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Kommunales Starkregenrisikomanagement
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hilzingen |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hilzingen, Hauptstraße 36, 78247 Hilzingen
Bereich: Bauamt
Verfasser: Günther Feucht
Aktenzeichen:
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
23.06.2026 Technischer und Umweltausschuss Entscheidung öffentlich
Sitzungsvorlage 2026/102
Kommunales Starkregenrisikomanagement
für die Gemeinde Hilzingen
- Beschlussfassung über die ingenieurmäßige Begleitung
Sachverhalt
In den vergangenen Jahren kam es unter anderem auch im Raum Hilzingen immer wieder einmal
zu Starkregenereignissen mit unterschiedlichem Wirkungsgrad.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat ein Leitfaden „Kommunales
Starkregenrisikomanagement“ herausgegeben.
Auf dieser Grundlage können Konzepte erstellt werden, welche die Überflutungsgefährdung für
ganze Ortslagen darstellen, bewerten und darauf aufbauend
bauliche und organisatorische Maßnahmen erarbeiten, um Schäden Aufgrund von Starkregen zu
reduzieren oder gar zu vermeiden.
Aus fachlicher Sicht spricht man hier hauptsächlich von „wild abfließendem Hangwasser“, dass
unsere Gemeinde mit ihren Ortsteilen insbesondere in deren Hanglagen bedroht.
Aus diesem Grund und im Interesse eines Handlungskonzeptes wurde sich um ein geeignetes
Ingenieurunternehmen bemüht um diese Arbeiten auszuführen.
Leider war es in den vergangenen Jahren schwer ein geeignetes Büro dafür zu gewinnen, da nur
ein geringer Teil davon personell und mit der nötigen Zertifizierung dafür ausgestattet war.
Komplexe Rechenmodelle über eine längere Laufzeit gestaltet diese Arbeiten zudem als sehr
umfangreich.
Momentan hat sich u.a. nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz und diversen
Erkundigungen der Markt etwas erholt, bzw. haben die etwaigen dafür in Frage kommenden
Ingenieurbüros wieder mehr Zeit und Kapazität sich dieser Arbeiten anzunehmen.
Das Starkregenrisikomanagement wird mit 70% durch das Land gefördert.
Die Zuwendung dafür wird in einem ersten Schritt über das Landratsamt Konstanz beim
Regierungspräsidium Freiburg eingereicht.
Die Genehmigungsdauer liegt nach aktueller Rücksprache bei ca. 3 Monaten.
Die Angebotsabfrage einzelner Büros wird zur besseren Vergleichbarkeit über das Musterpreisblatt
zum Leitfaden des Kommunalen Starkregenrisikomanagements in Baden –Württemberg geregelt.
Das Gesamtkonzept gliedert sich in den Sparten Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse und
schlussendlich dem Handlungskonzept.
Dazwischen werden etliche Workshops mit den Fachämtern, diverse Ortsbegehungen,
Detailaufnahmen wie Durchlässe und Brückenbauwerke und sonstige Abklärungen notwendig.
Für all diese Arbeiten werden aller voraus Sicht nach mindestens ca. 1,5 bis 2 Jahre benötigt.
Für etwaige Baumaßnahen im Anschluss daran ist diese Konzeptstudie unerlässlich um dafür
Zuschüsse zu erhalten.
Zwischenzeitlich konnten wir zwei geeignete Büro ausfindig machen die uns nach ersten
Abklärungsgesprächen auch ein Angebot dazu unterbreitet haben.
Das Büro Geomer aus Heidelberg scheint fachlich und personell sehr geeignet diese Arbeiten
ausführen zu können und ist in der Lage direkt nach Eingang der Förderzusage mit den Arbeiten
zu beginnen.
Zudem ist dieses Büro momentan auch von der Stadt Engen beauftragt und befindet sich dort
mitten im Abarbeitungsprozess.
Daher empfiehlt die Verwaltung die Ingenieursleistungen an das Büro Geomer aus Heidelberg zu
vergeben.
Der schriftliche Auftrag an das Büro darf aber erst nach Eingang eines positiven Förderbescheides
erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2026 sind Mittel von insgesamt 70.000,00 € brutto dafür eingestellt.
Preisspiegel:
Bieter 1 – Büro Geomer GmbH, Angebotspreis vom 04.05.2026, 85.458,30 € brutto.
Bieter 2 – Angebotspreis vom 26.05.2026, 285.422,14 € brutto.
Beschlussvorschlag:
Der Technische und Umweltausschuss billigt die Vergabe an das Büro Geomer GmbH, Im Breitspiel
11b, 69126 Heidelberg.
Der Auftrag erfolgt erst im Anschluss der Bewilligung des Förderbescheides.
Hilzingen, den 10.06.2026
Feucht, Bauamtsleiter Mayer, Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert