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Ergänzungssatzung Flst. Nr. 3170 Hohenstein-Oberstetten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2025-11-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: XI-102
Aktenzeichen: 621.41
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
11.11.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Ergänzungssatzung Flst. Nr. 3170 Hohenstein-Oberstetten
hier: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Planzeichnung vom 11.11.2025 dargestellten Bereich, wird
nach § 34 (4) S.1 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung "Flst. Nr. 3170",
Gemeinde Hohenstein, Gemarkung Oberstetten, aufgestellt.
2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Flst. Nr. 3170", Gemeinde Hohen-
stein, Gemarkung Oberstetten, bestehend aus der Planzeichnung vom
11.11.2025 und dem Satzungstext vom 11.11.2025, wird mit der Be-
gründung vom 11.11.2025 gebilligt und dessen Veröffentlichung nach § 3
(2) BauGB beschlossen. (§ 34 (6) S. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr.2 und Nr. 3).
3. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen:
Begründung Ergänzungssatzung Flst. 3170
Bekanntmachung 14.11.2025
Entwurf Ergänzungssatzung Flst. 3170
Planzeichnung Ergänzungssatzung Flst. 3170
Umweltbereicht Ergänzungssatzung Flst. 3170
Sachdarstellung / Begründung:
Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flst. Nr. 3170“ ist die
städtebauliche Aufwertung des Bereichs nach der Sanierung des Schachenwegs
durch die geplante Errichtung von drei Wohngebäuden zur Eigennutzung
angrenzend an die bestehende Siedlungsfläche. Es handelt sich um drei Brüder.
Die projektierten Wohngebäude befinden sich teilweise im Außenbereich. Die
Fläche steht im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden
Innenbereichsflächen. Dem geforderten räumlichen Zusammenhang wird
Rechnung getragen und es entsteht eine angemessene Arrondierung des
Siedlungskörpers. Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung ist erforderlich, um
mit dieser die Außenbereichs-
flächen in den Innenbereich einzubeziehen. Bauvorhaben werden künftig nach
dem Gebot des Einfügens (§ 34 BauGB) beurteilt.
Die geplante Ausführung der Gebäude lässt eine in Form und Kubatur für den Ort
angemessene Bebauung erwarten. Damit ist gewährleitstet, dass sich die
Wohngebäude in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt.
Geltungsbereich
Die geplanten Gebäude werden nördlich des bestehenden Wirtschaftsgebäudes
(Flst. Nr. 3170) errichtet. Die Erschließung erfolgt aus Westen über den
Schachenweg.
Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt ca.
4.000 m². Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engstingen
- Hohenstein weist die Fläche (gesamtes Flurstück Nr. 3170 als gemischte
Baufläche aus. Eine Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist
nicht erforderlich. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein
Wirtschaftsgebäude, was für eine Durchmischung der Nutzung innerhalb des
Gebietes sorgt.
Baier
Text aus PDF extrahiert