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Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Holzgerlingen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderatsdrucksache 090/2026
Abteilung: Liegenschaftsverwaltung
Verantwortlich: Melanie Piersanti
Aktenzeichen: 647.52 21.05.2026
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2026
Gremium Termin Beschlussart
Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Vorberatung öffentlich
Gemeinderat 30.06.2026 Entscheidung öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels
gem. § 558d BGB für die Stadt Holzgerlingen zum 01.08.2026.
Sachverhalt:
Im Jahr 2023 wurde in Kooperation mit der Gemeinde Schönaich die Erstellung
eines qualifizierten Mietspiegels durch ein Fachbüro beschlossen. Die
Beschlussfassung über den qualifizierten Mietspiegel erfolgte am 16.07.2024 im
Gemeinderat zum 01.08.2024.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558d Abs. 2 BGB zwei Jahre gültig,
danach ist eine Fortschreibung erforderlich. Bereits im Zuge der erstmaligen
Erstellung des Mietspiegels wurde festgelegt, dass die Fortschreibung mittels der
Indexmethode erfolgen soll, da hierfür keine erneute Befragung von privaten
Haushalten notwendig ist.
Für die Fortschreibung des Mietspiegels anhand von Indexzahlen wurde der im
§ 558d Abs. 2 Satz 2 BGB vorgesehene und vom Statistischen Bundesamt
ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland („Verbraucherpreisindex“) zugrunde gelegt. Dieser Index hat eine
überregionale Bedeutung und umfasst neben Preisentwicklungen im
Wohnungssektor auch Entwicklungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise
Lebensmittel oder Energie. Regionale oder kommunale Besonderheiten der
Mietpreisentwicklung können mit diesem gesetzlich vorgegebenen Index daher
nicht berücksichtigt werden.
Als Referenzzeitraum wurde der Zeitraum der ursprünglichen Datenerhebung für
den Mietspiegel herangezogen. Für die Fortschreibung wurde der zum
Fortschreibungszeitpunkt aktuelle Verbraucherpreisindex verwendet. Die
Steigerung des Verbraucherpreisindexes zwischen Januar 2024 und Januar 2026
beträgt 4,4 %. Sämtliche Werte des Mietspiegels (Basismiettabelle sowie Zu- und
Abschläge) wurden daher mit dem Faktor 1,044 fortgeschrieben. Auf dieser
Grundlage erfolgte die Anpassung der durchschnittlichen Miethöhen.
Durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg,
wurde die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels– ebenso wie die
erstmalige Erstellung durchgeführt und ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
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An der Anwendungstechnik sowie dem Berichtsteil des Mietspiegels wurden keine
Änderungen vorgenommen. Lediglich die durchschnittlichen Miethöhen für die
jeweiligen Wohnungskategorien wurden entsprechend der Entwicklung des
Verbraucherpreisindexes angepasst.
Nach Anerkennung der Fortschreibung durch den Gemeinderat kann der
fortgeschriebene, qualifizierte Mietspiegel mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft
treten. Auf der Homepage der Stadt Holzgerlingen wird weiterhin ein
aktualisierter Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem Mieterinnen und
Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete
gemäß § 558 BGB für eine Wohnung ermitteln können.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist spätestens nach vier Jahren eine
Neuaufstellung des Mietspiegels erforderlich. Dies bedeutet für die Stadt
Holzgerlingen, dass dies im Jahr 2028 erfolgen muss.
Inwiefern eine erneute Kooperation mit der Gemeinde Schönaich und ob erneute
Fördermittel des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, wird dann
geprüft.
Im Jahr 2028 sind für die Neuaufstellung des qualifizierten Mietspiegels
entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Fortschreibung des Mietspiegels durch das beauftragte Institut
für die Gemeinde Schönaich belaufen sich auf 1.365,00 EUR.
Vorlage genehmigt
Ioannis Delakos
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Broschüre Mietspiegel 2026 - Fortschreibung
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