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Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Bernloch"
Angenommen12 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2025-12-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: XI-108
Aktenzeichen: 364.57
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
16.12.2025 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Bernloch„
Örtliche Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage Bernloch“
Beschlussvorschlag:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Bernloch“,
Gemeinde Hohenstein, Gemarkung Bernloch, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) vom 16.12.2025 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 16.12.2025
wird mit der Begründung vom 16.12.2025 gebilligt.
2. Der Vorentwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften zum
Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Bernloch“, Gemeinde Hohenstein,
Gemarkung Bernloch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom
16.12.2025 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 16.12.2025 wird mit
Begründung vom 16.12.2025 gebilligt.
3. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit
gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der
Planung zu äußern.
4. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser
frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von der Planung unterrichtet
und zur Äußerung aufgefordert.
5. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen:
Bestandsplan zum Umweltbericht Plan Nr. 1 vom 19.11.2025
Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 20.11.2025
Vorentwurf Begründung vom 16.12.2025
Vorentwurf Planzeichnung, Plan Nr. 2 vom 16.12.2025
Vorentwurf Schriftlicher Teil vom 16.12.2025
Sachdarstellung / Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-
Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der
Sonnenenergie geschaffen werden.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren
Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf
80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen-
Photovoltaikanlage nordöstlich von Bernloch im Gewann „Beim Wasserbuch“.
Die Gemeinde ist Eigentümer der Fläche und wird der WES Green GmbH als
Vorhabensträger zur Umsetzung der Anlage zur Verfügung gestellt. In der
Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 wurde das Projekt im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahren vorgestellt. Das Vorhaben liegt im nach dem EEG
(Erneuerbares Energie Gesetz) definierten benachteiligten Gebiet.
Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um
die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter
voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-
Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die
Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt
werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch
hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die
wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur-
und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.
Die Flächen werden derzeit größtenteils als Grünland- und geringfügig im Westen
als Ackerflächen landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Fläche wird durch eine von
Nord nach Süd laufende Baumreihe in etwa mittig geteilt. Diese Baumreihe und
auch die Gebüsch- reihe am westlichen Rand der Fläche sind als „Windschutzhecke
nordöstlich Bernloch“ biotopkartiert und bleiben daher bei der weiteren Planung
erhalten. Nördlich an die Fläche grenzt ein Nadelwald. Südlich der Fläche stehen
vereinzelt Bäume, die ebenfalls erhalten bleiben.
Der Vorhabenträger plant umfangreiche grünordnerische Ausgleichsmaßnahmen
zur Stärkung der Biodiversität und zur Eingrünung der Anlage (Integration in das
Landschaftsbild).
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich ca. 730 m nordöstlich des
Siedlungsrandes (Grubenäckerweg) von Bernloch. Die Fläche hat eine Größe von
9,72 ha. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen folgende Flurstücke Nr. 982, 983
und 984. Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Engstingen-Hohenstein als Fläche für Landwirtschaft
dargestellt. Entsprechend der festgesetzten Art der Nutzung (Sonstiges
Sondergebiet) im Bebauungsplan, wird der Flächennutzungsplan parallel zum
Bebauungsplanverfahren geändert (Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB).
Hohenstein, den 16.12.2025
Simon Baier
Bürgermeister
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