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Haushalt 2026
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2025-12-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: XI-110
Aktenzeichen: 900.41;
815.31
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
16.12.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Haushalt 2026
hier: Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr
Beschlussvorschlag:
1. Die Wasserverbrauchsgebühr wird zum 01.01.2026 um 28 Cent auf 2,38 €/m³
(netto) erhöht.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Hohenstein wird in der aus
der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen.
Anlagen:
Sachdarstellung / Begründung:
Nach § 13 Abs. 1 KAG können die Gemeinden für die Benutzung ihrer
öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese Gebühren dürfen
höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt sind (§ 14 Abs. 1
KAG).
Versorgungseinrichtungen (zu diesen zählt auch die Wasserversorgung) und
wirtschaftliche Unternehmen dürfen jedoch nach § 14 Abs. 1 einen
angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Der
Kostendeckungsgrundsatz ist bei diesen Unternehmen daher nicht anzuwenden.
Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Ausgleich von Überdeckungen sowie
die Bindung an die fünfjährige Ausgleichsfrist.
Die Wasserverbrauchsgebühr wurde zum 01.01.2022 von netto 1,80 €/m³ auf
2,00 €/m³ und zum 01.01.2024 auf netto 2,10 €/m² erhöht.
Die als Anlage beigefügten Berechnungen wurden für einen zweijährigen
Kalkulationszeitraum (Haushaltsjahr 2026 und 2027) durchgeführt. Eine solche
Vorgehensweise ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG zulässig.
Bei der Kalkulation wurden folgende Datengrundlagen bzw. besondere
Sachverhalte herangezogen:
- Personalkosten
Unter Berücksichtigung der jährlichen tariflichen Steigerungen und einem
Stellenumfang von 1,8 ergeben sich für 2026 Kosten von 151.600 € und 2027
von 156.150 €.
- Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
Für die jährliche Gebäudeunterhaltung werden pauschal 3.000 €
berücksichtigt. In 2026 ist zusätzlich ein Betrag von 1.800 € für eine
Wurzelfräsung an der Quellfassung und ca. 18.000 € für ein Gutachten geplant.
Im Kalkulationsjahr 2027 sind 18.000 € für sonstige Sanierungen berücksichtigt.
- Unterhaltung Leitungsnetz
Für die laufenden Unterhaltungen und Reparaturen von Wasserrohrbrüchen
werden jährlich 35.000 € und für die Erneuerung von Schachtabdeckungen
8.500 € bzw. Schachterneuerungen von 8.000 € eingeplant. Für eine
Schüttungsmessung an der Läuterlequelle sind 7.500 € und für die Planung der
Rohranlagen im Hochbehälter Hau 5.000 € eingeplant.
- Betriebsstrom
Die bestehenden Stromtarife enden zum 31.12.2026.
Der bisherige Verbrauch lässt darauf schließen, dass in 2026 etwa 80.000 €
eingeplant werden müssen.
Die Gemeinde wird für 2027 bei der Bündelausschreibung der GT-Service
Dienstleistungsgesellschaft für den kommunalen Strombedarf teilnehmen.
Es ist davon auszugehen, dass die Preise etwas niedriger sein werden als bisher.
- Sonstige Aufwandskonten
Bei den sonstigen Aufwandskonten stehen 2026 bzw. 2027 keine
außergewöhnlichen Tätigkeiten an. Die Ansätze wurden von den Vorjahreswerten
abgeleitet und unter Berücksichtigung der allgemeinen Preis- und
Kostensteigerung veranschlagt.
- Kalkulatorische Kosten
Bei den kalkulatorischen Kosten wird ein Mindesthandelsbilanzgewinn von
1,5 % auf Sachanlagen, die Konzessionsabgabe und die voraussichtlich
anfallenden betrieblichen Steuern berücksichtigt. Des Weiteren werden in
diesem Bereich die Abschreibung des Anlagevermögens und eine
kalkulatorische Anlagenverzinsung von 2,8 % (lt. GR-Beschluss vom
09.11.2021) angesetzt.
- Einnahmen
Bei den Einnahmen müssen die Wasserzählergebühren, sonstige
Kostenersätze und die Auflösungsbeträge des Anlagekapitals berücksichtigt
werden.
- Bemessungseinheit
Die ansatzfähigen Kosten werden durch die voraussichtlich benötigte
Wassermenge in m³ (Bemessungseinheit) dividiert.
Als voraussichtlich benötigte Wassermenge wird im Kalkulationszeitraum
von 265.000 m³ ausgegangen.
Der tatsächliche Wasserverbrauch der letzten Jahre ist wie folgt:
2020: 276.605 m³
2021: 259.970 m³
2022: 265.857 m³
2023: 257.450 m³
2024: 261.233 m³
Unter Berücksichtigung aller Positionen ergibt sich für die Haushaltsjahre 2026
und 2027 eine Gebühr von 2,38 €/m³.
Die Verwaltung schlägt daher eine Gebühr von 2,38 €/m³ vor.
Übersicht umliegende Gemeinden:
Gemeinde Wasserpreis je m³ (netto)
Engstingen 2,97 €
Hayingen 2,61 €
St. Johann 3,75 €
Trochtelfingen 2,82 €
Grabenstetten 2,62 €
Zwiefalten 3,18 €
Gomadingen 2,42 €
Münsingen 3,04 €
Mehrstetten 1,59 €
Christian Betz
Text aus PDF extrahiert