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Bauantrag Nr. 24/2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHüfingen
Datum2026-06-11
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Erstellt durch Bauamt Beteiligter Fachbereich: Ausschuss für Umwelt und öffentlich Entscheidung 11.06.2026 Technik Bauantrag Nr. 24/2026 - Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage - Flst. Nr. 411/2, Schaffhauser Straße 1, 3 und 5, Hüfingen 2026/557 Sachdarstellung: Nr. 24/2026 Bauort / Straße: Flst. Nr. 411/2, Schaffhauser Straße 1, 3 und 5, Hüfingen Bauvorhaben: Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage Die Eigentümer des Flst. Nr. 411/2 in der Schaffhauser Straße 1, 3 und 5 beantragen den Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage. Die 3 leerstehende und marode Wohngebäude werden für den Neubau abgerissen. Der geplante Neubau der Wohnanlage ist in geschlossener Bauweise zwischen den bestehenden Gebäuden „Dögginger Straße 2a“ und „Schaffhauser Straße 7“ beantragt. Im Erdgeschoss der Anlage ist eine Tiefgarage mit 21 Stellplätzen davon 2 behindertengerecht, sowie Keller-, Fahrrad-, Abstell- und Technikräume untergebracht. Die Anlage ist in zwei Gebäudekomplexe unterteilt. Das Wohnhaus an der Schaffhauser Straße ist viergeschossig mit einer Höhe des Flachdachs von 9,25m. hier sind 10 Wohnungen mit einer Größe zwischen ca. 84m² bis ca. 165m² vorgesehen. Das hinterliegende Wohnhaus ist dreigeschossig. Hier sind 5 Wohnungen mit Größen zwischen ca. 79m² bis ca. 160m² geplant. Die gesamte Wohnanlage wird über zwei Treppenhäuser einem Aufzug und Laubengängen erschlossen. Der Bereich über der Tiefgarage zwischen den beiden Gebäudeteilen wird begrünt und dient als „Innenhof“ mit Spielplatz. DieZufahrt in die Tiefgarageerfolgt von der SchaffhauserStraße her. Eine Zufahrt am Kreisverkehr führt auf einen oberirdischen Parkplatz mit zusätzlichen 9 Stellplätzen. Für die gesamte Wohnanlage sind somit 30 Stellplätze nachgewiesen. Das Grundstück liegt im Innenbereich von Hüfingen ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der umgebende Bereich ist einem Mischgebiet mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung zuzuordnen. Laut Ansicht der Verwaltung fügt sich die Anlage in die umgebende teils deutlich höhere Bebauung ein. Mit dem Neubau werden innerstädtisch 15 Wohnungen geschaffen und brachliegende Leerstände wieder reaktiviert Beschlussvorschlag zu Nr. 24/2026: Dem Bauvorhaben im Innenbereich von Hüfingen wird zugestimmt. Auflagen: - Flachdächer sofern diese nicht als Terrassen ausgebildet werden müssen dauerhaft mindestens extensiv begrünt werden. - Die Zufahrt zu den Parkplätzen über den Kreisverkehr ist mit dem Straßenbauamt abzuklären. Anlagen: 24_2026 Vorlage TA

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