Startseite › Hohenstein › Antrag

Haushalt 2026

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHohenstein
Datum2025-12-16
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr.: XI-110 Aktenzeichen: 900.41; 815.31 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 16.12.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Haushalt 2026 hier: Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr Beschlussvorschlag: 1. Die Wasserverbrauchsgebühr wird zum 01.01.2026 um 28 Cent auf 2,38 €/m³ (netto) erhöht. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Hohenstein wird in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen. Anlagen: Sachdarstellung / Begründung: Nach § 13 Abs. 1 KAG können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt sind (§ 14 Abs. 1 KAG). Versorgungseinrichtungen (zu diesen zählt auch die Wasserversorgung) und wirtschaftliche Unternehmen dürfen jedoch nach § 14 Abs. 1 einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Der Kostendeckungsgrundsatz ist bei diesen Unternehmen daher nicht anzuwenden. Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Ausgleich von Überdeckungen sowie die Bindung an die fünfjährige Ausgleichsfrist. Die Wasserverbrauchsgebühr wurde zum 01.01.2022 von netto 1,80 €/m³ auf 2,00 €/m³ und zum 01.01.2024 auf netto 2,10 €/m² erhöht. Die als Anlage beigefügten Berechnungen wurden für einen zweijährigen Kalkulationszeitraum (Haushaltsjahr 2026 und 2027) durchgeführt. Eine solche Vorgehensweise ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG zulässig. Bei der Kalkulation wurden folgende Datengrundlagen bzw. besondere Sachverhalte herangezogen: - Personalkosten Unter Berücksichtigung der jährlichen tariflichen Steigerungen und einem Stellenumfang von 1,8 ergeben sich für 2026 Kosten von 151.600 € und 2027 von 156.150 €. - Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Für die jährliche Gebäudeunterhaltung werden pauschal 3.000 € berücksichtigt. In 2026 ist zusätzlich ein Betrag von 1.800 € für eine Wurzelfräsung an der Quellfassung und ca. 18.000 € für ein Gutachten geplant. Im Kalkulationsjahr 2027 sind 18.000 € für sonstige Sanierungen berücksichtigt. - Unterhaltung Leitungsnetz Für die laufenden Unterhaltungen und Reparaturen von Wasserrohrbrüchen werden jährlich 35.000 € und für die Erneuerung von Schachtabdeckungen 8.500 € bzw. Schachterneuerungen von 8.000 € eingeplant. Für eine Schüttungsmessung an der Läuterlequelle sind 7.500 € und für die Planung der Rohranlagen im Hochbehälter Hau 5.000 € eingeplant. - Betriebsstrom Die bestehenden Stromtarife enden zum 31.12.2026. Der bisherige Verbrauch lässt darauf schließen, dass in 2026 etwa 80.000 € eingeplant werden müssen. Die Gemeinde wird für 2027 bei der Bündelausschreibung der GT-Service Dienstleistungsgesellschaft für den kommunalen Strombedarf teilnehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Preise etwas niedriger sein werden als bisher. - Sonstige Aufwandskonten Bei den sonstigen Aufwandskonten stehen 2026 bzw. 2027 keine außergewöhnlichen Tätigkeiten an. Die Ansätze wurden von den Vorjahreswerten abgeleitet und unter Berücksichtigung der allgemeinen Preis- und Kostensteigerung veranschlagt. - Kalkulatorische Kosten Bei den kalkulatorischen Kosten wird ein Mindesthandelsbilanzgewinn von 1,5 % auf Sachanlagen, die Konzessionsabgabe und die voraussichtlich anfallenden betrieblichen Steuern berücksichtigt. Des Weiteren werden in diesem Bereich die Abschreibung des Anlagevermögens und eine kalkulatorische Anlagenverzinsung von 2,8 % (lt. GR-Beschluss vom 09.11.2021) angesetzt. - Einnahmen Bei den Einnahmen müssen die Wasserzählergebühren, sonstige Kostenersätze und die Auflösungsbeträge des Anlagekapitals berücksichtigt werden. - Bemessungseinheit Die ansatzfähigen Kosten werden durch die voraussichtlich benötigte Wassermenge in m³ (Bemessungseinheit) dividiert. Als voraussichtlich benötigte Wassermenge wird im Kalkulationszeitraum von 265.000 m³ ausgegangen. Der tatsächliche Wasserverbrauch der letzten Jahre ist wie folgt: 2020: 276.605 m³ 2021: 259.970 m³ 2022: 265.857 m³ 2023: 257.450 m³ 2024: 261.233 m³ Unter Berücksichtigung aller Positionen ergibt sich für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 eine Gebühr von 2,38 €/m³. Die Verwaltung schlägt daher eine Gebühr von 2,38 €/m³ vor. Übersicht umliegende Gemeinden: Gemeinde Wasserpreis je m³ (netto) Engstingen 2,97 € Hayingen 2,61 € St. Johann 3,75 € Trochtelfingen 2,82 € Grabenstetten 2,62 € Zwiefalten 3,18 € Gomadingen 2,42 € Münsingen 3,04 € Mehrstetten 1,59 € Christian Betz

Text aus PDF extrahiert