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Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer 2026 - Hebesatzsatzung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hausen im Wiesental |
| Datum | 2025-11-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hausen im Wiesental
Landkreis Lörrach
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2025/256
Amt:: Rechnungsamt Datum 10.11.2025
Bearbeiter: Jost, Jörg AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Finanz- und Verwaltungsausschuss 18.11.2025 nicht öffentlich
Gemeinderat 25.11.2025 öffentlich
Betreff:
Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer 2026 - Hebesatzsatzung
Sachverhalt:
In der Haushaltsverfügung 2025 des Landratsamtes Lörrach wurde der Gemeinde
Hausen im Wiesental aufgegeben, das Haushaltskonsolidierungskonzept weiter
fortzuführen um eine Verbesserung der Haushaltssituation zu erreichen.
Die gemeindlichen Finanzierungsquellen und Reihenfolge der Deckungsmittel gem. § 78
Abs. 2 und 3 GemO sind nachstehend dargestellt:
Finanzierungsquellen und Reihenfolge der Deckungsmittel
1. Sonstige Erträge/Einzahlungen (Zuweisungen aus dem Finanzausgleich,
Verkaufserlöse, Zinsen, Anteile an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer)
2. Leistungsentgelte (Benutzungsgebühren, Eintritt, Anliegerbeiträge u.a.)
3. Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer u.a.)
4. Kreditaufnahmen (für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen,
Umschuldung, Ablösung innerer Darlehen, keine Kassenkredite)
Größere Verbesserungen der Einnahmesituation können hauptsächlich bei den
Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und Grundsteuer durch die
Erhöhung der Hebesätze, erzielt werden.
Gewerbesteuer
Die Erhöhung des Hebesatzes im Jahre 2025 um 10 v.H. von 375 v.H. auf 385 v.H.
bedeutete rd. 10.000 € Mehreinnahmen. Nach Hochrechnung für das Jahr 2026 werden
die Gewerbesteuervorauszahlungen 330.520 € betragen. Dies bedeutet gegenüber dem
Jahresansatz von 2025 nochmals einen Rückgang um 140.000 €. Bei einer weiteren
Erhöhung um 10 v.H. würden lediglich ca. 8.585 € Mehreinnahmen generiert.
Die Verwaltung schlägt vor den Hebesatz 2026 für die Gewerbesteuer bei den jetzigen
385 v.H. zu belassen.
Grundsteuer A und B
Durch die Änderung der Besteuerungsgrundlagen der Grundsteuer ab dem Jahre 2025
wurde den Gemeinden vom Gemeindetag empfohlen Aufkommensneutralität durch die
neuen festzulegenden Hebesätze zu erreichen. Dies bezieht sich auf die
Gesamteinnahmen Grundsteuer in der Gemeinde. Das Ministerium hat den angeblichen
aufkommensneutralen Grundsteuer-Hebesatz bei der Grundsteuer B in einem
Transparenzregister Grundsteuer veröffentlicht. Bei der Gemeinde Hausen im Wiesental
wurde dieser Hebesatz bei der Grundsteuer B mit 190 - 210 v.H. ermittelt. Da jede
Gemeinde finanziell verschieden aufgestellt ist, muss auch jede Gemeinde die
tatsächlichen Hebesätze für Grundsteuer A und B selbst bestimmen. Die Gemeinde
Hausen im Wiesental hat die Hebesätze im Jahr 2025 deshalb auf 245 v.H. festgesetzt.
Mit dieser Festsetzung war das Ziel eine Einnahmeverbesserung i.H.v. ca. 50.000 € zu
erreichen. Nun hat man Mehreinnahmen von rd. 65.000 € erreicht. Es wird deshalb die
Beibehaltung der Hebesätze für Grundsteuer A und B empfohlen.
Zum Jahre 2027 wird geprüft ob eine Grundsteuer C eingeführt wird. Dabei kann die
Gemeinde unbebaute, aber baureife Grundstücke höher besteuern. Ziel ist mehr
Wohnraum.
In Hausen gibt es ca. 40 Grundstücke. Damit könnte man ca. 20.000 € Mehreinnahmen
erzielen. Für den Finanzausgleich hätte man jedoch nach Bebauung bei rd. 200
Mehreinwohnern geschätzte Mehreinnahmen von rd. 180.000 €.
Vorteile: Förderung von Wohnungsbau und innerörtlicher Nachverdichtung, Reduktion
von Bodenspekulation und zusätzliche kommunale Einnahmen
Nachteile: hoher Verwaltungsaufwand und unklare Rechtslage, Gefahr unverschuldeter
Belastungen und begrenzte fiskalische Wirkung
Die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer A und B sind in einer separaten
Hebesatzsatzung (siehe Anlage) festzusetzten und zu beschließen.
Finanzierung:
entfällt
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz bei der Gewerbesteuer mit 385 v.H.
festzusetzen. Bei Der Grundsteuer A + B werden die Hebesätze auf 245 v.H. festgesetzt.
Die Hebesätze werden in einer separaten Hebesatzsatzung festgesetzt. Diese ist
Bestandteil des Beschlusses
Anlagen:
-Hebesatzsatzung vom 25.11.2025
Text aus PDF extrahiert