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Friedhof Ittlingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeIttlingen
Datum2026-06-18
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Gemeinde Ittlingen Hauptstraße 101 74930 Ittlingen Sitzungsvorlage Vorlagen Nr.: SV/026/2026 Federführung: Bauamt Datum: 02.06.2026 Sachbearbeiter: Klemens Schneider Zuständigkeit Datum Beratungsziel Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich Friedhof Ittlingen hier: Beratung und Beschlussfassung über einen Verbindungsweg zwischen dem bestehenden und neu geplanten Urnengrabfeld I. Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, auf den Bau eines Verbindungsweges zwischen dem bestehenden und neu geplanten Urnengrabfeld zu verzichten. II. Finanzielle Auswirkung Im Falle einer Beschlussfassung gemäß dem Beschlussantrag würden Kosten für Variante 1 in Höhe von 11.300,00 Euro, für Variante 2 in Höhe von 13.400,00 Euro für die Gemeinde Ittlingen entstehen. Für das Anlegen von neuen Urnengrabfeldes wurden im Haushaltsplan 2026 Mittel in Höhe von 45.000,00 Euro eingeplant. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes, ist dieser Haushaltsansatz auskömmlich für das geplante Bauvorhaben. III. Sachverhalt Im Rahmen der gemeinsamen Radtour am 02.08.2025 hat der Gemeinderat bei einem Vororttermin beschlossen die Schaffung eines dringend benötigten neuen Urnengrabfeldes beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Verbindung zwischen alten und neunen Urnengrabfeld zu prüfen. Diese solle nach Möglichkeit barrierefrei ausgestaltet sein. Laut DIN 18040 die barrierefreien Wege müssen folgenden Kriterien erfüllen:  Breite ohne Richtungsänderung mind. 1,20 m  Das Längsgefälle darf bis 6% betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3% angeordnet werden. Durch die Gemeindeverwaltung wurde dieser Vorschlag aufgenommen. Untersucht wurden zwei Varianten der Wegeführung. Die Variante 1 führt vom oberen Urnengrabfeld in südliche Richtung, zwischen den Urnenstehlen und der bestehenden Buche. Bei dieser Variante ist es möglich den Weg mit einer Längsneigung von 4 % und einer Länge von 18 m anzulegen. Hier besteht die Problematik darin, dass die Böschungskrone für den anzulegenden Weg bis zu 0,50 m abzusenken ist, was zur Wurzelbeschädigung des Baumes und Gefährdung der Standsicherheit der Urnenstehle führen wird. Die geschätzten Kosten dieser Variante liegen bei 11.300 Euro einschl. 19% MwSt. Die Variante 2 führt vom oberen Urnengrabfeld in die nördliche Richtung. Die Länge des Weges beträgt ca. 22 m bei einer Längsneigung von 6 %. Die geschätzten Kosten dieser Ausführung liegen bei 13.400 Euro einschl. 19% MwSt. (Informativ: bei einer Längsneigung von 4% beträgt die Länge des Weges ca. 32 m. Die geschätzten Kosten lägen dann bei 19.700 Euro einschl. Seite1von2 19% MwSt.) Bei der Variante 2 ist die Böschungskrone, wie in der Variante 1, im Bereich der Buche um ca. 0,50 m abzusenken. Somit ist die Beschädigung der Baumwurzeln oder Entfernung der Buche zur Realisierung beider Varianten, unvermeidlich. Außerdem im weiteren Verlauf müssen noch zwei Bäume entfernt werden. Bevor die Ausschreibung nebst Vergabe für das Grabfeld vorgenommen werden kann, muss entschieden werden, ob die Schaffung einer Wegeverbindung Bestandteil der Ausschreibung werden soll oder entfallen kann. Vor dem Hintergrund der Kosten für beide Varianten, der voraussichtlich notwendigen Entfernung des Baumbestandes und des bereits vorhandenen Wegenetzes entlang der Aussegnungshalle in Richtung des neu anzulegenden Grabfeldes empfiehlt die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat, von der Schaffung einer weiteren, direkten Wegeverbindung zwischen dem bestehenden und dem neuen Grabfeld abzusehen. IV. Anlagen  Lageplan/ Skizze  Bilder Seite2von2

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