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Kinderbetreuungseinrichtungen
Angenommen8 Ja · 2 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2025-11-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: XI-101
Aktenzeichen: 460.530
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
11.11.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Kinderbetreuungseinrichtungen
hier: Kindergartenfördervertrag Bernloch mit der evangelischen Kirche
Beschlussvorschlag:
Dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens
Bernloch wird zugestimmt.
Anlagen:
Kindergartenvertrag Hohenstein
Sachdarstellung / Begründung:
Die evangelische Kirchengemeinde ist mit der Bitte an die Gemeinde Hohenstein
herangetreten, den Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen
Kindergartens Bernloch zu erneuern.
Dabei geht es hauptsächlich um eine finanzielle Anpassung.
Der bisherige Vertrag stammt aus dem Jahr 2014 und wurde im Jahr 2015 durch
kleine (finanziell unrelevante) Änderungen angepasst.
Im bisherigen Vertrag wurde vereinbart, dass die Aufwendung der Kirche für die
verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung (Verwaltungskosten) als
prozentuale Pauschale mit 3 % der Personal- und Sachausgaben berücksichtigt
werden.
Im neuen Vertrag sollen die Verwaltungskosten mit einer Pauschale von 6 % der
Personal- und Sachausgaben berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Hohenstein beteiligt sich zudem an den Betriebsausgaben mit
einem finanziellen Mindestzuschuss, der gesetzlich geregelt ist (63 % der
Betriebsausgaben).
Nach Abzug dieses Mindestzuschusses, der Elternbeiträge und evtl. weiterer
Betriebseinnahmen bleibt immer noch ein ungedeckter Betrag, den die Gemeinde
Hohenstein bisher mit 50,33 % finanziert.
Die Kirchengemeinde hat gebeten, diese über den Mindestzuschuss
hinausgehende Beteiligung ebenfalls zu überprüfen.
Um den Haushalt etwas zu entlasten, wurde von Seiten der Gemeinde
Hohenstein vorgeschlagen, diese Beteiligung stufenweise zu erhöhen.
Die erste Erhöhung soll vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 stattfinden. Hierbei
steigt die Beteiligung von 50,33 % auf 58 %. Was Mehrkosten in etwa von
14.000 € bedeuten würde.
Ab dem 01.01.2028 würde die Beteiligung auf 63 % steigen. Im Vergleich zum
bisherigen Vertrag mit 50,33 % entstehen Mehrkosten von rd. 19.000 €.
Die evangelische Kirchengemeinde begründet diese notwendige Anpassung
folgendermaßen:
„Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen uns vor große
Herausforderungen. Die anhaltende Inflation, stark gestiegene Personalkosten
und stagnierende Kirchensteuermittel führen zu einer spürbaren Belastung
unserer finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig wächst der organisatorische und
administrative Aufwand beim Träger – sei es in der Personalführung, der
Einrichtungsverwaltung oder der Umsetzung gesetzlicher und fachlicher
Anforderungen.
Unser zentrales Anliegen ist es, die Qualität unserer Arbeit langfristig zu sichern
und die Betreuung sowie die Angebote für die Kinder in der Gemeinde
Hohenstein weiterhin auf hohem Niveau zu gewährleisten. Eine verlässliche und
tragfähige Finanzierung ist dafür unerlässlich. Aus diesem Grund braucht es eine
vertragliche Anpassung.“
Christian Betz
Text aus PDF extrahiert