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EB SW, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtwerke Gernsbach für das Wirtschaftsjahr 2023
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gernsbach |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Gernsbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Gernsbach. Das Eigenkapital beträgt 204.166,78 €, die Bilanzsumme 17.910.440,44 €. Der Jahresfehlbetrag von 491.609,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gemeinderat entlastet zudem die Werksleitung.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
2026/027
Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 02.07.2026
Stadtwerke
EB SW, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtwerke
Gernsbach für das Wirtschaftsjahr 2023
I. Vorlage an:
den Werksausschuss der Stadtwerke zur Vorberatung 13.07.2026 N
Gernsbach
den Gemeinderat zur Beschlussfassung 27.07.2026 Ö
II. Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Stadtwerke
Gernsbach für das Wirtschaftsjahr 2023 wie vorgelegt fest.
2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Werksleitung des Eigenbetrieb
Stadtwerke Gernsbach.
3. Der Gemeinderat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von -491.609,69 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
III. Begründung:
Die SWS Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH, Mannheim, hat
in unserem Auftrag den Jahresabschluss 2023 erstellt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang sowie Lagebericht, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Bilanz weist zum Stichtag ein Eigenkapital i. H. v. 204.166,78 € aus. Dieses setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital i. H. v. 3.000.000,00 €, der Kapitalrücklagen i. H.
v. 443.459,02 € sowie einem Verlustvortrag i. H. v.-2.747.682,55 € und dem.
Im laufenden Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von -491.609,69 €
zusammen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 17.910.440,44 €.
Trotz des weiterhin vorhandenen gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen ist
das Eigenkapital durch die aufgelaufenen Verluste deutlich reduziert.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat das
Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 9 Abs. 1 EigBG über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder
die Behandlung des Jahresverlusts zu beschließen.
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Es wird gebeten, den Jahresabschlusses 2023 für den Eigenbetrieb Stadtwerke
Gernsbach festzustellen sowie die Entlastung der Werksleitung und die Verwendung
der Jahresüberschüsse und Jahresfehlbeträge der einzelnen Sparten wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Julian Christ
Bürgermeister
Anlagen:
Jahresabschluss 2023 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht)
Feststellungsbeschluss
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