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EB Abwasser, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Gernsbach, für das Wirtschaftsjahr 2024
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gernsbach |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Gernsbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Die Bilanz ist mit 20.910.255,45 € ausgeglichen. Der Jahresfehlbetrag von 898,76 € wird mit dem Gewinnvortrag von 11.220,80 € verrechnet, wodurch sich das Eigenkapital auf 10.322,04 € beläuft. Der Gemeinderat entlastet die Werksleitung.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
2026/025
Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 30.06.2026
Stadtwerke
EB Abwasser, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Gernsbach, für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Vorlage an:
den Werksausschuss der Stadtwerke zur Vorberatung 13.07.2026 N
Gernsbach
den Gemeinderat zur Beschlussfassung 27.07.2026 Ö
II. Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 wie vorgelegt fest.
2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Werksleitung des Eigenbetrieb
Stadtwerke Gernsbach.
3. Der Gemeinderat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von -898,76 € mit dem
Gewinnvortrag zu verrechnen.
III. Begründung:
Die SWS Schüllermann –Wirtschafts- und Steuerberatung– GmbH, Mannheim, hat in
unserem Auftrag den Jahresabschluss 2024 erstellt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang sowie Lagebericht, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Bilanz zum 31.12.2024 stellt sich ausgeglichen dar und beträgt in Summe
20.910.255,45 €. Im Vorjahr waren dies 21.404.307,77 - €
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres weist einen Jahresfehlbetrag
von -898,76 € aus. Unter Berücksichtigung des bilanziellen Gewinnvortrags in Höhe
von 11.220,80 € beläuft sich das Eigenkapital auf 10.322,04 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Gemeinde belaufen sich auf
18.052.992,89 €, gegenüber 18.603.734,99 € im Vorjahr.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat das
Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 9 Abs. 1 EigBG über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder
die Behandlung des Jahresverlusts zu beschließen.
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Es wird gebeten, den Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung Gernsbach festzustellen sowie die Entlastung der
Werksleitung und den Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Julian Christ
Bürgermeister
Anlagen:
1. Jahresabschluss 2024 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht)
2. Feststellungsbeschluss
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