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Verlegung der Landesstraße 592

Angenommen
TypAntrag
GemeindeIttlingen
Datum2026-06-18
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Gemeinde Ittlingen Hauptstraße 101 74930 Ittlingen Sitzungsvorlage Vorlagen Nr.: SV/023/2026 Federführung: Bauamt Datum: 01.06.2026 Sachbearbeiter: Melina Fischer Zuständigkeit Datum Beratungsziel Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich Verlegung der Landesstraße 592 hier: Beratung und Beschlussfassung über die aktualisierte Straßenplanung I. Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Genehmigungs- und Entwurfsplanung für die Verlegung der Landesstraße 592 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten, aktualisierten Entwurfsplanung als Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zu. 3. Der Gemeinderat beschließt, das erforderliche Bauleitplanverfahren auf den planfeststellungsrelevanten Bereich der geplanten Trassenführung zwischen den Ortsschildern zu beschränken. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und den beteiligten Fachplanern voranzutreiben sowie die Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht herzustellen. II. Finanzielle Auswirkung Die Beschlussfassung gemäß Beschlussantrag hat keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Ittlingen. III. Sachverhalt Die Planungen zur Verlegung der Landesstraße 592 befinden sich derzeit in der fortgeschrittenen Phase der Genehmigungs- und Entwurfsplanung. Es wurde eine belastbare Vergleichsgrundlage zwischen einer Sanierung der bestehenden Landesstraße und einer Verlegung der Trasse erstellt. Diese Gegenüberstellung wurde vom Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger eingefordert und dient als wesentliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen im Genehmigungsprozess. Die Gemeinde übernimmt hierbei die Ausführungsplanung für das Land und erarbeitet die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen. Das mit der planerischen Begleitung beauftragte Ingenieurbüro I-motion aus Ilsfeld wird in der Sitzung die aktualisierte Entwurfsplanung vorstellen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Planung war die Untersuchung der künftigen Straßenentwässerung. Hierbei wurde geprüft, ob die Verlegung der Landesstraße den Bau eines zusätzlichen Ortskanals erforderlich macht. Auf Grundlage der vorhandenen EKVO-Daten sowie ergänzender hydraulischer Berechnungen konnte nachgewiesen werden, dass die vorhandene Infrastruktur ausreichend dimensioniert ist und kein zusätzlicher Ortskanal erforderlich wird. Die Erhebung und Aufbereitung der erforderlichen Bestandsdaten gestalteten sich zeitweise schwierig. Mittlerweile konnten die erforderlichen Untersuchungen jedoch abgeschlossen werden, sodass die Entwurfsplanung nunmehr in die finale Abstimmungsphase mit dem Regierungspräsidium Stuttgart eintreten kann. Die grundsätzliche Trassenführung wurde bereits intensiv abgestimmt. Eine abschließende Seite1von2 Festlegung der endgültigen Trasse steht noch aus. In der öffentlichen Sitzung am 19.02.2026 wurde außerdem die Frage erörtert, in welchem Umfang das erforderliche Bauleitplanverfahren durchgeführt werden soll. Diskutiert wurde insbesondere, ob sich der künftige Bebauungsplan ausschließlich auf den planfeststellungsrelevanten Bereich der neuen Straßenführung beschränken oder darüber hinaus angrenzende Flächen und potenzielle Entwicklungsbereiche einbeziehen soll. Im Rahmen der fachlichen Bewertung wurde deutlich, dass derzeit keine ausreichenden Grundlagen für die Einbeziehung weiterer Entwicklungsflächen vorliegen. Insbesondere können gegenwärtig noch keine belastbaren Aussagen darüber getroffen werden, welche konkreten städtebaulichen Entwicklungspotenziale sich aus der Verlegung der Landesstraße für angrenzende Quartiere ergeben könnten. Hinzu kommt, dass sich nicht sämtliche potenziellen Entwicklungsflächen im Eigentum der Gemeinde befinden. Darüber hinaus bestehen auf einzelnen Grundstücken Nutzungen und bauliche Anlagen, deren Aufgabe oder Verlagerung aktuell weder absehbar noch realistisch erscheint. Vor diesem Hintergrund wird eine Erweiterung des Bebauungsplangebietes zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen. Eine Ausweitung des Verfahrens würde zusätzliche Untersuchungen, Abstimmungen und Abwägungsprozesse erforderlich machen und damit die zeitnahe Schaffung des für die Straßenbaumaßnahme erforderlichen Baurechts erheblich verzögern. Für etwaige spätere Entwicklungen angrenzender Bereiche bleibt die Möglichkeit bestehen, zu gegebener Zeit eigenständige Bebauungsplanverfahren beziehungsweise vorhabenbezogene Bebauungspläne einzuleiten. Die Verlegung der Landesstraße 592 stellt eine bedeutende Infrastrukturmaßnahme für die zukünftige Verkehrsführung und städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus Sicht der Verwaltung ist es nunmehr erforderlich, die laufenden Planungen zielgerichtet fortzuführen und die Schaffung von Baurecht für die Trassenführung in den Vordergrund zu stellen. Die Konzentration des Bauleitplanverfahrens auf den planfeststellungsrelevanten Bereich gewährleistet ein rechtssicheres und effizientes Verfahren und vermeidet Verzögerungen durch derzeit noch nicht konkretisierbare Entwicklungsabsichten. Der Gemeinderat hat die vorgestellte Vorgehensweise bereits im Rahmen der Vorberatung in der öffentlichen Sitzung am 19.02.2026 ausdrücklich unterstützt und die Priorität auf die verbindliche Trassenfestlegung sowie die zügige Umsetzung des Projekts gelegt. Die Gemeindeverwaltung bittet den Gemeinderat den aktuellen Sachstand zur Genehmigungs- und Entwurfsplanung für die Verlegung der Landesstraße 592 zur Kenntnis zu nehmen und der vorgestellten, aktualisierten Entwurfsplanung als Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zuzustimmen. Darüber hinaus empfiehlt die Gemeindeverwaltung, das Bauleitplanverfahren auf den planfeststellungsrelevanten Trassenbereich zu beschränken und damit die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Straßenbaumaßnahme zu schaffen. Die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und den beteiligten Fachplanern sollen vorangetrieben sowie die Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht hergestellt werden. IV. Anlagen - Übersichtsplan Planungsvariante Seite2von2

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