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Nachrücken von Frau Yvonne Reeb in den Gemeinderat: Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 Abs. 5 GemO

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHornberg
Datum2025-10-22
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BESCHLUSSVORLAGE Drucksache Nr.: 088/2025 Erstellt durch: Oswald Flaig, Hauptverwaltung - 28.08.2025 Beratungsfolge: öffentliche Gemeinderatsitzung am 22.10.2025 Nachrücken von Frau Yvonne Reeb in den Gemeinderat: Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 Abs. 5 GemO Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Yvonne Reeb keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat im Sinne von § 29 GemO vorliegen. Begründung: Stadtrat Erich Fuhrer wird mit Ablauf des Jahres 2025 aus dem Gemeinderat ausscheiden. Erste Ersatzperson für den CDU-Wahlvorschlag ist Herr Frank Storz. Herr Storz hat aber die Übernahme des Gemeinderatsmandates abgelehnt. Zweite Ersatzperson ist Frau Yvonne Reeb. Frau Reeb hat bereits erklärt, das Gemeinde- ratsmandat anzunehmen. Frau Reeb tritt damit als Nachrückerin für Herrn Fuhrer in den Gemeinderat ein. Ihre Verpflichtung erfolgt in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Januar 2026. Zuvor hat der Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung (she. Anlage 1) festzustellen, dass bei Frau Reeb keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. Die Verwaltung hat keine Hinweise für das Vorliegen solcher Hinderungsgründe gefunden. Anlage 1 § 29 GemO Hinderungsgründe 088/2025 Seite1von1

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