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Verlegung der Landesstraße 592
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ittlingen |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ittlingen
Hauptstraße 101
74930 Ittlingen
Sitzungsvorlage Vorlagen Nr.: SV/023/2026
Federführung: Bauamt Datum: 01.06.2026
Sachbearbeiter: Melina Fischer
Zuständigkeit Datum Beratungsziel Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich
Verlegung der Landesstraße 592
hier: Beratung und Beschlussfassung über die aktualisierte Straßenplanung
I. Beschlussantrag
1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Genehmigungs- und Entwurfsplanung für
die Verlegung der Landesstraße 592 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten, aktualisierten Entwurfsplanung als Grundlage für
die weitere Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zu.
3. Der Gemeinderat beschließt, das erforderliche Bauleitplanverfahren auf den
planfeststellungsrelevanten Bereich der geplanten Trassenführung zwischen den Ortsschildern
zu beschränken.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium Stuttgart und den beteiligten Fachplanern voranzutreiben sowie die
Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht herzustellen.
II. Finanzielle Auswirkung
Die Beschlussfassung gemäß Beschlussantrag hat keine finanziellen Auswirkungen für die
Gemeinde Ittlingen.
III. Sachverhalt
Die Planungen zur Verlegung der Landesstraße 592 befinden sich derzeit in der fortgeschrittenen
Phase der Genehmigungs- und Entwurfsplanung. Es wurde eine belastbare Vergleichsgrundlage
zwischen einer Sanierung der bestehenden Landesstraße und einer Verlegung der Trasse
erstellt. Diese Gegenüberstellung wurde vom Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger
eingefordert und dient als wesentliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen im
Genehmigungsprozess.
Die Gemeinde übernimmt hierbei die Ausführungsplanung für das Land und erarbeitet die hierfür
erforderlichen Planungsunterlagen. Das mit der planerischen Begleitung beauftragte
Ingenieurbüro I-motion aus Ilsfeld wird in der Sitzung die aktualisierte Entwurfsplanung vorstellen.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Planung war die Untersuchung der künftigen
Straßenentwässerung. Hierbei wurde geprüft, ob die Verlegung der Landesstraße den Bau eines
zusätzlichen Ortskanals erforderlich macht. Auf Grundlage der vorhandenen EKVO-Daten sowie
ergänzender hydraulischer Berechnungen konnte nachgewiesen werden, dass die vorhandene
Infrastruktur ausreichend dimensioniert ist und kein zusätzlicher Ortskanal erforderlich wird.
Die Erhebung und Aufbereitung der erforderlichen Bestandsdaten gestalteten sich zeitweise
schwierig. Mittlerweile konnten die erforderlichen Untersuchungen jedoch abgeschlossen werden,
sodass die Entwurfsplanung nunmehr in die finale Abstimmungsphase mit dem
Regierungspräsidium Stuttgart eintreten kann.
Die grundsätzliche Trassenführung wurde bereits intensiv abgestimmt. Eine abschließende
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Festlegung der endgültigen Trasse steht noch aus.
In der öffentlichen Sitzung am 19.02.2026 wurde außerdem die Frage erörtert, in welchem
Umfang das erforderliche Bauleitplanverfahren durchgeführt werden soll.
Diskutiert wurde insbesondere, ob sich der künftige Bebauungsplan ausschließlich auf den
planfeststellungsrelevanten Bereich der neuen Straßenführung beschränken oder darüber hinaus
angrenzende Flächen und potenzielle Entwicklungsbereiche einbeziehen soll.
Im Rahmen der fachlichen Bewertung wurde deutlich, dass derzeit keine ausreichenden
Grundlagen für die Einbeziehung weiterer Entwicklungsflächen vorliegen. Insbesondere können
gegenwärtig noch keine belastbaren Aussagen darüber getroffen werden, welche konkreten
städtebaulichen Entwicklungspotenziale sich aus der Verlegung der Landesstraße für
angrenzende Quartiere ergeben könnten.
Hinzu kommt, dass sich nicht sämtliche potenziellen Entwicklungsflächen im Eigentum der
Gemeinde befinden. Darüber hinaus bestehen auf einzelnen Grundstücken Nutzungen und
bauliche Anlagen, deren Aufgabe oder Verlagerung aktuell weder absehbar noch realistisch
erscheint.
Vor diesem Hintergrund wird eine Erweiterung des Bebauungsplangebietes zum jetzigen
Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen. Eine Ausweitung des Verfahrens würde zusätzliche
Untersuchungen, Abstimmungen und Abwägungsprozesse erforderlich machen und damit die
zeitnahe Schaffung des für die Straßenbaumaßnahme erforderlichen Baurechts erheblich
verzögern.
Für etwaige spätere Entwicklungen angrenzender Bereiche bleibt die Möglichkeit bestehen, zu
gegebener Zeit eigenständige Bebauungsplanverfahren beziehungsweise vorhabenbezogene
Bebauungspläne einzuleiten.
Die Verlegung der Landesstraße 592 stellt eine bedeutende Infrastrukturmaßnahme für die
zukünftige Verkehrsführung und städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar.
Aus Sicht der Verwaltung ist es nunmehr erforderlich, die laufenden Planungen zielgerichtet
fortzuführen und die Schaffung von Baurecht für die Trassenführung in den Vordergrund zu
stellen. Die Konzentration des Bauleitplanverfahrens auf den planfeststellungsrelevanten Bereich
gewährleistet ein rechtssicheres und effizientes Verfahren und vermeidet Verzögerungen durch
derzeit noch nicht konkretisierbare Entwicklungsabsichten.
Der Gemeinderat hat die vorgestellte Vorgehensweise bereits im Rahmen der Vorberatung in der
öffentlichen Sitzung am 19.02.2026 ausdrücklich unterstützt und die Priorität auf die verbindliche
Trassenfestlegung sowie die zügige Umsetzung des Projekts gelegt.
Die Gemeindeverwaltung bittet den Gemeinderat den aktuellen Sachstand zur Genehmigungs-
und Entwurfsplanung für die Verlegung der Landesstraße 592 zur Kenntnis zu nehmen und der
vorgestellten, aktualisierten Entwurfsplanung als Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium Stuttgart zuzustimmen. Darüber hinaus empfiehlt die Gemeindeverwaltung,
das Bauleitplanverfahren auf den planfeststellungsrelevanten Trassenbereich zu beschränken
und damit die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Straßenbaumaßnahme zu
schaffen. Die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart
und den beteiligten Fachplanern sollen vorangetrieben sowie die Voraussetzungen für die
Schaffung von Baurecht hergestellt werden.
IV. Anlagen
- Übersichtsplan Planungsvariante
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