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Flächennutzungsplan und Freiflächen-Photovoltaikkonzept; Antrag der Ortsgemeinde Freudenburg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2018-03-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 07.03.2018
S a a r b u r g
Fb. 3 - Bauamt Az.: Os/Fi
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 950/2018/038
B E S C H L U S S V O R L A G E
Verbandsgemeinde Saarburg
Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg
Flächennutzungsplan und Freiflächen-Photovoltaikkonzept;
Antrag der Ortsgemeinde Freudenburg
Sachdarstellung
Ein Investor strebt in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Freudenburg die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Lagerplatz Gerzebüsch zwischen Freudenburg und
Trassem an. Die für die Realisierung des Vorhabens ausgewählte Fläche fällt umfänglich in den
räumlichen Geltungsbereich des mit Bekanntmachung vom 06.03.2002 rechtsverbindlich
gewordenen Bebauungsplan "Lagerplatz Gerzebüsch" der Ortsgemeinde Freudenburg und ist
dort als Sondergebiet mit der Nutzung Lagerplatz festgesetzt.
Da mit der vorgenannten Festsetzung die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten
Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht begründet und auch nicht über eine Befreiung gem. § 31
Abs. 2 BauGB hergeleitet werden kann, hat der Ortsgemeinderat Freudenburg in seiner Sitzung
am 06.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, die für die
Aufstellung der Photovoltaikmodule vorgesehene Fläche als sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Photovoltaik festzusetzen.
Nach den Vorschriften des § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungs-
plan zu entwickeln. Nach dem Landschaftsplan zum gültigen Flächennutzungsplan der
Verbandsgemeinde Saarburg ist der für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage
vorgesehene Standort als Halboffenlandkomplex mit Geröllstrukturen und Streuobst dargestellt.
Da diese Darstellung dem Bauvorhaben widerspricht, hat der Ortsgemeinderat Freudenburg in
seiner Sitzung am 17.01.2018 beschlossen, bei der Verbandsgemeinde Saarburg einen Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen. Ziel der Änderung soll sein, die Fläche
der geplanten Photovoltaikanlage als Sonderbaufläche mit dem Zweckbestimmung
"Photovoltaik" auszuweisen.
Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat Saarburg in seiner Sitzung am 03.02.2009 einem
durch das Büro BGH Plan, Trier, erstellten "Standortkonzept Photovoltaik" zugestimmt und
dieses Konzept als verbindlich für die Beurteilung von Anträgen auf Änderung des Flächen-
nutzungsplanes mit dem Ziel der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erklärt. Die
Erstellung dieses Konzeptes hatte der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 05.06.2008
vor dem Hintergrund beauftragt, da zu diesem Zeitpunkt wiederholt Anfragen nach geeigneten
Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an die Verwaltung gestellt wurden. Um
einer ungeordneten Entwicklung dieser flächenintensiven Großanlagen vorzubeugen, wurde
daraufhin auf der Grundlage eines Kriterienkataloges der Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine
flächendeckende Untersuchung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Saarburg durchgeführt
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und ein Standortkonzept für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen erstellt. Dieses Konzept wurde
dann in der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung am 24.11.2008 und im Haupt- und
Finanzausschuss des VG-Rates Saarburg am 20.01.2009 vorgestellt.
Zwar ergeben sich nach flächendeckender Anwendung des Kriterienkataloges auf dem Gebiet
der Verbandsgemeinde Saarburg insgesamt ca. 340 ha potentielle Eignungsflächen für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen; allerdings ist der nunmehr betrachtete Standort "Gerzebüsch"
darin nicht enthalten. Dies liegt nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro BGH Plan darin
begründet, dass seinerzeit Flächen unter 3 ha nicht untersucht wurden, da diese als nicht
wirtschaftlich eingestuft wurden und zudem grafisch nicht auswertbar waren. In der Folge wurde
der nun in Rede stehende Standort mit einer Größe von rd. 1 ha nicht weiter verfolgt.
Aufgrund der seit damals fortgeschrittenen Entwicklung der Modultechnik sind jedoch
mittlerweile auch deutlich kleinere Flächen wirtschaftlich realisierbar.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Ortsbürgermeisterbesprechung am 24.01.2018 die
Fragestellung erörtert, ob eine Gesamtfortschreibung des Photovoltaikkonzeptes der
Verbandsgemeinde Saarburg angestrebt werden sollte. Da jedoch in den anderen
Ortsgemeinden keine Anfragen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorliegen, ist als
Ergebnis dieser Besprechung festzuhalten, dass ein Erfordernis zur Fortschreibung des
Konzeptes in seiner Gesamtheit derzeit nicht gesehen wird. Da der für eine Realisierung
vorgesehene Standort Gerzebüsch durch das bestehende Konzept jedoch nicht abgedeckt ist,
müsste der Verbandsgemeinderat eine entsprechende Befreiung (als Einzelfallfallentscheidung)
erteilen. Den entsprechenden Antrag hatte die Ortsgemeinderat Freudenburg ebenfalls in der
Sitzung am 17.01.2018 gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg hat in seiner Sitzung
am 06.03.2018 hierüber beraten und dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Verbandsgemeinderat Saarburg beschließt, den Flächennutzungsplan für die Fläche
"Gerzebüsch" mit dem Ziel, eine Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
darzustellen, sofern durch den Investor eine Kostenübernahme erfolgt.
2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg beschließt, für den Standort "Gerzebüsch" auf
Gemarkung Freudenburg eine Befreiung von dem am 03.02.2009 beschlossenen
Standortkonzept Photovoltaik als Einzelfallentscheidung zu erteilen.
Gez. Dixius
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