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5. Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden-Unterstützende Erklärung der Gemeinde Ittlingen
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ittlingen |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ittlingen
Hauptstraße 101
74930 Ittlingen
Sitzungsvorlage Vorlagen Nr.: SV/027/2026
Federführung: Kämmerei Datum: 02.06.2026
Sachbearbeiter: Melanie-Maria Roth
Zuständigkeit Datum Beratungsziel Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich
5. Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen
Landesverbänden-Unterstützende Erklärung der Gemeinde Ittlingen
I. Beschlussantrag
Der Gemeinderat stimmt der Unterstützenden Erklärung zum 5. Klimapakt zwischen dem
Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Abs. 2 KlimaG BW zu.
II. Finanzielle Auswirkung
Die Abgabe der Erklärung hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde.
III. Sachverhalt
Das Land Baden-Württemberg und die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben ihr
Bekenntnis zum Klimaschutz fortgeschrieben und erweitert.
Mit der Unterschrift vom 28.04.2025 unter den nunmehr bereits 5. Klimapakt bekennen sich
die kommunalen Verbände zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und
bei der Klimawandelanpassung. Damit geht das Ziel einher, bis 2040 netto-treibhausgasneut-
rale Kommunalverwaltungen zu erreichen.
Der Klimapakt wird zwischen dem Land und den KLV geschlossen; ein direkter Beitritt zum
Pakt ist für Gemeinden, Städte und Landkreise nicht möglich. Trotzdem kann jede Kommune
des Landes die Unterstützung des Klimapaktes mit einer Erklärung zum Ausdruck bringen
(„Unterstützende Erklärung“ – vgl. Ziff. 8 des Klimapaktes). Bislang sind rund 580
Unterstützungserklärungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen aus Baden-Württemberg
beim Umweltministerium eingegangen, im Landkreis Heilbronn haben aktuell 34 Kommunen die
Erklärung unterzeichnet.
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion. Dies geschieht
konkret im Rahmen von Förderprogrammen, hauptsächlich Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS.
Die Abgabe der sog. „Unterstützenden Erklärung“ ist die einzige Voraussetzung für den Zugang
zu den Förderprogrammen Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS.
Jede Kommune, die die unterstützende Erklärung abgibt, macht damit deutlich, dass sie beim
Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels aktiv ist und dass sie die
lokalen Aktivitäten auch weiterentwickeln möchte.
Die Gemeinde Ittlingen hat im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes „ITTLINGEN 2035“
unter der Ziffer 6.2 als eines der strategischen Ziele die energieeffiziente und klimaangepasste
Gemeindeentwicklung formuliert.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass auch die Gemeinde Ittlingen die Unterstützende
Erklärung unterzeichnet und so ihr Engagement für den Klimaschutz auch über den Klimapakt
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öffentlich dokumentiert und auf diesem Weg den Klimaschutz weiter voranbringt.
IV. Anlagen
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