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EB Abwasser, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Gernsbach, für das Wirtschaftsjahr 2024

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGernsbach
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Gernsbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Die Bilanz ist mit 20.910.255,45 € ausgeglichen. Der Jahresfehlbetrag von 898,76 € wird mit dem Gewinnvortrag von 11.220,80 € verrechnet, wodurch sich das Eigenkapital auf 10.322,04 € beläuft. Der Gemeinderat entlastet die Werksleitung.

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Sitzungsvorlage 2026/025 Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 30.06.2026 Stadtwerke EB Abwasser, Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Gernsbach, für das Wirtschaftsjahr 2024 I. Vorlage an: den Werksausschuss der Stadtwerke zur Vorberatung 13.07.2026 N Gernsbach den Gemeinderat zur Beschlussfassung 27.07.2026 Ö II. Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 wie vorgelegt fest. 2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Werksleitung des Eigenbetrieb Stadtwerke Gernsbach. 3. Der Gemeinderat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von -898,76 € mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. III. Begründung: Die SWS Schüllermann –Wirtschafts- und Steuerberatung– GmbH, Mannheim, hat in unserem Auftrag den Jahresabschluss 2024 erstellt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Bilanz zum 31.12.2024 stellt sich ausgeglichen dar und beträgt in Summe 20.910.255,45 €. Im Vorjahr waren dies 21.404.307,77 - € Die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres weist einen Jahresfehlbetrag von -898,76 € aus. Unter Berücksichtigung des bilanziellen Gewinnvortrags in Höhe von 11.220,80 € beläuft sich das Eigenkapital auf 10.322,04 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Gemeinde belaufen sich auf 18.052.992,89 €, gegenüber 18.603.734,99 € im Vorjahr. Gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 9 Abs. 1 EigBG über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu beschließen. Seite1von2 Es wird gebeten, den Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gernsbach festzustellen sowie die Entlastung der Werksleitung und den Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung zu beschließen. Beschlussvorschlag: Julian Christ Bürgermeister Anlagen: 1. Jahresabschluss 2024 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht) 2. Feststellungsbeschluss Seite2von2

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