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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Berken IV"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHolzgerlingen
Datum2026-06-30
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Gemeinderatsdrucksache 098/2026 Abteilung: Stadtbauamt Verantwortlich: Florian Neukirch Aktenzeichen: 607 10.06.2026 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Berken IV"; Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB; - Behandlung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Veröffentlichung im Internet; - Zustimmung und Beschluss zum Abwägungsvorschlag; - Satzungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Gremium Termin Beschlussart Gemeinderat 30.06.2026 Entscheidung öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird den Beschlussempfehlungen der Verwaltung gem. Abwägungstabelle vom 22.06.2026 (Anlage 1) zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefolgt. 2. Der Bebauungsplan „Berken IV“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung jeweils vom 22.06.2026 (Anlage 2-4) wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. 3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ vom 22.06.2026 werden nach § 74 Abs. 1 LBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 4 GemO, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Es gelten der zeichnerische Teil, Textteil und Begründung jeweils vom 22.06.2026 (Anlage 2-4). Sachverhalt: Ausgangssituation Das Gelände der Wacker Gemüse- und Obstvertriebs GmbH (im Folgenden: Gärtnerei Wacker) liegt nordöstlich der Innenstadt Holzgerlingens und schließt an das Schulzentrum mit der Grund- und Werkrealschule „Berkenschule“, der „Otto- Rommel-Realschule“ und der „Heinrich-Harpprecht-Schule“ an. Durch die geplante Aufgabe des Betriebs der Gärtnerei wird eine große, innerstädtische Fläche zur Konversion freigegeben. Diese Chance zur Innenentwicklung möchte die Stadt Holzgerlingen nutzen und in Abstimmung mit dem Investor eine Entwicklung des Areals mit Wohnbebauung herbeiführen. Dadurch kann die Stadt weiter intensiv das Ziel der Innenentwicklung verfolgen. Neben der Entwicklung von Wohnbebauung soll die Chance genutzt werden, Erweiterungsflächen für die Seite - 1 - von 4 Gemeinbedarfsfläche am Schulzentrum bereitzustellen. Teilflächen des ehemaligen Gärtnerei-Areals werden dazu an die Stadt Holzgerlingen veräußert. Konkrete Planungen für die Erweiterungen am Schulzentrum bestehen derzeit noch nicht. Es sollen jedoch neben der schulischen in Zukunft auch soziale Nutzungen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche möglich sein. Um die Erweiterung für die Zukunft mit einer hohen Flexibilität hinsichtlich der zukünftigen Nutzungen zu sichern, wird die Fläche mit in den Bebauungsplan aufgenommen und neben der schulischen auch die soziale Nutzung des Areals ermöglicht. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Berken“ aus dem Jahr 1972 setzt für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Zur Entwicklung einer Wohnbebauung sowie der Gemeinbedarfsnutzung auf dem Areal ist daher die Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ erforderlich. Das Plangebiet „Berken IV“ umfasst eine Größe von ca. 2,3 ha. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Verfahren In seiner öffentlichen Sitzung vom 16.12.2025 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ gefasst. Am 17.03.2026 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen. Die Veröffentlichung im Internet fand im Zeitraum vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 statt. Die Benachrichtigung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls im Zeitraum vom 30.03.2026 bis 04.05.2026. Abwägung In der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle sind die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen aufgelistet (Spalte 2) und jeweils mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung (Spalte 3) und einer Beschlussempfehlung (Spalte 4) versehen. Bei den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit besteht die Besonderheit, dass einige Stellungnahmen eingingen, die thematisch ähnlich oder gleich sind. Daher wurde eine themenorientierte Abwägungstabelle erstellt und der eigentlichen Abwägungstabelle hinten angefügt. Diese enthält die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Themen, die sich aus den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit ergeben haben und sich thematisch zuordnen lassen. Sollte zu einer eingegangenen Stellungnahme der Öffentlichkeit die themenorientierte Abwägungstabelle greifen, wird entsprechend darauf verwiesen. 15 der 29 am Verfahren beteiligten Behörden haben eine Stellungnahme abgegeben. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen 7 Stellungnahmen ein. Von den Vereinen und Verbänden gingen keine Stellungnahmen ein. Seite - 2 - von 4 Entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung führten die Anregungen zu keinen inhaltlichen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans. Es wurden lediglich folgende redaktionelle Klarstellungen in der Bebauungsplan-Begründung vorgenommen:  Allgemeine Klarstellung, dass es sich nicht um eine „ehemalige“ Gärtnerei handelt, sondern diese aktuell noch besteht, jedoch geplant ist, den Betrieb einzustellen  Klarstellung im Kapitel „3.1 Regionalplan“ welche Aussagen der Regionalplan zur Bruttowohndichte trifft und wie diese im Bebauungsplan berücksichtigt wird, gem. Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart  Klarstellung in Kapitel „3.3 Bebauungspläne“, dass durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan bereits eine intensivere Ausnutzung des Plangebiets zulässig wäre, als die tatsächlich realisierte Bebauung mit der Gärtnerei  Klarstellung in Kapitel „5.3 Hochwasser / Starkregen“ zum Hochwasserrisiko gem. der Stellungnahme des RP Stuttgart und klarstellende Ergänzungen zum Thema Starkregen  Klarstellung in Kapitel „7.2.2. Abwasserentsorgung“ zur vorgesehenen Ableitung des Niederschlagswassers gem. konkretisierter Entwässerungsplanung  Ergänzung in Kapitel „9.2.6 Klima und Luft“ zum Thema Kaltluft  Klarstellung in Kapitel „A 2.1. Grundflächenzahl“, dass es sich in § 17 BauNVO nicht um Obergrenzen, sondern um Orientierungswerte der BauNVO handelt  Klarstellung in Kapitel „B5 Stellplatzverpflichtung“, dass sich diese auch an der bestehenden Stellplatzsatzung, welche für den Planbereich gilt, orientiert Im Bebauungsplan-Textteil wurden folgende redaktionellen Änderungen vorgenommen:  Formulierung der Festsetzung „A10.1 dezentrale Beseitigung / Rückhaltung des Niederschlagswassers“ zur Klarstellung gem. konkretisierter Entwässerungsplanung  Herausnahme der Robinie aus der Pflanzliste gem. der Stellungnahme des Landkreises Böblingen Des Weiteren wurden folgende Hinweise im Textteil zum Bebauungsplan ergänzt / herausgenommen:  Ergänzungen in den Hinweisen „C2 Bodenschutz“ und „C4 Geotechnik“ gem. der Stellungnahmen des Landkreises Böblingen und des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), Prüfung der beiden Hinweise auf Dopplungen und entsprechende Bereinigung  Herausnahme des Hinweises zu Altlasten gem. der Stellungnahme des Landreises Böblingen Satzung Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ vom 30.06.2026 können zur Satzung beschlossen werden. Seite - 3 - von 4 Weitere Vorgehensweise Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ wird der Bebauungsplan ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Das Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH wird die Abwägung und den Bebauungsplan in der Sitzung öffentlich vorstellen. Die Verwaltung empfiehlt antragsgemäß zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: -/- Vorlage genehmigt Ioannis Delakos Bürgermeister Anlagen: Anlage 1: Abwägungstabelle (Abwägung) vom 22.06.2026 zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung im Internet Anlage 2: Zeichnerischer Teil vom 22.06.2026 Anlage 3: Textteil vom 22.06.2026 Anlage 4: Begründung vom 22.06.2026 Anlage 5: Schalltechnische Untersuchung - Büro Dröscher vom 02.03.2026 Anlage 6: Geotechnischer Bericht - Büro Vees und Partner vom 10.10.2025 Anlage 7: Machbarkeitsstudie zur Nutzung oberflächennaher Geothermie - Büro Vees und Partner vom 22.07.2025 Anlage 8: Artenschutzrechtliche Stellungnahme - GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten vom 01.03.2026 Anlage 9: Abwägungstabelle vertraulich Seite - 4 - von 4

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