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Bauantrag Nr. 24/2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hüfingen |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Erstellt durch Bauamt
Beteiligter Fachbereich:
Ausschuss für Umwelt und öffentlich Entscheidung 11.06.2026
Technik
Bauantrag Nr. 24/2026
- Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage
- Flst. Nr. 411/2, Schaffhauser Straße 1, 3 und 5, Hüfingen
2026/557
Sachdarstellung:
Nr. 24/2026
Bauort / Straße: Flst. Nr. 411/2, Schaffhauser Straße 1, 3 und 5, Hüfingen
Bauvorhaben: Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage
Die Eigentümer des Flst. Nr. 411/2 in der Schaffhauser Straße 1, 3 und 5 beantragen
den Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage.
Die 3 leerstehende und marode Wohngebäude werden für den Neubau abgerissen.
Der geplante Neubau der Wohnanlage ist in geschlossener Bauweise zwischen den
bestehenden Gebäuden „Dögginger Straße 2a“ und „Schaffhauser Straße 7“
beantragt.
Im Erdgeschoss der Anlage ist eine Tiefgarage mit 21 Stellplätzen davon 2
behindertengerecht, sowie Keller-, Fahrrad-, Abstell- und Technikräume
untergebracht.
Die Anlage ist in zwei Gebäudekomplexe unterteilt. Das Wohnhaus an der
Schaffhauser Straße ist viergeschossig mit einer Höhe des Flachdachs von 9,25m.
hier sind 10 Wohnungen mit einer Größe zwischen ca. 84m² bis ca. 165m²
vorgesehen.
Das hinterliegende Wohnhaus ist dreigeschossig. Hier sind 5 Wohnungen mit Größen
zwischen ca. 79m² bis ca. 160m² geplant.
Die gesamte Wohnanlage wird über zwei Treppenhäuser einem Aufzug und
Laubengängen erschlossen. Der Bereich über der Tiefgarage zwischen den beiden
Gebäudeteilen wird begrünt und dient als „Innenhof“ mit Spielplatz.
DieZufahrt in die Tiefgarageerfolgt von der SchaffhauserStraße her. Eine Zufahrt am
Kreisverkehr führt auf einen oberirdischen Parkplatz mit zusätzlichen 9 Stellplätzen.
Für die gesamte Wohnanlage sind somit 30 Stellplätze nachgewiesen.
Das Grundstück liegt im Innenbereich von Hüfingen ohne rechtskräftigen
Bebauungsplan. Das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der
umgebende Bereich ist einem Mischgebiet mit gemischter Wohn- und
Gewerbenutzung zuzuordnen.
Laut Ansicht der Verwaltung fügt sich die Anlage in die umgebende teils deutlich
höhere Bebauung ein. Mit dem Neubau werden innerstädtisch 15 Wohnungen
geschaffen und brachliegende Leerstände wieder reaktiviert
Beschlussvorschlag zu Nr. 24/2026:
Dem Bauvorhaben im Innenbereich von Hüfingen wird zugestimmt.
Auflagen:
- Flachdächer sofern diese nicht als Terrassen ausgebildet werden müssen
dauerhaft mindestens extensiv begrünt werden.
- Die Zufahrt zu den Parkplätzen über den Kreisverkehr ist mit dem
Straßenbauamt abzuklären.
Anlagen:
24_2026 Vorlage TA
Text aus PDF extrahiert