Startseite › Ketsch › Antrag

Planfeststellungsverfahren Heinrich Krieger KG "Entenpfuhl"; Stellungnahme der Gemeinde

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKetsch
Datum2026-04-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Ketsch Rhein-Neckar-Kreis Bauamt 17.04.2026/Reb Öffentliche Sitzung desGemeinderatesam Montag,den 27.04.2026 Tagesordnungspunkt: 6 Planfeststellungsverfahren Heinrich Krieger KG "Entenpfuhl"; Stellungnahme der Gemeinde BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Gemeinde Ketsch (Stand: 14.04.2026) zum Planfeststellungsverfahren „Aufschlussvorhaben zur Rohstoff- gewinnung (Sand und Kies) der Heinrich Krieger KG, Flst.Nr. 9291 und 6333, Gewann Unterer Entenpfuhl, GemarkungSchwetzingen“. BEGRÜNDUNG: Wie im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 23.03.2026 angekündigt, hat die Heinrich Krieger KG mit Schreiben vom 16.07.2025 Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung für ein Rohstoffabbauvorhaben im Gewann Entenpfuhl, Gemarkung Schwetzingen,beim zuständigenWasserrechtsamt desRhein-Neckar-Kreisesgestellt. Die planfeststellende Behörde gibt der Gemeinde Ketsch nun nach gewährter Fristverlängerung bis zum 30.04.2026 Gelegenheit, sich als Träger öffentlicher Belange zu den Planungen zu äußern. Hierzu hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Stellungnahme verfasst, die den Beratungsunterlagen beigefügt ist und die ablehnende Haltung der Gemeinde gegenüber dem angedachtenProjekt wiedergibt. Das Verfahren ist aktuell noch nicht öffentlich. Erst im Anschluss an die Behördenbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannter Umwelt- undNaturschutzvereinigungen. Eswird darum gebeten,wie vorgeschlagenzubeschließen. Wangler Schneider Stang Bürgermeister Amtsleiter Sachbearbeiter Gender Disclaimer: Die in diesem Text gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Text sindsomit geschlechtsneutral zuverstehen.

Text aus PDF extrahiert