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Badanlage Ketsch; Gebührenanpassung

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TypAntrag
GemeindeKetsch
Datum2026-05-18
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Gemeinde Ketsch Rhein-Neckar-Kreis Bauamt Rebmann 08.05.2026 Öffentliche Sitzung desGemeinderatesam Montag,den 18.05.2026 Tagesordnungspunkt: 5 Badanlage Ketsch; Gebührenanpassung BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Gemeinderat beschließt,die Eintrittspreise für denBadebetriebder Gemeinde Ketsch zum Beginnder Freibadsaisonam 1.Juni 2026gemäßder beigefügtenAnlage zur Sitzungsvorlage anzupassen. BEGRÜNDUNG: Die Gemeinde Ketsch betreibt das kommunale Hallen- und Freibad im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge als freiwillige Aufgabe. Gleichzeitig ist die Gemeinde verpflichtet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs fortlaufend zu überprüfen und die Einnahmemöglichkeiten angemessen auszuschöpfen. Der Betrieb des Schwimmbades weist seit Jahren ein erhebliches strukturelles Defizit auf. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Kostenoptimierung – insbesondere im Bereich Energieverbrauch, technischer Infrastruktur und Betriebsorganisation – kann derzeit kein annähernd kostendeckender Betrieb erreicht werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts Baden-Württemberg öffentliche Einrichtungen grundsätzlich so zu bewirtschaften sind, dass die laufenden Aufwendungen zumindest teilweise durch entsprechende Benutzungsentgelte gedeckt werden. Dies ergibt sich insbesondere aus den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung Baden- Württemberg (GemO BW) sowie der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVOBW) und wird durch die Gemeindeprüfungsanstalt regelmäßig angemahnt.Nach § 78 GemO BW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Gleichzeitig sind nach § 14 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) für öffentliche Einrichtungen angemessene Benutzungsgebühren zu erheben, soweit vertretbar undgeboten. Zwar handelt es sich bei Schwimmbädern typischerweise um dauerhaft defizitäre Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, jedoch ist die Gemeinde dennoch verpflichtet, bestehende Einnahmepotenziale regelmäßig zu überprüfen und Gebührenstrukturenandie tatsächlichenwirtschaftlichen Rahmenbedingungenanzupassen. Derzeitige Eintrittspreise Einzelkarte Erwachsene 5,00€ Einzelkarte Jugendliche 3,00€ 10er Karte Erwachsene 45,00€ 10er Karte Jugendliche 27,00€ 25er Karte Erwachsene 100,00€ 25er Karte Jugendliche 62,00€ 50er Karte Erwachsene 180,00€ 50er Karte Jugendliche 120,00€ Saisonkarte Erwachsene 110,00€ Saisonkarte Jugendliche 54,00€ Die derzeitigen Eintrittspreise des Ketscher Schwimmbades bewegen sich im regionalen Vergleich weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Gleichzeitig steht den Nutzerinnen und Nutzern ein umfangreiches Angebot an Einrichtungen und Attraktionen zur Verfügung,darunter insbesondere:  Wellenbad  Schwimmerbecken  Planschbecken  Wasserrutsche  Beachvolleyballfeld  Spiel- undAufenthaltsbereiche  ganztägige Nutzung der sanitärenEinrichtungen Die Verwaltung hält daher eine moderate Anpassung insbesondere der Einzelkartenpreise grundsätzlich für vertretbar und gebührenrechtlich angemessen. Vorliegend schlägt die Verwaltungeine Erhöhung um 1,-€je Einzeleintritt vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geplante Anpassung ausdrücklich nicht auf eine vollständige Kostendeckung abzielt. Vielmehr soll hierdurch lediglich ein angemessener Beitrag zur teilweisen Reduzierung des strukturellen Defizits geleistet werden. Gleichzeitig soll die soziale Verträglichkeit der Eintrittspreise weiterhin gewahrt bleiben. Aus diesem Grund werden die Preise für Mehrfach- und Saisonkarten in dieser Saison unverändert belassen. Hierdurch sollen insbesondere regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer sowie Familien weiterhin entlastet werden. Künftig wird man aber nicht umher kommen, auch hier die Preise moderat anzupassen. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass eine Differenzierung der Eintrittspreise nach Wohnort (Einwohner/Auswärtige) aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtlich nicht zulässig ist. Die vorgesehene Preisstruktur über rabattierte Mehrfachkarten stellt aber eine rechtlich belastbare Möglichkeit dar, insbesondere regelmäßige örtliche NutzerinnenundNutzer mittelbar zuentlasten. Ergänzend soll ab der kommenden Freibadsaison zum 1. Juni 2026 auch ein Spät- Schwimmer-Tarif ab 17:00 Uhr eingeführt werden. Der Eintrittspreis für Einzeltickets bleibt hier unverändert. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage, der weiterhin steigenden Betriebs- und Personalkosten sowie der notwendigen Investitionen in die technische Infrastruktur hält die Verwaltung eine maßvolle Gebührenanpassung insgesamt für sachgerecht, wirtschaftlich gebotenundkommunalrechtlichdringend erforderlich. Wangler Schneider Bürgermeister Amtsleiter Gender Disclaimer: Die in diesem Text gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Text sindsomit geschlechtsneutral zuverstehen.

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