelausläuferbzw.Verschattungdes Rasens.EinePflanzungaufdemRundlaufanderNordseitehatsichinder VergangenheitaufgrunddesbaulichenUnterbaus(aufgefülltesMaterial, Deponiegelände)nichtalsnachhaltigerwiesen.DieFlächenaufderWestseitesinddem TennisvereinverpachtetundaufderSüdseitestehenbereitsBäume. VorschlagderVerwaltung: Ablehnung. 6. SchaffungvonSchattenplätzen,TrinkbrunnenundVernebelungsanlagenin Kornwestheim (THH8,ASKI08-511018–080100–0960210-Güterbahnhofstraße, 15.000EURproTrinkbrunnen,Aufgabentyp:freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) AusSichtderVerwaltungistdasThemaTrinkbrunnenabschließendmitVorlage 2025/237(AUT16.09.2025)abgearbeitet. VernebelungsanlagensindausSichtderVerwaltungkostenaufwändigundhabennur einengeringenNutzen,werdendahernichtweiterverfolgt. VerschattungauföffentlichenFlächenerfolgtdurchPflanzungvonBäumen,mobile VerschattungselementesollenaufgrunddesPflege-undBetreuungsaufwandsnursehr zielgerichtetzumEinsatzkommen. VorschlagderVerwaltung: Ablehnung. WieinderVorlageaufgeführtsollimZugederNeugestaltungGüterbahnhofstraßeein Trinkbrunnenumgesetztwerden. 7. ErweiterungderRichtlinienüberGlückwünsche,Ehrungen,Verabschiedungenund Beileidsbezeugungen (THH2,PSK36300600–0220000–4271000,3.000EUR, Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob", Kommuneentscheidetüber"Wie")) (SIA28.01.2026,VFA29.01.2026) AktuellerhaltenalleKornwestheimerFamilienzurGeburtihresKindeseinen WillkommensbriefdesOberbürgermeisters.DiesemBriefwerden InformationsbroschürenüberdieKindertagespflegeundüberdasBewohner-und FamilienzentrumderStadtKornwestheimbeigefügt.DieBriefeversendetdas BürgerbürounterZuarbeitdesFachbereich2–Kinder,Jugend,Bildung. Seite6von12 IndemBriefwirdauchverwiesenauf: - MöglichkeitzurpersönlichenBeratungimBewohner-undFamilienzentrum(BFZ) - HomepagederStadtKornwestheim/SeitendesBFZundder Kindergärten/Kindertagesstätten - InstagramBFZ - vieleKultur-undFreizeitangebotefürFamilienmitKindern,insbesondereDasK und - dieStadtbücherei DieMitarbeiterinnendesBFZberichten,dassvielejungeFamilienaufdieseWeisevon diesenAngebotenerfahrenunddieseauchsehrausgelastetundgutbesuchtsind. AufdieseWeisemöchtedieStadtKornwestheimdenAuftragderWillkommensbesuche erfüllen. HintergrundWillkommensbesuche DiesesindgemäßdemGesetzzurKooperationundInformationimKinderschutz(KKG) PflichtaufgabenvonKommunen.DasKKGstelltalsArtikel1dasKernstückdes Bundeskinderschutzgesetzes(BKiSchG)dar. MitdemZiel,dasWohlvonKindernzuschützenundihreEntwicklungzufördern,regelt esinvierParagraphenvorallemdieAufgabenrelevanterAkteure,die RahmenbedingungenfürderenZusammenarbeitsowiedenAufbauverlässlicher NetzwerkeFrüheHilfen. Besondersim§2desKKGistfestgeschrieben,dass (1)ElternsowiewerdendeMütterundVäterüberLeistungsangeboteimörtlichen EinzugsbereichzurBeratungundHilfeinFragenderSchwangerschaft,Geburt undderEntwicklungdesKindesindenerstenLebensjahreninformiertwerden sollen. (2)ZudiesemZweckdienachLandesrechtfürdieInformationderElternnach Absatz1zuständigenStellenbefugtsind,denElterneinpersönlichesGespräch anzubieten.DieseskannaufWunschderElterninihrerWohnungstattfinden. SofernLandesrechtkeineandereRegelungtrifft,beziehtsichdieinSatz1 geregelteBefugnisaufdieörtlichenTrägerderJugendhilfe. AktuellprüftdieVerwaltungpersonell,obzusätzlichBesucheindenFamilienselbst möglichsindunddieseumgesetztwerdenkönnen. WürdenGeschenkeüberreichtodermitversandtwerden,istdafüreinBudgetzur Verfügungzustellen.ImaktuellenHaushaltistdiesbishernichtvorgesehen. EineweitereBestandsaufnahme/Grobkonzeptionistnichtnötig,dadiemeisten genanntenPunktebereitsumgesetztwerden. VorschlagderVerwaltung: PrüfauftragundkeineAufnahmevonHaushaltsmitteln. Seite7von12 AnträgederFraktionFreieWähler/BündnisfürVielfalt: 8. ÜberprüfungderAnschaffungeinermobilenAmpelanlage (THH9,ASKI09-541040–090100–0960210,50.000EUR, Aufgabentyp:freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) IndengenanntenKostenvon260.000EURsinddiebeidenendgültigenAnlagenam MoldengrabenundderEnzstraßebereitsenthalten,sowienotwendigeLeistungen,die auchbeieinereigenenmobilenAnlageKostenverursachen.DiereinenMietkosten belaufensichaufca.10.000EURbis14.000EURjeAnlageundsteheninkeinem VerhältniszudenAnschaffungskosteneinerAnlagevonrund50.000EUR.Vermutlich würdedieserBetragabernichtausreichen,daErsatzteileundweitereBauteile notwendigsind,umalleEventualitätenabzudecken.DieVerwaltunghältdie AnschaffungeinermobilenAnlagefürnichtwirtschaftlich. VorschlagderVerwaltung: Ablehnung. 9. WiedereinführungeineswöchentlichenFrauenschwimmens,einmalproWochefür einefestgelegteZeit,imstädtischenHallenbad (THH10,PSK53500000–100100–4315000,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig) (VFA29.01.2026) DieSWLBhattebereitsmehrereGesprächezumThemaFrauenschwimmengeführtund mehrereLösungsansätzeerörtert.EinerdieserAnsätzewurdebereitsumgesetzt, nämlichdieGründungeinesVereins„Frauenschwimmen“bzw.alternativdie EinbindungeinesbestehendenVereins,derdieSchirmherrschaftübernimmt. ZwischenzeitlichwurdederSchwimmvereinMuslimischerFrauenStuttgarte.V. beauftragtmitderSWLBeineÜberlassungsvereinbarungabzuschließen.DerVertrag beginntam11.01.2026.VereinbartwurdeeinZeitfenstervon18:00Uhrbis20:30an jedemSonntag. VorschlagderVerwaltung: Erledigt. 10. SaisonaleAnpassungderÖffnungszeitendesSpiel-undBolzplatzesEbertstraße (THH4,PSK55100200–090100–4271000,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) DerSpielplatzinderEbertstraßeistfürKinderundJugendlichebis16Jahrekonzipiert undfreigegeben.ErbefindetsichinunmittelbarerNachbarschaftzurWohnbebauung. DieNutzungderöffentlichenSpielplätzeistinderstädtischenSpielplatzsatzungsowie inderPolizeiverordnunggegenumweltschädlichesVerhalten,zumSchutzderGrün- undErholungsanlagenundüberdasAnbringenvonHausnummern(polizeiliche Umweltschutzverordnung)geregelt. Seite8von12 Nach§4derPolizeiverordnungdürfenSpielplätzeundähnlicheEinrichtungen,die wenigerals50mvoneinerWohnbebauungentferntsind,zwischen20.00Uhrund 08.00Uhrnichtbenutztwerden. FürdenSpielplatzEbertstraßebestehenwiederkehrendeLärmbeschwerdenausder Nachbarschaft(insb.indenAbendstunden).ZudemliegteineGerichtsentscheidung vor,mitderderStadtauferlegtwurde,dieEinhaltungderBenutzungszeitenzu kontrollieren.EineAusweitungderZeitenwürdedenVollzugsaufwandunddas KonfliktpotenzialerhöhenundstündedergerichtlichenAuflageentgegen,die bestehendenZeitenwirksamzusichern. DasNutzungsinteressederKinderundJugendlichenausdemWohngebietaufdereinen sowiedasRuhebedürfnisderAnwohneraufderanderenSeiteistbeiderGestaltungder Nutzungszeitensorgfältigabzuwägen.BeidemistausSichtderVerwaltungmitder aktuellenRegelungausreichendRechnunggetragen.Esistauchkeinerechtlich plausibleBegründungersichtlich,warumausgerechnetnurbeidemSpielplatzinder EbertstraßedieNutzungszeitenerweitertwerdensollen.Dieswürdedem GleichbehandlungsgrundsatzimVergleichzuanderenstädtischenSpielplätzen widersprechen. ImÜbrigenentsprechendieNutzungszeitenfürdieKornwestheimerSpielplätzeden RegelungenderGroßzahlderKommunenimLandkreis. VordiesemHintergrundempfiehltdieVerwaltung,diederzeitigenNutzungszeitenfür diestädtischenSpielplätzeunverändertbeizubehalten. VorschlagderVerwaltung: Ablehnung. 11. VerbesserungderVerkehrssicherheitanderEugen-Bolz-Grundschule(Bolzstraße) (THH9,ASKI09-541010–090100–0960210,45.000EUR, Aufgabentyp:freiwillig) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) DasThemawurdeinderVerkehrs-undRadwegeschauam15.10.2024behandelt (Vorlage2024/298)undwirdimMärz/April2026umgesetzt.NachdemUmbauwirdes einenZebrastreifen(Fußgängerüberweg)sowieeineseparate,gekennzeichnete AufstellflächefürdieSchulbussegeben.DerGehwegbereichwirdausgebautinklusive demAusfahrtsbereichausdenParkplätzenSchule/Kindergarten.Somitwirdfürden FußgängerdieSicherheitimUmfeldderBolzschuleverbessert. HaushaltsmittelsindbereitsimHaushaltsplan2025enthaltenundkönnenals ErmächtigungsresteindasJahr2026übertragenwerden. VorschlagderVerwaltung: Zustimmung. Seite9von12 12. VerbesserungderVerkehrssicherheitamZebrastreifenvorderSchillerschule (StuttgarterStraße) (THH9,PSK54100100–090100–4212100,3.000EUR, Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob", Kommuneentscheidetüber"Wie") (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) EinZebrastreifen(inderFachspracheFußgängerüberweg)isteineVerkehrseinrichtung, dienormgerechtumgesetztwird.DiedazugehörigeBeleuchtungwirdsokonzipieren, dassdieserBereichbeiNachthellerausgeleuchtetwiedieRestumgebungist.Der Fußgängerüberweg(Zebrastreifen)inderLudwigsburgerStraßeentsprichtden RichtlinieninBeschilderungundBeleuchtungundbeiderPlanungwurdeauchein Sicherheitsauditerstellt.ErbefindetsichnahezuaufgeraderStrecke.Miteinem zusätzlichenVorwegweiserwirdaufdenFußgängerüberwegaufmerksamgemacht.Es bestehenkeineSichteinschränkungen,daherbestehenausSichtderVerwaltung aktuellkeinHandlungsbedarf.DennochwirddasThemaindienächstenVerkehrsschau mitderPolizeiaufdieTagesordnunggenommenundthematisiert. VorschlagderVerwaltung: AblehnungundBehandlungindernächstenVerkehrsschau(Teilnehmerkreis:Polizei, VerkehrsbehördeundStraßenbaulastträger),aufgrundvonBeschwerdenausder Bürgerschaft. HaushaltsmittelfürneueBeschilderungenoderMarkierungenwärenimallgemeinen Ansatzenthalten. AnträgederFraktionSPD: 13. DieSPDFraktionbeantragt,dieHöhederMusikschulentgeltejedesJahrneuzu Beraten. (THH3,PSK26300000–030300–3321100,0EUR,Aufgabentyp:freiwillig) (VFA29.01.2026) DasThemawurdeimRahmenderVorlage2025/294imGemeinderatam18.12.2025 bereitsabgestimmt:DerVerwaltungsvorschlagwurdeabgelehntunddemAntragder SPDzugestimmt. VorschlagderVerwaltung: Erledigt. Seite10von12 AnträgederFraktionFDP: 14. Live-ÜbertragungenöffentlicherSitzungendesGemeinderats–Pilotprojekt (THH1,PSK11110000–010100–4222000,1.000EUR,Aufgabentyp:freiwillig) (VFA29.01.2026) DieVerwaltunghältdenFDP-AntragzurLive-Übertragungvonöffentlichen Gemeinderatssitzungenfürgrundsätzlichumsetzbar:technischalsAudio-Onlyoderals VideostreamausstatischerPerspektive;imgroßenSitzungssaalkannvorhandene Technikgenutztwerden,imkleinenSitzungssaalwärenErgänzungenvonca.1.000EUR erforderlich.DerBetriebwäreindenSitzungsablaufzuintegrieren(Start/Ende, laufendesTon-bzw.Bild-Monitoring). UnterBeachtungderdatenschutzrechtlichenVorgaben(keineSpeicherung,keine Publikumsfokussierung,EinholungderEinwilligungen)isteinTestbetriebvorstellbar,in deminsbesonderederlaufendePersonalaufwandermitteltwird.Dieanschließende Evaluation(u.a.Stabilität,Reichweite,Rückmeldungen)könntedieGrundlagefürdie EntscheidungdesGemeinderatsüberdendauerhaftenBetriebundggf.zusätzliche Ressourcenbilden. ImHinblickaufdasZieldesAntragesderFDP,TransparenzundTeilhabezuerhöhen, leistenbeideVarianteneinenBeitrag.AllerdingsbietenbeideVarianten–insbesondere aufgrundderstatischenPerspektiveundfehlenderBildregie–keinevollumfänglich professionelleunddurchgängiganschaulichevisuelleDarstellungdes Sitzungsgeschehens. EineprofessionelleunddurchgängiganschaulichevisuelleDarstellungdes SitzungsgeschehensimRahmeneinesLivestreamswürdefüreineexterneVergabepro SitzungKosteninHöhevonca.3.500€nachsichziehen.DieInvestitionbeieiner Eigenlösung,ohneBerücksichtigungnochhinzukommendernichtunerheblicher Personalkosten,würdensichaufrund260.000€belaufen.HierinsindauchdieKosten einerErneuerungderkomplettenMedientechnikindenSitzungsräumlichkeiten enthalten. SolltedieUmsetzungdauerhafterfolgen,wäreeineRegelungperHauptsatzung erforderlich,womitdasEinwilligungserfordernisderMitgliederdesGremiumsentfallen würde;sowärendannauchFilm-undTonaufnahmenmöglich,wenneinzelne RatsmitgliederBedenkenhättenundwidersprechenwürden(z.B.wegen BeeinträchtigungderSitzungsatmosphäre,Hemmnissen,Gefahrmissbräuchlicher VerwendungoderManipulation).FürMitwirkendebeiRatssitzungen,dienicht Gremienmitgliedersind(Externe,MitarbeitendederVerwaltung,Zuschauerinnenund Zuschaueretc.),würdeallerdingsweiterhindasErforderniseiner datenschutzrechtlichenEinwilligungfürjedeSitzunggelten.Dadurchwürdeein zusätzlicherbürokratischerAufwandfürdieVerwaltungentstehen,dereinesderZiele desStadtDialogs(Entbürokratisierung)konterkarierenwürde. VorschlagderVerwaltung: PrüfauftragundkeineAufnahmevonHaushaltsmitteln. Seite11von12 15. EinrichtungeinesFallschutzbodensaufdemPausenhofderSchillerschule. (THH6,PSK11240201–061202–4211000,1.000EUR, Aufgabentyp:WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob", Kommuneentscheidetüber"Wie")) (AUT27.01.2026,VFA29.01.2026) DieAusführungwirdinAbstimmungmitderSchulleitunggeprüftundüberden allgemeinenAnsatzimGebäudeunterhaltungsprogrammfinanziert. VorschlagderVerwaltung: Zustimmung. HaushaltsmittelsindimallgemeinenAnsatzfürGebäudeunterhaltungenthalten. Seite12von12

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