Startseite › Kitzingen › Antrag
Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kitzingen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Kitzingen Beschlussvorlage
2026/112
Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt
Sachgebiet 20 Frau Spiller 09321/20-2005
[email protected]
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für
Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Anlagen:
Anlage 1 nö - Gutachten Jahresrechnung 2024 Stand 15.12.2025
Anlage 2 nö - Anlagen Gutachten Jahresrechnung 2024
Vorschlag zum Beschluss:
1. Vom Sachvortrag Nr. 2026/112 wird Kenntnis genommen.
2. Feststellung der Jahresrechnung 2024 (Abstimmung mit damaligem Oberbürgermeister
Stefan Güntner)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2024 der Großen
Kreisstadt und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der
örtlichen Prüfung festgestellt.
3. Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss des damaligen
Oberbürgermeisters Stefan Güntner)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2024 der
Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der
Verwaltung vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und
Pflegehilfe erfolgte durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung (S 2) mit Gutachten vom 15.12.2025
(siehe nö Anlage 1 und 2).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 zum Gutachten über die
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Kitzingen für das Rechnungsjahr 2024 folgende Beschlüsse
gefasst:
1. Das Gutachten der Stabsstelle Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung
2024 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Hindernisse für die Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des
Oberbürgermeisters liegen nicht vor.
Die Prüfungsfeststellungen sind durch die Verwaltung zu erledigen.
Seite1von2
Große Kreisstadt Kitzingen Beschlussvorlage 2026/112
2. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
„Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2024 der Stadt
Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen
Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung
erteilt.“
Die Erledigung der noch offenen Textziffern wird weiterhin überprüft und in das aktuelle Gutachten
der Jahresrechnung übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über den aktuellen
Sachstand informiert.
Eine Teilnahme des Stadtratsmitglieds Stefan Güntner an der Beratung und Abstimmung zur Ziffer
3 des Beschlussvorschlags ist nach Art. 46, 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich,
da dieser im Jahr 2024 die Amtsgeschäfte führte.
Seite2von2
Text aus PDF extrahiert