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Antrag von B90/Die Grünen; Hybride Sitzungsteilnahme an den Stadtratssitzungen ermöglichen - Prüfauftrag und Änderungsantrag zur Geschäftsordnung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKitzingen
Datum2026-07-16
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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/133 Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt Sachgebiet 10 Herr Müller 09321/20-1005 herbert.mueller@stadt- kitzingen.de Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 16.07.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Antrag von B90/Die Grünen vom 25.06.2026; Hybride Sitzungsteilnahme an den Stadtratssitzungen ermöglichen - Prüfauftrag und Änderungsantrag zur Geschäftsordnung Anlagen: Anlage 1 - Antrag B90Die Grünen vom 25.06.2026 - Hybride Sitzung Anlage 2 - Auszug vom 22.04.2021 Beschlussvorschlag des Antragsstellers: 1. Für Ratsmitglieder wird die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Sitzungen mit Bild und Tonübertragung eingeführt. 2. Die Verwaltung wird Kosten und technische Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und dem Stadtrat schnellstmöglich vorstellen. 3. Sofern der Stadtrat einer hybriden Sitzungsteilnahme im Grundsatz zustimmt, wird die Online-Teilnahme in der Geschäftsordnung verankert. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Fassung in der Geschäftsordnung zu formulieren, die sich an der Regelung der Stadt Würzburg orientieren soll. Sachvortrag: Auf beiliegenden Antrag von B90/Die Grünen vom 25.06.2026 wird verwiesen (Anlage 1 der Sitzungsvorlage). Dieser hat das Ziel, in Zukunft eine Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung gemäß Art. 47a GO (sog. Hybride Sitzung) zu ermöglichen und dies in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Diese Möglichkeit wurde durch den Gesetzgeber im Jahr 2021 während der Corona-Pandemie aufgenommen und anschließend als fester Bestandteil in der Gemeindeordnung verankert. In der Sitzung des Stadtrates am 22.04.2021 wurde die Angelegenheit dem Stadtrat bereits vorgelegt; die Vorlage der Verwaltung wurde mit 10 : 17 Stimmen abgelehnt. Nach der Grundsatzentscheidung, welche mit einer zwei Drittel Mehrheit der abstimmenden Mitglieder des Stadtrates gefasst werden muss, wird die Verwaltung die technischen Umsetzungsmöglichkeiten und deren finanzielle Auswirkungen prüfen. Ebenfalls wird die Verwaltung einen Formulierungsvorschlag für die Regelung in der Geschäftsordnung fassen. Die Antragssteller verweisen in ihrem Antrag auf die Formulierung der Stadt Würzburg. Für die Einführung der Hybriden Sitzung wird es mindestens einen Aufwand für die Video- und Mikrofontechnik im Sitzungssaal brauchen. Seite1von2 Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/133 Sollte der Grundsatzbeschluss gefasst werden, kann die Formulierung in den Entwurf der Geschäftsordnung aufgenommen werden. Die Beschlussfassung der Geschäftsordnung ist nach der Sommerpause geplant. Aufgrund der Grundsätzlichkeit des Antrages und der nötigen 2/3 Mehrheit, wird der Antrag bereits vor der Beratung der Geschäftsordnung behandelt. Die geringfügige Anpassung des Antragstextes ist mit den Antragsstellern im Vorfeld der Erstellung der Sitzungsvorlage abgestimmt. Seite2von2

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