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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) zum 01.09.2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHolzgerlingen
Datum2026-06-30
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Gemeinderatsdrucksache 091/2026 Abteilung: Bildung & Betreuung Verantwortlich: Jan Stäbler Aktenzeichen: 460.15; 460.31 28.05.2026 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) zum 01.09.2026 bzw. 01.09.2027 Gremium Termin Beschlussart Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Vorberatung öffentlich Gemeinderat 30.06.2026 Entscheidung öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen wird in der beigefügten Form (Anlage 1) beschlossen. Die Satzung tritt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum 01.09.2026 bzw. 01.09.2027 in Kraft. Sachverhalt: Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen in Baden- Württemberg haben sich mit Schreiben vom 20. April 2026 (vgl. hierzu Anlage 2 dieser Drucksache) auf eine Erhöhung der Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2026/2027 und zum Kindergartenjahr 2027/2028 verständigt. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere auch die aktuellen Tariferhöhungen. Mit der Empfehlung bis 2028 werden die Erhöhungen – wie zuletzt 2024 – von den kommunalen Spitzenverbände unmittelbar für die folgenden beiden Kindergartenjahre festgelegt. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben für das kommende Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 Prozent empfohlen und fürs darauffolgende Kindergartenjahr 2007/2028 nochmals um 4,0 Prozent empfohlen. Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Wir kommen darüber hinaus auch der Bitte des Empfehlungsschreibens nach, indem wir den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen. Seite - 1 - von 2 Zudem halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen weiterhin eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Die Verwaltung empfiehlt entsprechend der vorliegenden Empfehlung eine Umsetzung zum 01.09.2026 und zum 01.09.2027 zu beschließen und in die Festsetzung der nachfolgenden Änderungssatzung zur Gebührensatzung einfließen zu lassen. Die überwiegende Mehrheit aller Kommunen setzt die Empfehlungen immer zum Beginn des Kindergartenjahres um, weswegen wir unsere Praxis zuletzt dem Vorgehen umliegender Kommunen angeglichen und daran festhalten wollen. Die neu zu fassende Änderungssatzung haben wir als Synopse beigefügt, sodass alle Veränderungen am Satzungstext nachvollzogen werden können. Finanzielle Auswirkungen: Die Berechnung der künftigen Gebühreneinnahmen ist mit sehr viel Unsicherheit verbunden. Gründe dafür sind z.B., dass die Verteilung der Kinder in Ein- und Mehr-Kind-Familien jährlich differiert. Zudem handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Inanspruchnahme der verschiedenen Betreuungsformen variiert. Unter dem Vorbehalt dieser Unsicherheiten werden die neuen Gebührensätze und Satzungsregelungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 88.000 € jährlich bzw. für den Zeitraum 09-12/2025 noch rd. 30.000 € bewirken. Der Kostendeckungsgrad 2025 liegt bei ca. 12,53 % (RE 2023: 14,75%, RE 2024: 14,71%, vorl. RE2025: 14,28%, Plan 2026: 14%). Vorlage genehmigt Ioannis Delakos Bürgermeister Anlagen: Anlage 1_Änderungssatzung mit Synopse zur bisherigen Regelung Anlage 2_Gemeinsame Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge Seite - 2 - von 2

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