Startseite › Hilzingen › Antrag

Kommunales Starkregenrisikomanagement

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHilzingen
Datum2026-06-23
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Hilzingen, Hauptstraße 36, 78247 Hilzingen Bereich: Bauamt Verfasser: Günther Feucht Aktenzeichen: Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 23.06.2026 Technischer und Umweltausschuss Entscheidung öffentlich Sitzungsvorlage 2026/102 Kommunales Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Hilzingen - Beschlussfassung über die ingenieurmäßige Begleitung Sachverhalt In den vergangenen Jahren kam es unter anderem auch im Raum Hilzingen immer wieder einmal zu Starkregenereignissen mit unterschiedlichem Wirkungsgrad. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat ein Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ herausgegeben. Auf dieser Grundlage können Konzepte erstellt werden, welche die Überflutungsgefährdung für ganze Ortslagen darstellen, bewerten und darauf aufbauend bauliche und organisatorische Maßnahmen erarbeiten, um Schäden Aufgrund von Starkregen zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Aus fachlicher Sicht spricht man hier hauptsächlich von „wild abfließendem Hangwasser“, dass unsere Gemeinde mit ihren Ortsteilen insbesondere in deren Hanglagen bedroht. Aus diesem Grund und im Interesse eines Handlungskonzeptes wurde sich um ein geeignetes Ingenieurunternehmen bemüht um diese Arbeiten auszuführen. Leider war es in den vergangenen Jahren schwer ein geeignetes Büro dafür zu gewinnen, da nur ein geringer Teil davon personell und mit der nötigen Zertifizierung dafür ausgestattet war. Komplexe Rechenmodelle über eine längere Laufzeit gestaltet diese Arbeiten zudem als sehr umfangreich. Momentan hat sich u.a. nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz und diversen Erkundigungen der Markt etwas erholt, bzw. haben die etwaigen dafür in Frage kommenden Ingenieurbüros wieder mehr Zeit und Kapazität sich dieser Arbeiten anzunehmen. Das Starkregenrisikomanagement wird mit 70% durch das Land gefördert. Die Zuwendung dafür wird in einem ersten Schritt über das Landratsamt Konstanz beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht. Die Genehmigungsdauer liegt nach aktueller Rücksprache bei ca. 3 Monaten. Die Angebotsabfrage einzelner Büros wird zur besseren Vergleichbarkeit über das Musterpreisblatt zum Leitfaden des Kommunalen Starkregenrisikomanagements in Baden –Württemberg geregelt. Das Gesamtkonzept gliedert sich in den Sparten Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse und schlussendlich dem Handlungskonzept. Dazwischen werden etliche Workshops mit den Fachämtern, diverse Ortsbegehungen, Detailaufnahmen wie Durchlässe und Brückenbauwerke und sonstige Abklärungen notwendig. Für all diese Arbeiten werden aller voraus Sicht nach mindestens ca. 1,5 bis 2 Jahre benötigt. Für etwaige Baumaßnahen im Anschluss daran ist diese Konzeptstudie unerlässlich um dafür Zuschüsse zu erhalten. Zwischenzeitlich konnten wir zwei geeignete Büro ausfindig machen die uns nach ersten Abklärungsgesprächen auch ein Angebot dazu unterbreitet haben. Das Büro Geomer aus Heidelberg scheint fachlich und personell sehr geeignet diese Arbeiten ausführen zu können und ist in der Lage direkt nach Eingang der Förderzusage mit den Arbeiten zu beginnen. Zudem ist dieses Büro momentan auch von der Stadt Engen beauftragt und befindet sich dort mitten im Abarbeitungsprozess. Daher empfiehlt die Verwaltung die Ingenieursleistungen an das Büro Geomer aus Heidelberg zu vergeben. Der schriftliche Auftrag an das Büro darf aber erst nach Eingang eines positiven Förderbescheides erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan 2026 sind Mittel von insgesamt 70.000,00 € brutto dafür eingestellt. Preisspiegel: Bieter 1 – Büro Geomer GmbH, Angebotspreis vom 04.05.2026, 85.458,30 € brutto. Bieter 2 – Angebotspreis vom 26.05.2026, 285.422,14 € brutto. Beschlussvorschlag: Der Technische und Umweltausschuss billigt die Vergabe an das Büro Geomer GmbH, Im Breitspiel 11b, 69126 Heidelberg. Der Auftrag erfolgt erst im Anschluss der Bewilligung des Förderbescheides. Hilzingen, den 10.06.2026 Feucht, Bauamtsleiter Mayer, Bürgermeister

Text aus PDF extrahiert