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Weiterleitung der Landeszuwendungen 2025 und 2026 aus dem Investitionsprogramm "Pakt für Kommunalinvestitionen" an die Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Bad Harzburg GmbH (KTW) im Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Harzburg
Datum2026-02-19
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Harzburg stellt im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßig Mittel für die Weiterleitung der Landeszuwendungen 2025 und 2026 aus dem Investitionsprogramm “Pakt für Kommunalinvestitionen” an die Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Bad Harzburg GmbH (KTW) auf dem PSK 41810.0045000 (KTW-Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse; verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen) in Höhe von 748.056,92 EUR zur Verfügung. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026 wird gedeckt durch außerplanmäßige Einzahlungen im Haushaltsjahr 2025 und erwartete Einzahlungen nach Mittelabruf auf dem PSK 41810.2150100 (KTW-Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten vom Land). Die Bedingungen des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes bzw. der dazu erlassenen Verordnung sind durch die KTW einzuhalten. Begründung: Der Niedersächsische Landtag hat am 18.11.2025 das Gesetz zur vereinfachten Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) beschlossen. Bei dem so genannten “Pakt für Kommunalinvestitionen” handelt es sich um ein Investitionsprogramm des Landes mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio Euro. Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt aufgrund der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzver-ordnung des MI (NKomFöGVO-MI). Der Stadt Bad Harzburg steht insgesamt eine Summe von 748.056,92 Euro zur Verfügung. Zwei Drittel des individuellen Investitionsbudgets wurden bereits im Dezember 2025 als Vorauszahlung über 498.705 € ausgezahlt. Die restlichen Mittel von 249.351,92 € stehen ab dem Jahr 2026 in einem digitalen Online-Verfahren zum Abruf bereit, soweit die beabsichtigte Verwendung angegeben werden kann. Die Mittel müssen bis Ende 2028 abgerufen werden; die Investitionsvorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2031 abgeschlossen sein. Gem. § 4 Abs. 5 NKomFöGVO-MI ist die Weiterleitung der Mittel an Dritte zulässig, sofern die Weiterleitung einem Investitionsvorhaben zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Fördermittelempfängers dient. Die Kommunen bleiben auch in diesen Fällen Fördermittelempfänger, also haften sie für die zweckentsprechende Verwendung und müssen die Einhaltung der in NKomFöGVO-MI geregelten Pflichten auch durch den Dritten sicherstellen. Als Ergänzung zu den rechtlichen Vorgaben ist als Handreichung ein FAQ-Katalog zum Pakt für Kommunalinvestitionen entwickelt worden, deren Vorgaben vom Empfänger bzw. dem begünstigten Dritten zu beachten und einzuhalten sind. Die Verwaltung schlägt die vollständige Weiterleitung der Mittel an die KTW vor, um eine Teilfinanzierung der Ersatzinvestition des Sprudelbeckenbereiches in der Sole-Therme sicher stellen zu können. Die Finanzierungsmittel stehen der KTW im Wirtschaftsplan 2026 nicht vollständig zur Verfügung. Die Mitfinanzierung durch eine Kreditaufnahme sollte angesichts der laufenden hohen Tilgungs- und Zinslasten nicht zusätzlich angestrebt werden. Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen einer KTW-internen Begutachtung des aufstehenden Gebäudeteils des Sprudelbeckens im Bereich der Sole-Therme und darauf aufbauender Ortsbegehungen mit Fachingenieuren ist festgestellt worden, dass die Stahl- bzw. Metallkonstruktion korrodiert ist und das gesamte aufstehende Bauteil erneuert werden muss. Der Gebäudeteil ist im Jahr 1994 errichtet und zwischenzeitlich immer wieder repariert sowie oberflächlich bearbeitet worden, allerdings nicht in grundhafter Art und Weise. Damit die KTW auch zukünftig ihrer Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des Betriebes dieses Gebäudeteiles nachkommen kann, ist ein vollständiger Ersatz zwingend notwendig. Auf Vorschlag der Ebene der Fachingenieure sollte eine möglichst einfache Holz-/Stahlkonstruktion als Trägerbau mit breiteren Fensterfronten gewählt werden, um eine stabile Statik und eine geringere Wartungsintensität zu gewährleisten. Der Bereich des eigentlichen Sprudelbeckens bleibt erhalten, somit auch eine der wichtigsten Attraktionen für unsere Gäste in der Sole-Therme. Einhaltung des Förderzwecks -Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Die KTW als 100%ige Tochtergesellschaft nimmt öffentliche Aufgaben wahr, indem sie u.a. mit der Soletherme eine Einrichtung unterhält, die Bedürfnisse der allgemeinen Daseinsvorsorge mit Erholungswert für Einheimische und Touristen bedient, in dem die Gesundheit gefördert wird. Gleichzeitig gewährleistet die Soletherme den Status als heilklimatisches Sole-Heilbad und ist somit Grundlage für die Erhebung des Gästebeitrages als wichtigste städtische Finanzierungssäule. Die vorgeschlagene Mittelverwendung bei der KTW (beim Mittelabruf anzugeben) ist den nachfolgenden förderfähigen Investitionsbereichen zuzuordnen: Freizeitanlagen, Sportanlagen einschließlich Schwimm- und Hallenbäder, Kosten und Finanzierung: In einer ersten Kostenschätzung durch Fachbetriebe ist bei der beschriebenen Konstruktion von einem Investitionsvolumen von etwa 1,5 Mio. Euro auszugehen. Die Weiterleitung der Fördermittel würde die Finanzierung mit rd. 750 TEUR zu 50 % absichern. Die Finanzierung der verbleibenden 750 TEUR erfolgt durch Eigenmittel der KTW laut Entwurf der Finanzplanung 2026-2029, die zusammen mit dem Investitionsplan 2026 zum Beschluss durch die Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 vorgesehen ist (lt. Beschlussempfehlung Aufsichtsrat vom 04.12.2025).

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