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5. Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden-Unterstützende Erklärung der Gemeinde Ittlingen

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeIttlingen
Datum2026-06-18
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Gemeinde Ittlingen Hauptstraße 101 74930 Ittlingen Sitzungsvorlage Vorlagen Nr.: SV/027/2026 Federführung: Kämmerei Datum: 02.06.2026 Sachbearbeiter: Melanie-Maria Roth Zuständigkeit Datum Beratungsziel Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich 5. Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden-Unterstützende Erklärung der Gemeinde Ittlingen I. Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt der Unterstützenden Erklärung zum 5. Klimapakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Abs. 2 KlimaG BW zu. II. Finanzielle Auswirkung Die Abgabe der Erklärung hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde. III. Sachverhalt Das Land Baden-Württemberg und die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben ihr Bekenntnis zum Klimaschutz fortgeschrieben und erweitert. Mit der Unterschrift vom 28.04.2025 unter den nunmehr bereits 5. Klimapakt bekennen sich die kommunalen Verbände zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und bei der Klimawandelanpassung. Damit geht das Ziel einher, bis 2040 netto-treibhausgasneut- rale Kommunalverwaltungen zu erreichen. Der Klimapakt wird zwischen dem Land und den KLV geschlossen; ein direkter Beitritt zum Pakt ist für Gemeinden, Städte und Landkreise nicht möglich. Trotzdem kann jede Kommune des Landes die Unterstützung des Klimapaktes mit einer Erklärung zum Ausdruck bringen („Unterstützende Erklärung“ – vgl. Ziff. 8 des Klimapaktes). Bislang sind rund 580 Unterstützungserklärungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen aus Baden-Württemberg beim Umweltministerium eingegangen, im Landkreis Heilbronn haben aktuell 34 Kommunen die Erklärung unterzeichnet. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion. Dies geschieht konkret im Rahmen von Förderprogrammen, hauptsächlich Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS. Die Abgabe der sog. „Unterstützenden Erklärung“ ist die einzige Voraussetzung für den Zugang zu den Förderprogrammen Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS. Jede Kommune, die die unterstützende Erklärung abgibt, macht damit deutlich, dass sie beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels aktiv ist und dass sie die lokalen Aktivitäten auch weiterentwickeln möchte. Die Gemeinde Ittlingen hat im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes „ITTLINGEN 2035“ unter der Ziffer 6.2 als eines der strategischen Ziele die energieeffiziente und klimaangepasste Gemeindeentwicklung formuliert. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass auch die Gemeinde Ittlingen die Unterstützende Erklärung unterzeichnet und so ihr Engagement für den Klimaschutz auch über den Klimapakt Seite1von2 öffentlich dokumentiert und auf diesem Weg den Klimaschutz weiter voranbringt. IV. Anlagen Seite2von2

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