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Beschluss über die EInlaeitung und Ausgestaltung einer Vergabe für den Bebauungsplan "Heidemühle" der Gemeinde Hoppegarten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHoppegarten
Datum2026-06-22
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Gemeinde Hoppegarten Beschlussvorlage DS 278/2026/24-29 Status: öffentlich Datum: 12.06.2026 Fachbereich: Fachbereich I Bearbeiter: Verwaltung Einreicher: Bürgermeister Betreff: Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung einer Vergabe für den Bebauungsplan "Heidemühle" der Gemeinde Hoppegarten Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Status Hauptausschuss 22.06.2026 Entscheidung Ö Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die notwendigen Leistungen des Bebauungsplanverfahrens „Heidemühle“ in der Ausgestaltung gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 01). Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hauptausschuss das Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Abstimmung vorzulegen. Sachverhalt: Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 22.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Heidemühle“ beschlossen (DS 492/2023/19-24/1). Das Ziel der Planung ist die städtebauliche Sicherung der bestehenden Wohngebäude. Einer weiteren Zersiedlung des Bereichs soll entgegengewirkt und der planerische Willen der Gemeinde umgesetzt werden. Die Ausweisung neuer Wohnbaupotenziale ist nicht vorgesehen. Der Bebauungsplan wird im regulären, zweistufigen Verfahren als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Um den genannten Bereich für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor ungesteuerten Entwicklungen zu schützen, hat die Gemeindevertretung zusätzlich in der Sitzung am 22.01.2024 eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen (DS 494/2023/19-24/1). Die Veränderungssperre wurde per Beschluss am 09.02.2026 um ein weiteres Jahr verlängert. Nach Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 am 01.06.2026 sind die notwendigen Mittel für die Planung verfügbar. Für die Gesamtmaßnahme sind 50.000 € im Haushalt angemeldet und verfügbar, da nicht mit einem Sperrvermerk belegt (30.000 € Ansatz 2026, 20.000 € Ansatz 2027). Die im Anhang befindliche Leistungsbeschreibung zum Verfahren umfasst unter Punkt 4.1 alle für ein qualifiziertes Bebauungsplanverfahren notwendigen Grundleistungen der Bauleitplanung der Leistungsphase 1 bis 3 gem. § 19 HAOI – Leistungsbild Seite 1/2 Gemeinde Hoppegarten DS 278/2026/24-29 Bebauungsplan (Vorentwurf zum Bebauungsplan, Entwurf zum Bebauungsplan sowie Satzungsexemplar zum Bebauungsplan). Die Abfrage der notwendigen Artenschutzuntersuchung ist unter den besonderen Leistungen unter 4.2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt und soll durch das beauftragte Büro erfolgen. Somit kann wertvolle Zeit in Vorbereitung des eigentlichen Verfahrens gespart werden und vorhandene Synergien zwischen den Auftragnehmern genutzt werden. Da das Planungsziel des Bebauungsplans vorrangig die Sicherung des Bestands ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass abgesehen von einer grundlegenden Artenschutzprüfung weitere Gutachten wie Verkehrs- oder Lärmgutachten notwendig sind. Der Abschluss des Verfahrens mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans soll schnellstmöglich erfolgen. Das Vergabeverfahren erfolgt auf Grundlage der UVgO als öffentliche Ausschreibung. Beteiligungen: Kinder und Jugendliche: nicht notwendig Behindertenbeauftragte: nicht notwendig Auswirkungen auf den Haushalt: Erträge/Einzahlungen: Keine Aufwendungen/Auszahlungen: 50.000,00 € Auf der Kostenstelle: 5110103 (Bauleitplanung), Sachkonto 54313101 (FNP, B-Pläne, Grünordnungspläne) Anlagen: 01: Leistungsbeschreibung Sven Siebert Bürgermeister Seite 2/2 Seite 2/2

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