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Kinderbetreuungseinrichtungen

Angenommen8 Ja · 2 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeHohenstein
Datum2025-11-11
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Vorlage Nr.: XI-101 Aktenzeichen: 460.530 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 11.11.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Kinderbetreuungseinrichtungen hier: Kindergartenfördervertrag Bernloch mit der evangelischen Kirche Beschlussvorschlag: Dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens Bernloch wird zugestimmt. Anlagen: Kindergartenvertrag Hohenstein Sachdarstellung / Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde ist mit der Bitte an die Gemeinde Hohenstein herangetreten, den Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens Bernloch zu erneuern. Dabei geht es hauptsächlich um eine finanzielle Anpassung. Der bisherige Vertrag stammt aus dem Jahr 2014 und wurde im Jahr 2015 durch kleine (finanziell unrelevante) Änderungen angepasst. Im bisherigen Vertrag wurde vereinbart, dass die Aufwendung der Kirche für die verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung (Verwaltungskosten) als prozentuale Pauschale mit 3 % der Personal- und Sachausgaben berücksichtigt werden. Im neuen Vertrag sollen die Verwaltungskosten mit einer Pauschale von 6 % der Personal- und Sachausgaben berücksichtigt werden. Die Gemeinde Hohenstein beteiligt sich zudem an den Betriebsausgaben mit einem finanziellen Mindestzuschuss, der gesetzlich geregelt ist (63 % der Betriebsausgaben). Nach Abzug dieses Mindestzuschusses, der Elternbeiträge und evtl. weiterer Betriebseinnahmen bleibt immer noch ein ungedeckter Betrag, den die Gemeinde Hohenstein bisher mit 50,33 % finanziert. Die Kirchengemeinde hat gebeten, diese über den Mindestzuschuss hinausgehende Beteiligung ebenfalls zu überprüfen. Um den Haushalt etwas zu entlasten, wurde von Seiten der Gemeinde Hohenstein vorgeschlagen, diese Beteiligung stufenweise zu erhöhen. Die erste Erhöhung soll vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 stattfinden. Hierbei steigt die Beteiligung von 50,33 % auf 58 %. Was Mehrkosten in etwa von 14.000 € bedeuten würde. Ab dem 01.01.2028 würde die Beteiligung auf 63 % steigen. Im Vergleich zum bisherigen Vertrag mit 50,33 % entstehen Mehrkosten von rd. 19.000 €. Die evangelische Kirchengemeinde begründet diese notwendige Anpassung folgendermaßen: „Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen uns vor große Herausforderungen. Die anhaltende Inflation, stark gestiegene Personalkosten und stagnierende Kirchensteuermittel führen zu einer spürbaren Belastung unserer finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig wächst der organisatorische und administrative Aufwand beim Träger – sei es in der Personalführung, der Einrichtungsverwaltung oder der Umsetzung gesetzlicher und fachlicher Anforderungen. Unser zentrales Anliegen ist es, die Qualität unserer Arbeit langfristig zu sichern und die Betreuung sowie die Angebote für die Kinder in der Gemeinde Hohenstein weiterhin auf hohem Niveau zu gewährleisten. Eine verlässliche und tragfähige Finanzierung ist dafür unerlässlich. Aus diesem Grund braucht es eine vertragliche Anpassung.“ Christian Betz

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