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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Berken IV"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Holzgerlingen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderatsdrucksache 098/2026
Abteilung: Stadtbauamt
Verantwortlich: Florian Neukirch
Aktenzeichen: 607 10.06.2026
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Berken IV";
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB;
- Behandlung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange im Rahmen der Veröffentlichung im Internet;
- Zustimmung und Beschluss zum Abwägungsvorschlag;
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Gremium Termin Beschlussart
Gemeinderat 30.06.2026 Entscheidung öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander wird den Beschlussempfehlungen der Verwaltung gem.
Abwägungstabelle vom 22.06.2026 (Anlage 1) zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefolgt.
2. Der Bebauungsplan „Berken IV“, Bebauungsplan der Innenentwicklung
gem. § 13a BauGB, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und
Begründung jeweils vom 22.06.2026 (Anlage 2-4) wird gem. § 10 BauGB
i.V.m. § 4 GemO, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung
beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen
Bauvorschriften „Berken IV“ vom 22.06.2026 werden nach § 74 Abs. 1
LBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 4 GemO, jeweils in der derzeit
geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Es gelten der zeichnerische
Teil, Textteil und Begründung jeweils vom 22.06.2026 (Anlage 2-4).
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Das Gelände der Wacker Gemüse- und Obstvertriebs GmbH (im Folgenden:
Gärtnerei Wacker) liegt nordöstlich der Innenstadt Holzgerlingens und schließt an
das Schulzentrum mit der Grund- und Werkrealschule „Berkenschule“, der „Otto-
Rommel-Realschule“ und der „Heinrich-Harpprecht-Schule“ an. Durch die
geplante Aufgabe des Betriebs der Gärtnerei wird eine große, innerstädtische
Fläche zur Konversion freigegeben. Diese Chance zur Innenentwicklung möchte
die Stadt Holzgerlingen nutzen und in Abstimmung mit dem Investor eine
Entwicklung des Areals mit Wohnbebauung herbeiführen. Dadurch kann die Stadt
weiter intensiv das Ziel der Innenentwicklung verfolgen. Neben der Entwicklung
von Wohnbebauung soll die Chance genutzt werden, Erweiterungsflächen für die
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Gemeinbedarfsfläche am Schulzentrum bereitzustellen. Teilflächen des
ehemaligen Gärtnerei-Areals werden dazu an die Stadt Holzgerlingen veräußert.
Konkrete Planungen für die Erweiterungen am Schulzentrum bestehen derzeit
noch nicht. Es sollen jedoch neben der schulischen in Zukunft auch soziale
Nutzungen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche möglich sein. Um die Erweiterung
für die Zukunft mit einer hohen Flexibilität hinsichtlich der zukünftigen
Nutzungen zu sichern, wird die Fläche mit in den Bebauungsplan aufgenommen
und neben der schulischen auch die soziale Nutzung des Areals ermöglicht.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Berken“ aus dem Jahr 1972 setzt für das
Gelände der ehemaligen Gärtnerei ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Zur Entwicklung einer Wohnbebauung
sowie der Gemeinbedarfsnutzung auf dem Areal ist daher die Aufstellung des
Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ erforderlich. Das
Plangebiet „Berken IV“ umfasst eine Größe von ca. 2,3 ha. Der Bebauungsplan
wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Verfahren
In seiner öffentlichen Sitzung vom 16.12.2025 hat der Gemeinderat den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften
„Berken IV“ gefasst. Am 17.03.2026 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung
den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“
gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu
veröffentlichen sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, einzuholen. Die Veröffentlichung im Internet fand im
Zeitraum vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 statt. Die Benachrichtigung und
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange erfolgte ebenfalls im Zeitraum vom 30.03.2026 bis 04.05.2026.
Abwägung
In der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle sind die von den beteiligten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
eingegangenen Stellungnahmen aufgelistet (Spalte 2) und jeweils mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung (Spalte 3) und einer Beschlussempfehlung
(Spalte 4) versehen. Bei den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
besteht die Besonderheit, dass einige Stellungnahmen eingingen, die thematisch
ähnlich oder gleich sind. Daher wurde eine themenorientierte Abwägungstabelle
erstellt und der eigentlichen Abwägungstabelle hinten angefügt. Diese enthält die
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Themen, die sich aus den
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit ergeben haben und sich
thematisch zuordnen lassen. Sollte zu einer eingegangenen Stellungnahme der
Öffentlichkeit die themenorientierte Abwägungstabelle greifen, wird entsprechend
darauf verwiesen.
15 der 29 am Verfahren beteiligten Behörden haben eine Stellungnahme
abgegeben. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen 7 Stellungnahmen
ein. Von den Vereinen und Verbänden gingen keine Stellungnahmen ein.
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Entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung führten die
Anregungen zu keinen inhaltlichen Änderungen der Festsetzungen des
Bebauungsplans. Es wurden lediglich folgende redaktionelle Klarstellungen in der
Bebauungsplan-Begründung vorgenommen:
Allgemeine Klarstellung, dass es sich nicht um eine „ehemalige“ Gärtnerei
handelt, sondern diese aktuell noch besteht, jedoch geplant ist, den Betrieb
einzustellen
Klarstellung im Kapitel „3.1 Regionalplan“ welche Aussagen der Regionalplan
zur Bruttowohndichte trifft und wie diese im Bebauungsplan berücksichtigt
wird, gem. Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart
Klarstellung in Kapitel „3.3 Bebauungspläne“, dass durch den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan bereits eine intensivere Ausnutzung des
Plangebiets zulässig wäre, als die tatsächlich realisierte Bebauung mit der
Gärtnerei
Klarstellung in Kapitel „5.3 Hochwasser / Starkregen“ zum Hochwasserrisiko
gem. der Stellungnahme des RP Stuttgart und klarstellende Ergänzungen zum
Thema Starkregen
Klarstellung in Kapitel „7.2.2. Abwasserentsorgung“ zur vorgesehenen
Ableitung des Niederschlagswassers gem. konkretisierter
Entwässerungsplanung
Ergänzung in Kapitel „9.2.6 Klima und Luft“ zum Thema Kaltluft
Klarstellung in Kapitel „A 2.1. Grundflächenzahl“, dass es sich in § 17 BauNVO
nicht um Obergrenzen, sondern um Orientierungswerte der BauNVO handelt
Klarstellung in Kapitel „B5 Stellplatzverpflichtung“, dass sich diese auch an
der bestehenden Stellplatzsatzung, welche für den Planbereich gilt, orientiert
Im Bebauungsplan-Textteil wurden folgende redaktionellen Änderungen
vorgenommen:
Formulierung der Festsetzung „A10.1 dezentrale Beseitigung / Rückhaltung
des Niederschlagswassers“ zur Klarstellung gem. konkretisierter
Entwässerungsplanung
Herausnahme der Robinie aus der Pflanzliste gem. der Stellungnahme des
Landkreises Böblingen
Des Weiteren wurden folgende Hinweise im Textteil zum Bebauungsplan ergänzt
/ herausgenommen:
Ergänzungen in den Hinweisen „C2 Bodenschutz“ und „C4 Geotechnik“ gem.
der Stellungnahmen des Landkreises Böblingen und des Landesamts für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), Prüfung der beiden Hinweise auf
Dopplungen und entsprechende Bereinigung
Herausnahme des Hinweises zu Altlasten gem. der Stellungnahme des
Landreises Böblingen
Satzung
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Berken IV“ vom
30.06.2026 können zur Satzung beschlossen werden.
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Weitere Vorgehensweise
Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften
„Berken IV“ wird der Bebauungsplan ortsüblich bekannt gemacht. Mit der
ortsüblichen Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Örtlichen
Bauvorschriften in Kraft.
Das Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH wird die Abwägung
und den Bebauungsplan in der Sitzung öffentlich vorstellen.
Die Verwaltung empfiehlt antragsgemäß zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Vorlage genehmigt
Ioannis Delakos
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle (Abwägung) vom 22.06.2026 zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung im Internet
Anlage 2: Zeichnerischer Teil vom 22.06.2026
Anlage 3: Textteil vom 22.06.2026
Anlage 4: Begründung vom 22.06.2026
Anlage 5: Schalltechnische Untersuchung - Büro Dröscher vom 02.03.2026
Anlage 6: Geotechnischer Bericht - Büro Vees und Partner vom 10.10.2025
Anlage 7: Machbarkeitsstudie zur Nutzung oberflächennaher Geothermie - Büro
Vees und Partner vom 22.07.2025
Anlage 8: Artenschutzrechtliche Stellungnahme - GÖG - Gruppe für ökologische
Gutachten vom 01.03.2026
Anlage 9: Abwägungstabelle vertraulich
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