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Bauantrag FlSt. Nr. 1209/2 "Teilabbruch und Erweiterung eines bestehenden Wintergartens"; Beschlussfassung
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hausen im Wiesental |
| Datum | 2025-12-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hausen im Wiesental
Landkreis Lörrach
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2025/269
Amt:: Hauptamt Datum 04.12.2025
Bearbeiter: Hulla, Christiane AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 16.12.2025 öffentlich
Betreff:
Bauantrag "Teilabbruch und Erweiterung eines bestehenden Wintergartens"
Flst.Nr. 1209/2; Beschluss
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag im vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
Baden-Württemberg für einen Teilabbruch und Erweiterung eines Wintergartens auf dem
Grundstück FlSt.Nr. 1209/2 vor.
Ein Teil des bestehenden Wintergartens soll abgebrochen werden und der Wintergarten
insgesamt erweitert werden. Nach den Planungsunterlagen umfasst die Erweiterung:
Rauminhalt ca. 50 m²; Holzkonstruktion; Außenwand zum Nachbarn: Holzkonstruktion
mit beidseitiger Doppelbeplankung aus Gipsfaserplatten (F60, hochfeuerhemmend);
Dach: Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung
Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes. Die Beurteilung des
Bauantrages erfolgt daher nach § 34 BauGB.
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ein „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ liegt vor, wenn
eine zusammenhängende Bebauung aus mehreren Gebäuden existiert,
die Bebauung einen gewissen städtebaulichen Charakter aufweist (also kein
Splitter- oder Streusiedlungsbereich),
das Grundstück räumlich und funktional eingebunden ist.
Einzelne Gebäude „im Außenbereich“ erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Das geplante Vorhaben muss sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Dies ist der
zentrale Punkt des § 34 BauGB.
Ein Vorhaben „fügt sich ein“, wenn es sich im Hinblick auf folgende Kriterien an die
vorhandene Umgebungsbebauung anpasst:
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise
Überbaubare Grundstücksfläche
Sicherung der Erschließung
Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange
§ 34 BauGB sorgt dafür, dass ein neues Bauvorhaben nicht völlig aus dem Kontext der
Nachbarschaft fällt. Er schützt Nachbarn indirekt, weil das Bauamt prüfen muss, ob das
Vorhaben verträglich mit der bestehenden Bebauung ist.
Auf dem Grundstück war bereits ein Wintergarten vorhanden. Dieser wird teilweise
abgerissen und ein neuer etwas größerer Wintergarten gebaut. Der geplante Bau des
Wintergartens fügt sich in die bisherige Bebauung ein. Dies wurde auch von Seiten der
Baurechtsbehörde bestätigt.
In Absprache mit den Nachbarn dieses Grundstückes auf FlSt.Nr. 1209/3 soll eine
Anbaulast übernommen werden. Gegenstand der Anbaulast ist die Verpflichtung, an der
gemeinsamen Grenze eine Bebauung so zu gestalten, dass eine gegenseitige Nutzung
bzw. die Einhaltung der Abstandsflächenregelungen gewährleistet ist.
Finanzierung:
--
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben auf dem Grundstück FlSt.Nr. 1209/2 im
vereinfachten Verfahren gem. § 34 BauGB zu.
Anlagen:
Baupläne
Text aus PDF extrahiert