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Flächennutzungsplan und Freiflächen-Photovoltaikkonzept; Antrag der Ortsgemeinde Freudenburg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2018-03-20
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 07.03.2018 S a a r b u r g Fb. 3 - Bauamt Az.: Os/Fi öffentlich Vorlagen-Nr.: 950/2018/038 B E S C H L U S S V O R L A G E Verbandsgemeinde Saarburg Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg Flächennutzungsplan und Freiflächen-Photovoltaikkonzept; Antrag der Ortsgemeinde Freudenburg Sachdarstellung Ein Investor strebt in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Freudenburg die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Lagerplatz Gerzebüsch zwischen Freudenburg und Trassem an. Die für die Realisierung des Vorhabens ausgewählte Fläche fällt umfänglich in den räumlichen Geltungsbereich des mit Bekanntmachung vom 06.03.2002 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplan "Lagerplatz Gerzebüsch" der Ortsgemeinde Freudenburg und ist dort als Sondergebiet mit der Nutzung Lagerplatz festgesetzt. Da mit der vorgenannten Festsetzung die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht begründet und auch nicht über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hergeleitet werden kann, hat der Ortsgemeinderat Freudenburg in seiner Sitzung am 06.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, die für die Aufstellung der Photovoltaikmodule vorgesehene Fläche als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik festzusetzen. Nach den Vorschriften des § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungs- plan zu entwickeln. Nach dem Landschaftsplan zum gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg ist der für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgesehene Standort als Halboffenlandkomplex mit Geröllstrukturen und Streuobst dargestellt. Da diese Darstellung dem Bauvorhaben widerspricht, hat der Ortsgemeinderat Freudenburg in seiner Sitzung am 17.01.2018 beschlossen, bei der Verbandsgemeinde Saarburg einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen. Ziel der Änderung soll sein, die Fläche der geplanten Photovoltaikanlage als Sonderbaufläche mit dem Zweckbestimmung "Photovoltaik" auszuweisen. Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat Saarburg in seiner Sitzung am 03.02.2009 einem durch das Büro BGH Plan, Trier, erstellten "Standortkonzept Photovoltaik" zugestimmt und dieses Konzept als verbindlich für die Beurteilung von Anträgen auf Änderung des Flächen- nutzungsplanes mit dem Ziel der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erklärt. Die Erstellung dieses Konzeptes hatte der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 05.06.2008 vor dem Hintergrund beauftragt, da zu diesem Zeitpunkt wiederholt Anfragen nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an die Verwaltung gestellt wurden. Um einer ungeordneten Entwicklung dieser flächenintensiven Großanlagen vorzubeugen, wurde daraufhin auf der Grundlage eines Kriterienkataloges der Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine flächendeckende Untersuchung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Saarburg durchgeführt - 2 - und ein Standortkonzept für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen erstellt. Dieses Konzept wurde dann in der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung am 24.11.2008 und im Haupt- und Finanzausschuss des VG-Rates Saarburg am 20.01.2009 vorgestellt. Zwar ergeben sich nach flächendeckender Anwendung des Kriterienkataloges auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Saarburg insgesamt ca. 340 ha potentielle Eignungsflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; allerdings ist der nunmehr betrachtete Standort "Gerzebüsch" darin nicht enthalten. Dies liegt nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro BGH Plan darin begründet, dass seinerzeit Flächen unter 3 ha nicht untersucht wurden, da diese als nicht wirtschaftlich eingestuft wurden und zudem grafisch nicht auswertbar waren. In der Folge wurde der nun in Rede stehende Standort mit einer Größe von rd. 1 ha nicht weiter verfolgt. Aufgrund der seit damals fortgeschrittenen Entwicklung der Modultechnik sind jedoch mittlerweile auch deutlich kleinere Flächen wirtschaftlich realisierbar. Vor diesem Hintergrund wurde in der Ortsbürgermeisterbesprechung am 24.01.2018 die Fragestellung erörtert, ob eine Gesamtfortschreibung des Photovoltaikkonzeptes der Verbandsgemeinde Saarburg angestrebt werden sollte. Da jedoch in den anderen Ortsgemeinden keine Anfragen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorliegen, ist als Ergebnis dieser Besprechung festzuhalten, dass ein Erfordernis zur Fortschreibung des Konzeptes in seiner Gesamtheit derzeit nicht gesehen wird. Da der für eine Realisierung vorgesehene Standort Gerzebüsch durch das bestehende Konzept jedoch nicht abgedeckt ist, müsste der Verbandsgemeinderat eine entsprechende Befreiung (als Einzelfallfallentscheidung) erteilen. Den entsprechenden Antrag hatte die Ortsgemeinderat Freudenburg ebenfalls in der Sitzung am 17.01.2018 gestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 hierüber beraten und dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung empfohlen: Beschlussvorschlag: 1. Der Verbandsgemeinderat Saarburg beschließt, den Flächennutzungsplan für die Fläche "Gerzebüsch" mit dem Ziel, eine Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen darzustellen, sofern durch den Investor eine Kostenübernahme erfolgt. 2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg beschließt, für den Standort "Gerzebüsch" auf Gemarkung Freudenburg eine Befreiung von dem am 03.02.2009 beschlossenen Standortkonzept Photovoltaik als Einzelfallentscheidung zu erteilen. Gez. Dixius V e r t e i l e r : - Verbandsgemeinde Saarburg - zum Vorgang

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