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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) zum 01.09.2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Holzgerlingen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderatsdrucksache 091/2026
Abteilung: Bildung & Betreuung
Verantwortlich: Jan Stäbler
Aktenzeichen: 460.15; 460.31 28.05.2026
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) zum 01.09.2026 bzw. 01.09.2027
Gremium Termin Beschlussart
Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Vorberatung öffentlich
Gemeinderat 30.06.2026 Entscheidung öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen
wird in der beigefügten Form (Anlage 1) beschlossen. Die Satzung tritt nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum 01.09.2026 bzw. 01.09.2027 in
Kraft.
Sachverhalt:
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen in Baden-
Württemberg haben sich mit Schreiben vom 20. April 2026 (vgl. hierzu Anlage 2
dieser Drucksache) auf eine Erhöhung der Elternbeiträge zum Kindergartenjahr
2026/2027 und zum Kindergartenjahr 2027/2028 verständigt.
Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen
Kostensteigerungen insbesondere auch die aktuellen Tariferhöhungen. Mit der
Empfehlung bis 2028 werden die Erhöhungen – wie zuletzt 2024 – von den
kommunalen Spitzenverbände unmittelbar für die folgenden beiden
Kindergartenjahre festgelegt.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben
für das kommende Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der
Elternbeiträge um 4,5 Prozent empfohlen und fürs darauffolgende
Kindergartenjahr 2007/2028 nochmals um 4,0 Prozent empfohlen.
Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der
gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in
prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind,
wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Wir kommen
darüber hinaus auch der Bitte des Empfehlungsschreibens nach, indem wir den
Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie
bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des
Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen.
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Zudem halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen
Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die
gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände
zur Festsetzung der Elternbeiträge legen weiterhin eine Staffelung der
Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde.
Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Die Verwaltung empfiehlt entsprechend der vorliegenden Empfehlung eine
Umsetzung zum 01.09.2026 und zum 01.09.2027 zu beschließen und in die
Festsetzung der nachfolgenden Änderungssatzung zur Gebührensatzung
einfließen zu lassen. Die überwiegende Mehrheit aller Kommunen setzt die
Empfehlungen immer zum Beginn des Kindergartenjahres um, weswegen wir
unsere Praxis zuletzt dem Vorgehen umliegender Kommunen angeglichen und
daran festhalten wollen.
Die neu zu fassende Änderungssatzung haben wir als Synopse beigefügt, sodass
alle Veränderungen am Satzungstext nachvollzogen werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Berechnung der künftigen Gebühreneinnahmen ist mit sehr viel Unsicherheit
verbunden. Gründe dafür sind z.B., dass die Verteilung der Kinder in Ein- und
Mehr-Kind-Familien jährlich differiert. Zudem handelt es sich um eine
Momentaufnahme, da die Inanspruchnahme der verschiedenen
Betreuungsformen variiert. Unter dem Vorbehalt dieser Unsicherheiten werden
die neuen Gebührensätze und Satzungsregelungen Mehreinnahmen in Höhe von
ca. 88.000 € jährlich bzw. für den Zeitraum 09-12/2025 noch rd. 30.000 €
bewirken.
Der Kostendeckungsgrad 2025 liegt bei ca. 12,53 % (RE 2023: 14,75%, RE
2024: 14,71%, vorl. RE2025: 14,28%, Plan 2026: 14%).
Vorlage genehmigt
Ioannis Delakos
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1_Änderungssatzung mit Synopse zur bisherigen Regelung
Anlage 2_Gemeinsame Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge
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