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EB SW, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtwerke Gernsbach für das Wirtschaftsjahr 2023

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGernsbach
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Gernsbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Gernsbach. Das Eigenkapital beträgt 204.166,78 €, die Bilanzsumme 17.910.440,44 €. Der Jahresfehlbetrag von 491.609,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gemeinderat entlastet zudem die Werksleitung.

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Dokument

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Sitzungsvorlage 2026/027 Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 02.07.2026 Stadtwerke EB SW, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtwerke Gernsbach für das Wirtschaftsjahr 2023 I. Vorlage an: den Werksausschuss der Stadtwerke zur Vorberatung 13.07.2026 N Gernsbach den Gemeinderat zur Beschlussfassung 27.07.2026 Ö II. Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Stadtwerke Gernsbach für das Wirtschaftsjahr 2023 wie vorgelegt fest. 2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Werksleitung des Eigenbetrieb Stadtwerke Gernsbach. 3. Der Gemeinderat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von -491.609,69 € auf neue Rechnung vorzutragen. III. Begründung: Die SWS Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH, Mannheim, hat in unserem Auftrag den Jahresabschluss 2023 erstellt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Bilanz weist zum Stichtag ein Eigenkapital i. H. v. 204.166,78 € aus. Dieses setzt sich aus dem gezeichneten Kapital i. H. v. 3.000.000,00 €, der Kapitalrücklagen i. H. v. 443.459,02 € sowie einem Verlustvortrag i. H. v.-2.747.682,55 € und dem. Im laufenden Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von -491.609,69 € zusammen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 17.910.440,44 €. Trotz des weiterhin vorhandenen gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen ist das Eigenkapital durch die aufgelaufenen Verluste deutlich reduziert. Gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 9 Abs. 1 EigBG über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu beschließen. Seite1von2 Es wird gebeten, den Jahresabschlusses 2023 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Gernsbach festzustellen sowie die Entlastung der Werksleitung und die Verwendung der Jahresüberschüsse und Jahresfehlbeträge der einzelnen Sparten wie vorgeschlagen zu beschließen. Beschlussvorschlag: Julian Christ Bürgermeister Anlagen: Jahresabschluss 2023 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht) Feststellungsbeschluss Seite2von2

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