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Bauantrag Nr. 27/2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hüfingen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Erstellt durch Bauamt
Beteiligter Fachbereich:
Ausschuss für Umwelt und öffentlich Entscheidung 02.07.2026
Technik
Bauantrag Nr. 27/2026
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung –
Austausch Fenster, Wehrturm Hüfingen
- Flst. Nr. 180, Süßer Winkel 13, Hüfingen
2026/570
Sachdarstellung:
Nr. 27/2026
Bauort / Straße: Flst. Nr. 180, Süßer Winkel 13, Hüfingen
Bauvorhaben: denkmalschutzrechtliche Genehmigung –
Austausch Fenster, Wehrturm Hüfingen
Die Eigentümer des Flst. Nr. 180 beantragen den Austausch der Fenster im Rahmen
einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Die aktuell verbauten Holzfenster stammen (aus den 60er Jahren. Die technische
LebensdauerderRahmenist erreicht,unddie energetischenWerteentsprechen nicht
mehr den Anforderungen an einen nachhaltigen Gebäudebetrieb.
Ziel der Maßnahme ist der vollständige Austausch der abgängigen Fensterelemente
durch neue, material- und werkgerechte Holzfenster. Dabei soll das charakteristische
Erscheinungsbild der Fassade gewahrt und gleichzeitig der Wärmeschutz signifikant
verbessert werden.
Es werden wieder Holzfenster verbaut, die in Profilierung und Dimensionierung das
Erscheinungsbild des Einzeldenkmals bewahren. Die Maßnahme dient dem
langfristigen Substanzerhalt durch Beseitigung der thermischen Schwachstellen.
Bei dem Wehrturm handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß §28
Denkmalschutzgesetz. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb des
denkmalgeschützten Altstadt-Ensembles von Hüfingen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesdenkmalamtes kann laut Ansicht der
Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag zu Nr. 27/2026:
Dem Vorhaben wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landesdenkmalamtes
zugestimmt.
Anlagen:
27_2026 GR Vorlage
Text aus PDF extrahiert