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Nachrücken von Frau Yvonne Reeb in den Gemeinderat: Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 Abs. 5 GemO
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hornberg |
| Datum | 2025-10-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksache Nr.: 088/2025
Erstellt durch: Oswald Flaig, Hauptverwaltung - 28.08.2025
Beratungsfolge: öffentliche Gemeinderatsitzung am 22.10.2025
Nachrücken von Frau Yvonne Reeb in den Gemeinderat: Feststellung über das
Vorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 Abs. 5 GemO
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Yvonne Reeb keine Hinderungsgründe für den
Eintritt in den Gemeinderat im Sinne von § 29 GemO vorliegen.
Begründung:
Stadtrat Erich Fuhrer wird mit Ablauf des Jahres 2025 aus dem Gemeinderat ausscheiden.
Erste Ersatzperson für den CDU-Wahlvorschlag ist Herr Frank Storz. Herr Storz hat aber die
Übernahme des Gemeinderatsmandates abgelehnt.
Zweite Ersatzperson ist Frau Yvonne Reeb. Frau Reeb hat bereits erklärt, das Gemeinde-
ratsmandat anzunehmen. Frau Reeb tritt damit als Nachrückerin für Herrn Fuhrer in den
Gemeinderat ein. Ihre Verpflichtung erfolgt in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung im
Januar 2026.
Zuvor hat der Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung (she. Anlage 1)
festzustellen, dass bei Frau Reeb keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den
Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. Die Verwaltung hat keine Hinweise für
das Vorliegen solcher Hinderungsgründe gefunden.
Anlage 1 § 29 GemO Hinderungsgründe
088/2025 Seite1von1
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