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Bauantrag FlSt. Nr. 1209/2 "Teilabbruch und Erweiterung eines bestehenden Wintergartens"; Beschlussfassung

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHausen im Wiesental
Datum2025-12-16
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Gemeinde Hausen im Wiesental Landkreis Lörrach Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2025/269 Amt:: Hauptamt Datum 04.12.2025 Bearbeiter: Hulla, Christiane AZ: Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 16.12.2025 öffentlich Betreff: Bauantrag "Teilabbruch und Erweiterung eines bestehenden Wintergartens" Flst.Nr. 1209/2; Beschluss Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag im vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO Baden-Württemberg für einen Teilabbruch und Erweiterung eines Wintergartens auf dem Grundstück FlSt.Nr. 1209/2 vor. Ein Teil des bestehenden Wintergartens soll abgebrochen werden und der Wintergarten insgesamt erweitert werden. Nach den Planungsunterlagen umfasst die Erweiterung: Rauminhalt ca. 50 m²; Holzkonstruktion; Außenwand zum Nachbarn: Holzkonstruktion mit beidseitiger Doppelbeplankung aus Gipsfaserplatten (F60, hochfeuerhemmend); Dach: Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes. Die Beurteilung des Bauantrages erfolgt daher nach § 34 BauGB. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Ein „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ liegt vor, wenn  eine zusammenhängende Bebauung aus mehreren Gebäuden existiert,  die Bebauung einen gewissen städtebaulichen Charakter aufweist (also kein Splitter- oder Streusiedlungsbereich),  das Grundstück räumlich und funktional eingebunden ist. Einzelne Gebäude „im Außenbereich“ erfüllen diese Voraussetzung nicht. Das geplante Vorhaben muss sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Dies ist der zentrale Punkt des § 34 BauGB. Ein Vorhaben „fügt sich ein“, wenn es sich im Hinblick auf folgende Kriterien an die vorhandene Umgebungsbebauung anpasst:  Art der baulichen Nutzung  Maß der baulichen Nutzung  Bauweise  Überbaubare Grundstücksfläche  Sicherung der Erschließung  Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange § 34 BauGB sorgt dafür, dass ein neues Bauvorhaben nicht völlig aus dem Kontext der Nachbarschaft fällt. Er schützt Nachbarn indirekt, weil das Bauamt prüfen muss, ob das Vorhaben verträglich mit der bestehenden Bebauung ist. Auf dem Grundstück war bereits ein Wintergarten vorhanden. Dieser wird teilweise abgerissen und ein neuer etwas größerer Wintergarten gebaut. Der geplante Bau des Wintergartens fügt sich in die bisherige Bebauung ein. Dies wurde auch von Seiten der Baurechtsbehörde bestätigt. In Absprache mit den Nachbarn dieses Grundstückes auf FlSt.Nr. 1209/3 soll eine Anbaulast übernommen werden. Gegenstand der Anbaulast ist die Verpflichtung, an der gemeinsamen Grenze eine Bebauung so zu gestalten, dass eine gegenseitige Nutzung bzw. die Einhaltung der Abstandsflächenregelungen gewährleistet ist. Finanzierung: -- Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben auf dem Grundstück FlSt.Nr. 1209/2 im vereinfachten Verfahren gem. § 34 BauGB zu. Anlagen: Baupläne

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