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Beschluss über die EInlaeitung und Ausgestaltung einer Vergabe für den Bebauungsplan "Heidemühle" der Gemeinde Hoppegarten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hoppegarten |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hoppegarten
Beschlussvorlage DS 278/2026/24-29
Status: öffentlich
Datum: 12.06.2026
Fachbereich: Fachbereich I
Bearbeiter: Verwaltung
Einreicher: Bürgermeister
Betreff: Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung einer Vergabe für den
Bebauungsplan "Heidemühle" der Gemeinde Hoppegarten
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Status
Hauptausschuss 22.06.2026 Entscheidung Ö
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten beschließt die Einleitung des
Vergabeverfahrens für die notwendigen Leistungen des Bebauungsplanverfahrens
„Heidemühle“ in der Ausgestaltung gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 01).
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hauptausschuss das Ergebnis des
Vergabeverfahrens zur Abstimmung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 22.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „Heidemühle“ beschlossen (DS 492/2023/19-24/1). Das Ziel der
Planung ist die städtebauliche Sicherung der bestehenden Wohngebäude. Einer weiteren
Zersiedlung des Bereichs soll entgegengewirkt und der planerische Willen der Gemeinde
umgesetzt werden. Die Ausweisung neuer Wohnbaupotenziale ist nicht vorgesehen. Der
Bebauungsplan wird im regulären, zweistufigen Verfahren als qualifizierter Bebauungsplan
aufgestellt.
Um den genannten Bereich für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor
ungesteuerten Entwicklungen zu schützen, hat die Gemeindevertretung zusätzlich in der
Sitzung am 22.01.2024 eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans beschlossen (DS 494/2023/19-24/1). Die Veränderungssperre wurde per
Beschluss am 09.02.2026 um ein weiteres Jahr verlängert.
Nach Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 am 01.06.2026 sind die notwendigen
Mittel für die Planung verfügbar. Für die Gesamtmaßnahme sind 50.000 € im Haushalt
angemeldet und verfügbar, da nicht mit einem Sperrvermerk belegt (30.000 € Ansatz
2026, 20.000 € Ansatz 2027).
Die im Anhang befindliche Leistungsbeschreibung zum Verfahren umfasst unter Punkt 4.1
alle für ein qualifiziertes Bebauungsplanverfahren notwendigen Grundleistungen der
Bauleitplanung der Leistungsphase 1 bis 3 gem. § 19 HAOI – Leistungsbild
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Gemeinde Hoppegarten DS 278/2026/24-29
Bebauungsplan (Vorentwurf zum Bebauungsplan, Entwurf zum Bebauungsplan sowie
Satzungsexemplar zum Bebauungsplan).
Die Abfrage der notwendigen Artenschutzuntersuchung ist unter den besonderen
Leistungen unter 4.2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt und soll durch das beauftragte
Büro erfolgen. Somit kann wertvolle Zeit in Vorbereitung des eigentlichen Verfahrens
gespart werden und vorhandene Synergien zwischen den Auftragnehmern genutzt
werden.
Da das Planungsziel des Bebauungsplans vorrangig die Sicherung des Bestands ist, ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass abgesehen von einer
grundlegenden Artenschutzprüfung weitere Gutachten wie Verkehrs- oder Lärmgutachten
notwendig sind.
Der Abschluss des Verfahrens mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans soll
schnellstmöglich erfolgen.
Das Vergabeverfahren erfolgt auf Grundlage der UVgO als öffentliche Ausschreibung.
Beteiligungen:
Kinder und Jugendliche: nicht notwendig
Behindertenbeauftragte: nicht notwendig
Auswirkungen auf den Haushalt:
Erträge/Einzahlungen: Keine
Aufwendungen/Auszahlungen: 50.000,00 €
Auf der Kostenstelle: 5110103 (Bauleitplanung), Sachkonto 54313101
(FNP, B-Pläne, Grünordnungspläne)
Anlagen:
01: Leistungsbeschreibung
Sven Siebert
Bürgermeister
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