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Friedhof Ittlingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ittlingen |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ittlingen
Hauptstraße 101
74930 Ittlingen
Sitzungsvorlage Vorlagen Nr.: SV/026/2026
Federführung: Bauamt Datum: 02.06.2026
Sachbearbeiter: Klemens Schneider
Zuständigkeit Datum Beratungsziel Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich
Friedhof Ittlingen
hier: Beratung und Beschlussfassung über einen Verbindungsweg zwischen dem
bestehenden und neu geplanten Urnengrabfeld
I. Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, auf den Bau eines Verbindungsweges zwischen dem bestehenden
und neu geplanten Urnengrabfeld zu verzichten.
II. Finanzielle Auswirkung
Im Falle einer Beschlussfassung gemäß dem Beschlussantrag würden Kosten für Variante 1 in
Höhe von 11.300,00 Euro, für Variante 2 in Höhe von 13.400,00 Euro für die Gemeinde Ittlingen
entstehen. Für das Anlegen von neuen Urnengrabfeldes wurden im Haushaltsplan 2026 Mittel in
Höhe von 45.000,00 Euro eingeplant. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes, ist
dieser Haushaltsansatz auskömmlich für das geplante Bauvorhaben.
III. Sachverhalt
Im Rahmen der gemeinsamen Radtour am 02.08.2025 hat der Gemeinderat bei einem
Vororttermin beschlossen die Schaffung eines dringend benötigten neuen Urnengrabfeldes
beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Verbindung zwischen
alten und neunen Urnengrabfeld zu prüfen. Diese solle nach Möglichkeit barrierefrei ausgestaltet
sein.
Laut DIN 18040 die barrierefreien Wege müssen folgenden Kriterien erfüllen:
Breite ohne Richtungsänderung mind. 1,20 m
Das Längsgefälle darf bis 6% betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m
Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3% angeordnet werden.
Durch die Gemeindeverwaltung wurde dieser Vorschlag aufgenommen. Untersucht wurden zwei
Varianten der Wegeführung.
Die Variante 1 führt vom oberen Urnengrabfeld in südliche Richtung, zwischen den Urnenstehlen
und der bestehenden Buche. Bei dieser Variante ist es möglich den Weg mit einer Längsneigung
von 4 % und einer Länge von 18 m anzulegen. Hier besteht die Problematik darin, dass die
Böschungskrone für den anzulegenden Weg bis zu 0,50 m abzusenken ist, was zur
Wurzelbeschädigung des Baumes und Gefährdung der Standsicherheit der Urnenstehle führen
wird. Die geschätzten Kosten dieser Variante liegen bei 11.300 Euro einschl. 19% MwSt.
Die Variante 2 führt vom oberen Urnengrabfeld in die nördliche Richtung. Die Länge des Weges
beträgt ca. 22 m bei einer Längsneigung von 6 %. Die geschätzten Kosten dieser Ausführung
liegen bei 13.400 Euro einschl. 19% MwSt. (Informativ: bei einer Längsneigung von 4% beträgt
die Länge des Weges ca. 32 m. Die geschätzten Kosten lägen dann bei 19.700 Euro einschl.
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19% MwSt.)
Bei der Variante 2 ist die Böschungskrone, wie in der Variante 1, im Bereich der Buche um ca.
0,50 m abzusenken. Somit ist die Beschädigung der Baumwurzeln oder Entfernung der Buche
zur Realisierung beider Varianten, unvermeidlich. Außerdem im weiteren Verlauf müssen noch
zwei Bäume entfernt werden.
Bevor die Ausschreibung nebst Vergabe für das Grabfeld vorgenommen werden kann, muss
entschieden werden, ob die Schaffung einer Wegeverbindung Bestandteil der Ausschreibung
werden soll oder entfallen kann.
Vor dem Hintergrund der Kosten für beide Varianten, der voraussichtlich notwendigen Entfernung
des Baumbestandes und des bereits vorhandenen Wegenetzes entlang der Aussegnungshalle in
Richtung des neu anzulegenden Grabfeldes empfiehlt die Gemeindeverwaltung dem
Gemeinderat, von der Schaffung einer weiteren, direkten Wegeverbindung zwischen dem
bestehenden und dem neuen Grabfeld abzusehen.
IV. Anlagen
Lageplan/ Skizze
Bilder
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