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Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKitzingen
Datum2026-06-25
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Große Kreisstadt Kitzingen Beschlussvorlage 2026/112 Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt Sachgebiet 20 Frau Spiller 09321/20-2005 [email protected] Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung Anlagen: Anlage 1 nö - Gutachten Jahresrechnung 2024 Stand 15.12.2025 Anlage 2 nö - Anlagen Gutachten Jahresrechnung 2024 Vorschlag zum Beschluss: 1. Vom Sachvortrag Nr. 2026/112 wird Kenntnis genommen. 2. Feststellung der Jahresrechnung 2024 (Abstimmung mit damaligem Oberbürgermeister Stefan Güntner) Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2024 der Großen Kreisstadt und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt. 3. Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss des damaligen Oberbürgermeisters Stefan Güntner) Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2024 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt. Sachverhalt: Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung (S 2) mit Gutachten vom 15.12.2025 (siehe nö Anlage 1 und 2). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 zum Gutachten über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Kitzingen für das Rechnungsjahr 2024 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Das Gutachten der Stabsstelle Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt. Hindernisse für die Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Oberbürgermeisters liegen nicht vor. Die Prüfungsfeststellungen sind durch die Verwaltung zu erledigen. Seite1von2 Große Kreisstadt Kitzingen Beschlussvorlage 2026/112 2. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“ Die Erledigung der noch offenen Textziffern wird weiterhin überprüft und in das aktuelle Gutachten der Jahresrechnung übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über den aktuellen Sachstand informiert. Eine Teilnahme des Stadtratsmitglieds Stefan Güntner an der Beratung und Abstimmung zur Ziffer 3 des Beschlussvorschlags ist nach Art. 46, 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, da dieser im Jahr 2024 die Amtsgeschäfte führte. Seite2von2

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