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Badanlage Ketsch; Gebührenanpassung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ketsch |
| Datum | 2026-05-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ketsch
Rhein-Neckar-Kreis
Bauamt
Rebmann
08.05.2026
Öffentliche Sitzung desGemeinderatesam Montag,den 18.05.2026
Tagesordnungspunkt: 5
Badanlage Ketsch; Gebührenanpassung
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat beschließt,die Eintrittspreise für denBadebetriebder Gemeinde Ketsch
zum Beginnder Freibadsaisonam 1.Juni 2026gemäßder beigefügtenAnlage zur
Sitzungsvorlage anzupassen.
BEGRÜNDUNG:
Die Gemeinde Ketsch betreibt das kommunale Hallen- und Freibad im Rahmen der
öffentlichen Daseinsvorsorge als freiwillige Aufgabe. Gleichzeitig ist die Gemeinde
verpflichtet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs fortlaufend zu überprüfen und
die Einnahmemöglichkeiten angemessen auszuschöpfen. Der Betrieb des Schwimmbades
weist seit Jahren ein erhebliches strukturelles Defizit auf. Trotz verschiedener Maßnahmen
zur Kostenoptimierung – insbesondere im Bereich Energieverbrauch, technischer
Infrastruktur und Betriebsorganisation – kann derzeit kein annähernd kostendeckender
Betrieb erreicht werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
nach den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts Baden-Württemberg öffentliche
Einrichtungen grundsätzlich so zu bewirtschaften sind, dass die laufenden Aufwendungen
zumindest teilweise durch entsprechende Benutzungsentgelte gedeckt werden. Dies ergibt
sich insbesondere aus den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung Baden-
Württemberg (GemO BW) sowie der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg
(GemHVOBW) und wird durch die Gemeindeprüfungsanstalt regelmäßig angemahnt.Nach §
78 GemO BW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu
führen. Gleichzeitig sind nach § 14 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG
BW) für öffentliche Einrichtungen angemessene Benutzungsgebühren zu erheben, soweit
vertretbar undgeboten.
Zwar handelt es sich bei Schwimmbädern typischerweise um dauerhaft defizitäre
Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, jedoch ist die Gemeinde dennoch
verpflichtet, bestehende Einnahmepotenziale regelmäßig zu überprüfen und
Gebührenstrukturenandie tatsächlichenwirtschaftlichen Rahmenbedingungenanzupassen.
Derzeitige Eintrittspreise
Einzelkarte Erwachsene 5,00€
Einzelkarte Jugendliche 3,00€
10er Karte Erwachsene 45,00€
10er Karte Jugendliche 27,00€
25er Karte Erwachsene 100,00€
25er Karte Jugendliche 62,00€
50er Karte Erwachsene 180,00€
50er Karte Jugendliche 120,00€
Saisonkarte Erwachsene 110,00€
Saisonkarte Jugendliche 54,00€
Die derzeitigen Eintrittspreise des Ketscher Schwimmbades bewegen sich im regionalen
Vergleich weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Gleichzeitig steht den
Nutzerinnen und Nutzern ein umfangreiches Angebot an Einrichtungen und Attraktionen zur
Verfügung,darunter insbesondere:
Wellenbad
Schwimmerbecken
Planschbecken
Wasserrutsche
Beachvolleyballfeld
Spiel- undAufenthaltsbereiche
ganztägige Nutzung der sanitärenEinrichtungen
Die Verwaltung hält daher eine moderate Anpassung insbesondere der Einzelkartenpreise
grundsätzlich für vertretbar und gebührenrechtlich angemessen. Vorliegend schlägt die
Verwaltungeine Erhöhung um 1,-€je Einzeleintritt vor.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geplante Anpassung ausdrücklich nicht auf eine
vollständige Kostendeckung abzielt. Vielmehr soll hierdurch lediglich ein angemessener
Beitrag zur teilweisen Reduzierung des strukturellen Defizits geleistet werden. Gleichzeitig
soll die soziale Verträglichkeit der Eintrittspreise weiterhin gewahrt bleiben. Aus diesem
Grund werden die Preise für Mehrfach- und Saisonkarten in dieser Saison unverändert
belassen. Hierdurch sollen insbesondere regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer sowie Familien
weiterhin entlastet werden. Künftig wird man aber nicht umher kommen, auch hier die Preise
moderat anzupassen. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass eine Differenzierung
der Eintrittspreise nach Wohnort (Einwohner/Auswärtige) aufgrund des
Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtlich nicht zulässig ist. Die vorgesehene Preisstruktur über
rabattierte Mehrfachkarten stellt aber eine rechtlich belastbare Möglichkeit dar, insbesondere
regelmäßige örtliche NutzerinnenundNutzer mittelbar zuentlasten.
Ergänzend soll ab der kommenden Freibadsaison zum 1. Juni 2026 auch ein Spät-
Schwimmer-Tarif ab 17:00 Uhr eingeführt werden. Der Eintrittspreis für Einzeltickets bleibt
hier unverändert.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage, der weiterhin steigenden Betriebs- und
Personalkosten sowie der notwendigen Investitionen in die technische Infrastruktur hält die
Verwaltung eine maßvolle Gebührenanpassung insgesamt für sachgerecht, wirtschaftlich
gebotenundkommunalrechtlichdringend erforderlich.
Wangler Schneider
Bürgermeister Amtsleiter
Gender Disclaimer:
Die in diesem Text gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf die männliche,
die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Ausschließlich zum Zweck der besseren
Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine
Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Text
sindsomit geschlechtsneutral zuverstehen.
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