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Ergänzungssatzung Flst. Nr. 3170 Hohenstein-Oberstetten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHohenstein
Datum2025-11-11
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Vorlage Nr.: XI-102 Aktenzeichen: 621.41 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 11.11.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Ergänzungssatzung Flst. Nr. 3170 Hohenstein-Oberstetten hier: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Für den in der Planzeichnung vom 11.11.2025 dargestellten Bereich, wird nach § 34 (4) S.1 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung "Flst. Nr. 3170", Gemeinde Hohenstein, Gemarkung Oberstetten, aufgestellt. 2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Flst. Nr. 3170", Gemeinde Hohen- stein, Gemarkung Oberstetten, bestehend aus der Planzeichnung vom 11.11.2025 und dem Satzungstext vom 11.11.2025, wird mit der Be- gründung vom 11.11.2025 gebilligt und dessen Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB beschlossen. (§ 34 (6) S. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr.2 und Nr. 3). 3. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist öffentlich bekannt zu machen. Anlagen: Begründung Ergänzungssatzung Flst. 3170 Bekanntmachung 14.11.2025 Entwurf Ergänzungssatzung Flst. 3170 Planzeichnung Ergänzungssatzung Flst. 3170 Umweltbereicht Ergänzungssatzung Flst. 3170 Sachdarstellung / Begründung: Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flst. Nr. 3170“ ist die städtebauliche Aufwertung des Bereichs nach der Sanierung des Schachenwegs durch die geplante Errichtung von drei Wohngebäuden zur Eigennutzung angrenzend an die bestehende Siedlungsfläche. Es handelt sich um drei Brüder. Die projektierten Wohngebäude befinden sich teilweise im Außenbereich. Die Fläche steht im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Innenbereichsflächen. Dem geforderten räumlichen Zusammenhang wird Rechnung getragen und es entsteht eine angemessene Arrondierung des Siedlungskörpers. Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung ist erforderlich, um mit dieser die Außenbereichs- flächen in den Innenbereich einzubeziehen. Bauvorhaben werden künftig nach dem Gebot des Einfügens (§ 34 BauGB) beurteilt. Die geplante Ausführung der Gebäude lässt eine in Form und Kubatur für den Ort angemessene Bebauung erwarten. Damit ist gewährleitstet, dass sich die Wohngebäude in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt. Geltungsbereich Die geplanten Gebäude werden nördlich des bestehenden Wirtschaftsgebäudes (Flst. Nr. 3170) errichtet. Die Erschließung erfolgt aus Westen über den Schachenweg. Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt ca. 4.000 m². Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt: Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engstingen - Hohenstein weist die Fläche (gesamtes Flurstück Nr. 3170 als gemischte Baufläche aus. Eine Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Wirtschaftsgebäude, was für eine Durchmischung der Nutzung innerhalb des Gebietes sorgt. Baier

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