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Antrag von B90/Die Grünen; Hybride Sitzungsteilnahme an den Stadtratssitzungen ermöglichen - Prüfauftrag und Änderungsantrag zur Geschäftsordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kitzingen |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Kitzingen Antrag
2026/133
Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt
Sachgebiet 10 Herr Müller 09321/20-1005
herbert.mueller@stadt-
kitzingen.de
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat 16.07.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Antrag von B90/Die Grünen vom 25.06.2026; Hybride Sitzungsteilnahme an den
Stadtratssitzungen ermöglichen - Prüfauftrag und Änderungsantrag zur
Geschäftsordnung
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag B90Die Grünen vom 25.06.2026 - Hybride Sitzung
Anlage 2 - Auszug vom 22.04.2021
Beschlussvorschlag des Antragsstellers:
1. Für Ratsmitglieder wird die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Sitzungen mit Bild und
Tonübertragung eingeführt.
2. Die Verwaltung wird Kosten und technische Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und dem
Stadtrat schnellstmöglich vorstellen.
3. Sofern der Stadtrat einer hybriden Sitzungsteilnahme im Grundsatz zustimmt, wird die
Online-Teilnahme in der Geschäftsordnung verankert.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Fassung in der Geschäftsordnung zu
formulieren, die sich an der Regelung der Stadt Würzburg orientieren soll.
Sachvortrag:
Auf beiliegenden Antrag von B90/Die Grünen vom 25.06.2026 wird verwiesen (Anlage 1 der
Sitzungsvorlage).
Dieser hat das Ziel, in Zukunft eine Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung gemäß Art. 47a
GO (sog. Hybride Sitzung) zu ermöglichen und dies in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
Diese Möglichkeit wurde durch den Gesetzgeber im Jahr 2021 während der Corona-Pandemie
aufgenommen und anschließend als fester Bestandteil in der Gemeindeordnung verankert.
In der Sitzung des Stadtrates am 22.04.2021 wurde die Angelegenheit dem Stadtrat bereits
vorgelegt; die Vorlage der Verwaltung wurde mit 10 : 17 Stimmen abgelehnt.
Nach der Grundsatzentscheidung, welche mit einer zwei Drittel Mehrheit der abstimmenden
Mitglieder des Stadtrates gefasst werden muss, wird die Verwaltung die technischen
Umsetzungsmöglichkeiten und deren finanzielle Auswirkungen prüfen.
Ebenfalls wird die Verwaltung einen Formulierungsvorschlag für die Regelung in der
Geschäftsordnung fassen. Die Antragssteller verweisen in ihrem Antrag auf die Formulierung der
Stadt Würzburg.
Für die Einführung der Hybriden Sitzung wird es mindestens einen Aufwand für die Video- und
Mikrofontechnik im Sitzungssaal brauchen.
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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/133
Sollte der Grundsatzbeschluss gefasst werden, kann die Formulierung in den Entwurf der
Geschäftsordnung aufgenommen werden. Die Beschlussfassung der Geschäftsordnung ist nach
der Sommerpause geplant.
Aufgrund der Grundsätzlichkeit des Antrages und der nötigen 2/3 Mehrheit, wird der Antrag bereits
vor der Beratung der Geschäftsordnung behandelt.
Die geringfügige Anpassung des Antragstextes ist mit den Antragsstellern im Vorfeld der Erstellung
der Sitzungsvorlage abgestimmt.
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