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Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Bernloch"

Angenommen12 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeHohenstein
Datum2025-12-16
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Vorlage Nr.: XI-108 Aktenzeichen: 364.57 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 16.12.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Bernloch„ Örtliche Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage Bernloch“ Beschlussvorschlag: 1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Bernloch“, Gemeinde Hohenstein, Gemarkung Bernloch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 16.12.2025 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 16.12.2025 wird mit der Begründung vom 16.12.2025 gebilligt. 2. Der Vorentwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Bernloch“, Gemeinde Hohenstein, Gemarkung Bernloch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 16.12.2025 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 16.12.2025 wird mit Begründung vom 16.12.2025 gebilligt. 3. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. 4. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. 5. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen. Anlagen: Bestandsplan zum Umweltbericht Plan Nr. 1 vom 19.11.2025 Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 20.11.2025 Vorentwurf Begründung vom 16.12.2025 Vorentwurf Planzeichnung, Plan Nr. 2 vom 16.12.2025 Vorentwurf Schriftlicher Teil vom 16.12.2025 Sachdarstellung / Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen- Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage nordöstlich von Bernloch im Gewann „Beim Wasserbuch“. Die Gemeinde ist Eigentümer der Fläche und wird der WES Green GmbH als Vorhabensträger zur Umsetzung der Anlage zur Verfügung gestellt. In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 wurde das Projekt im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren vorgestellt. Das Vorhaben liegt im nach dem EEG (Erneuerbares Energie Gesetz) definierten benachteiligten Gebiet. Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden. Die Flächen werden derzeit größtenteils als Grünland- und geringfügig im Westen als Ackerflächen landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Fläche wird durch eine von Nord nach Süd laufende Baumreihe in etwa mittig geteilt. Diese Baumreihe und auch die Gebüsch- reihe am westlichen Rand der Fläche sind als „Windschutzhecke nordöstlich Bernloch“ biotopkartiert und bleiben daher bei der weiteren Planung erhalten. Nördlich an die Fläche grenzt ein Nadelwald. Südlich der Fläche stehen vereinzelt Bäume, die ebenfalls erhalten bleiben. Der Vorhabenträger plant umfangreiche grünordnerische Ausgleichsmaßnahmen zur Stärkung der Biodiversität und zur Eingrünung der Anlage (Integration in das Landschaftsbild). Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich ca. 730 m nordöstlich des Siedlungsrandes (Grubenäckerweg) von Bernloch. Die Fläche hat eine Größe von 9,72 ha. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen folgende Flurstücke Nr. 982, 983 und 984. Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt: Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engstingen-Hohenstein als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der festgesetzten Art der Nutzung (Sonstiges Sondergebiet) im Bebauungsplan, wird der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert (Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB). Hohenstein, den 16.12.2025 Simon Baier Bürgermeister

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