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Planfeststellungsverfahren Heinrich Krieger KG "Entenpfuhl"; Stellungnahme der Gemeinde
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ketsch |
| Datum | 2026-04-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ketsch
Rhein-Neckar-Kreis
Bauamt
17.04.2026/Reb
Öffentliche Sitzung desGemeinderatesam Montag,den 27.04.2026
Tagesordnungspunkt: 6
Planfeststellungsverfahren Heinrich Krieger KG "Entenpfuhl"; Stellungnahme der
Gemeinde
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Gemeinde Ketsch
(Stand: 14.04.2026) zum Planfeststellungsverfahren „Aufschlussvorhaben zur Rohstoff-
gewinnung (Sand und Kies) der Heinrich Krieger KG, Flst.Nr. 9291 und 6333, Gewann
Unterer Entenpfuhl, GemarkungSchwetzingen“.
BEGRÜNDUNG:
Wie im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 23.03.2026 angekündigt, hat die
Heinrich Krieger KG mit Schreiben vom 16.07.2025 Antrag auf wasserrechtliche
Planfeststellung für ein Rohstoffabbauvorhaben im Gewann Entenpfuhl, Gemarkung
Schwetzingen,beim zuständigenWasserrechtsamt desRhein-Neckar-Kreisesgestellt.
Die planfeststellende Behörde gibt der Gemeinde Ketsch nun nach gewährter
Fristverlängerung bis zum 30.04.2026 Gelegenheit, sich als Träger öffentlicher Belange zu
den Planungen zu äußern. Hierzu hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Stellungnahme
verfasst, die den Beratungsunterlagen beigefügt ist und die ablehnende Haltung der Gemeinde
gegenüber dem angedachtenProjekt wiedergibt.
Das Verfahren ist aktuell noch nicht öffentlich. Erst im Anschluss an die Behördenbeteiligung
erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
anerkannter Umwelt- undNaturschutzvereinigungen.
Eswird darum gebeten,wie vorgeschlagenzubeschließen.
Wangler Schneider Stang
Bürgermeister Amtsleiter Sachbearbeiter
Gender Disclaimer:
Die in diesem Text gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf die männliche,
die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Ausschließlich zum Zweck der besseren
Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine
Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Text
sindsomit geschlechtsneutral zuverstehen.
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