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Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHolzgerlingen
Datum2026-06-30
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Gemeinderatsdrucksache 090/2026 Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Verantwortlich: Melanie Piersanti Aktenzeichen: 647.52 21.05.2026 Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2026 Gremium Termin Beschlussart Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Vorberatung öffentlich Gemeinderat 30.06.2026 Entscheidung öffentlich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels gem. § 558d BGB für die Stadt Holzgerlingen zum 01.08.2026. Sachverhalt: Im Jahr 2023 wurde in Kooperation mit der Gemeinde Schönaich die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch ein Fachbüro beschlossen. Die Beschlussfassung über den qualifizierten Mietspiegel erfolgte am 16.07.2024 im Gemeinderat zum 01.08.2024. Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558d Abs. 2 BGB zwei Jahre gültig, danach ist eine Fortschreibung erforderlich. Bereits im Zuge der erstmaligen Erstellung des Mietspiegels wurde festgelegt, dass die Fortschreibung mittels der Indexmethode erfolgen soll, da hierfür keine erneute Befragung von privaten Haushalten notwendig ist. Für die Fortschreibung des Mietspiegels anhand von Indexzahlen wurde der im § 558d Abs. 2 Satz 2 BGB vorgesehene und vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland („Verbraucherpreisindex“) zugrunde gelegt. Dieser Index hat eine überregionale Bedeutung und umfasst neben Preisentwicklungen im Wohnungssektor auch Entwicklungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise Lebensmittel oder Energie. Regionale oder kommunale Besonderheiten der Mietpreisentwicklung können mit diesem gesetzlich vorgegebenen Index daher nicht berücksichtigt werden. Als Referenzzeitraum wurde der Zeitraum der ursprünglichen Datenerhebung für den Mietspiegel herangezogen. Für die Fortschreibung wurde der zum Fortschreibungszeitpunkt aktuelle Verbraucherpreisindex verwendet. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes zwischen Januar 2024 und Januar 2026 beträgt 4,4 %. Sämtliche Werte des Mietspiegels (Basismiettabelle sowie Zu- und Abschläge) wurden daher mit dem Faktor 1,044 fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage erfolgte die Anpassung der durchschnittlichen Miethöhen. Durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, wurde die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels– ebenso wie die erstmalige Erstellung durchgeführt und ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Seite - 1 - von 2 An der Anwendungstechnik sowie dem Berichtsteil des Mietspiegels wurden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich die durchschnittlichen Miethöhen für die jeweiligen Wohnungskategorien wurden entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Nach Anerkennung der Fortschreibung durch den Gemeinderat kann der fortgeschriebene, qualifizierte Mietspiegel mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft treten. Auf der Homepage der Stadt Holzgerlingen wird weiterhin ein aktualisierter Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB für eine Wohnung ermitteln können. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist spätestens nach vier Jahren eine Neuaufstellung des Mietspiegels erforderlich. Dies bedeutet für die Stadt Holzgerlingen, dass dies im Jahr 2028 erfolgen muss. Inwiefern eine erneute Kooperation mit der Gemeinde Schönaich und ob erneute Fördermittel des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, wird dann geprüft. Im Jahr 2028 sind für die Neuaufstellung des qualifizierten Mietspiegels entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Fortschreibung des Mietspiegels durch das beauftragte Institut für die Gemeinde Schönaich belaufen sich auf 1.365,00 EUR. Vorlage genehmigt Ioannis Delakos Bürgermeister Anlagen: Anlage 1: Broschüre Mietspiegel 2026 - Fortschreibung Seite - 2 - von 2

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