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Dringlichkeitsantrag der Ratsgruppe CDU // Bündnis90/DIE GRÜNEN-FREIE WÄHLER zur Prüfung einer Teilnahme am Bundesprogramm ?Sanierung kommunaler Einrichtungen? (Projektaufruf 2026 Schwimmbäder)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Harzburg
Datum2026-05-05
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. zu prüfen, ob die Stadt Bad Harzburg am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder teilnehmen kann und die Fördervoraussetzungen erfüllt, 2. bei positiver Förderfähigkeit eine Interessenbekundung bis zum 19. Juni 2026 vorzubereiten und einzureichen, 3. dabei sind das Silberbornbad und die Sole-Therme der Stadt Bad Harzburg zu berücksichtigen. Für die Sole-Therme ist gesondert zu prüfen und darzustellen, inwieweit diese neben ihrer Funktion als Gesundheits- und Erholungseinrichtung auch öffentliche Schwimmnutzung im Sinne des Bundesprogramms erfüllt. Sofern eine vollständige Förderfähigkeit nicht gegeben ist, sind ausdrücklich auch teilbezogene Fördermöglichkeiten zu prüfen. 4. die KTW (Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe Bad Harzburg) als Betreiberin der Schwimmbäder in die Prüfung und Planung einzubeziehen, 5. dem Rat darzustellen, welche Fördermittel möglich sind und welcher Eigenanteil zu tragen ist. Begründung: Die Schwimmbäder in Bad Harzburg sind für die Stadt von hoher Bedeutung. Sie dienen dem Schul- und Vereinssport, stellen ein wichtiges Angebot für Gesundheit, Freizeit und Lebensqualität dar und haben zugleich eine Relevanz für den Tourismusstandort. Gleichzeitig gibt es in Bädern einen hohen und dauerhaften Sanierungsbedarf. Zudem steigen die Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz. Ohne die Nutzung von Fördermitteln sind die erforderlichen Maßnahmen für die Stadt nur schwer darstellbar. Das Bundesprogramm bietet die Möglichkeit, diese Maßnahmen finanziell zu unterstützen und die Schwimmbäder zukunftsfähig sowie wirtschaftlicher weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf die Sole-Therme ist zu berücksichtigen, dass diese primär als Gesundheits- und Erholungseinrichtung betrieben wird, jedoch auch der örtlichen Bevölkerung offensteht. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang einzelne Nutzungsbereiche eine Funktion im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen und damit anteilig förderfähig sein könnte. Die Einreichung einer Interessenbekundung stellt zunächst lediglich einen ersten Schritt dar und ist mit keinen unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden. Ziel des Antrags ist es, die sich bietende Chancen auf Fördermittel zu nutzen, um die Schwimmbäder in Bad Harzburg langfristig zu sichern und zu modernisieren.

Text aus PDF extrahiert