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Zukunftspaket Gernsbach 2030 - Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Betrieb der Stadtteilbäder
Angenommen18 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gernsbach |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Gernsbach beschließt, Schwimmbadvereine bei der Übernahme der drei Stadtteilbäder (Lautenbach, Obertsrot, Reichental) ab 2027 mit einem jährlichen Betriebssachkostenzuschuss von insgesamt 126.500 EUR zu unterstützen. Die Zuschüsse verteilen sich auf die Freibäder nach einheitlichen Kriterien. Zudem wird geprüft, die Badewasserchlorung in Reichental und Obertsrot umzurüsten. Weitere Zuschüsse für Personal, Unterhaltung oder Investitionen sind ausgeschlossen; der städtische Haushalt soll dadurch jährlich um etwa 210.000 EUR entlastet werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
2026/037
Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 22.07.2026
Finanzverwaltung bla-Gs
Zukunftspaket Gernsbach 2030 - Gewährung eines
Betriebssachkostenzuschusses für den Betrieb der Stadtteilbäder
I. Vorlage an:
den Verwaltungsausschuss zur Vorberatung 20.07.2026 N
den Gemeinderat zur Beschlussfassung 27.07.2026 Ö
II. Beschlussantrag:
Der Gemeinderatsbeschluss Zukunftspaket Gernsbach 2030 vom 06.05.2026 wird in
den folgenden Punkten konkretisiert:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Schwimmbadvereine bei der Übernahme der
Stadtteilbäder mit einem jährlichen Betriebssachkostenzuschuss zu
unterstützen. Der Betriebssachkostenzuschuss wird gemäß beigefügter
Berechnung auf 126.500 EUR festgesetzt. Dieser verteilt sich auf die
Freibäder Lautenbach (31.500 EUR), Obertsrot (56.500 EUR) und Reichental
(38.500 EUR).
2. Es soll geprüft werden, ob die Badewasserchlorung in Reichental und
Obertsrot umzurüsten ist, um die vollständige Übergabe des Bäderbetriebs an
die Vereine zu erleichtern.
3. Weitere Zuschüsse jeglicher Form, wie beispielsweise für Personal,
Unterhaltung der Anlagen oder Investitionen, die über die mögliche
Finanzierung nach der städtischen Vereinsförderrichtlinie hinausgehen, sind
gemäß des Grundsatzbeschlusses Zukunftspaket Gernsbach 2030
ausgeschlossen.
Der Betriebssachkostenzuschuss für das Jahr 2027 soll dadurch gedeckt werden,
dass der städtische Ausstieg aus dem Betrieb der Stadtteilbäder zum 01.01.2027
konsequent vollzogen wird. Für die Jahre 2028 ff. sind die Kosten im Haushalt der
Stadt Gernsbach zu veranschlagen.
III. Begründung:
Der Gemeinderat hat mit dem Beschluss über das Zukunftspaket 2030 vom
06.05.2026 u.a. festgesetzt, die Stadtteilbäder ab dem Jahr 2027 nicht mehr als
städtische Einrichtungen zu betreiben. Das Angebot zur Übernahme durch
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Schwimmbadvereine war Teil des Beschlusses, verbunden mit der Vorgabe, dass
von städtischer Seite keine Zuschüsse für den Betrieb gewährt werden. Dadurch
sollte der städtische Haushalt jährlich um rund 210.000 EUR entlastet werden.
Nachdem die Fördervereine im Rahmen der ersten Anhörungsrunde großes
Interesse an einer Übernahme der Bäder signalisiert haben, soll der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 27.07.2026, konkretisierend zu seinem Beschluss zum
Zukunftspaket, die wesentlichen Eckpunkte für einen künftigen Betrieb in
Vereinsträgerschaft beschließen.
Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen die Vereine frühzeitig die notwendige
Planungssicherheit erhalten, um die Übernahme der Stadtteilbäder ab dem Jahr
2027 vorbereiten zu können:
Die Stadt beabsichtigt, die Vereine dauerhaft finanziell zu unterstützen.
Vorgesehen sind jährliche Zuschüsse zu den Betriebssachkosten in Höhe von
insgesamt 126.500 EUR. Diese verteilen sich auf die Freibäder Lautenbach
(31.500 EUR), Obertsrot (56.500 EUR) und Reichental (38.500 EUR). Die
Zuschüsse wurden nach einheitlichen und sachgerechten Kriterien wie folgt
ermittelt: Durchschnitt aller anfallenden Sachkosten für den Betrieb abzüglich
der durchschnittlichen jährlichen Eintrittsentgelte (Durchschnitt ermittelt aus
den Rechnungsergebnissen 2022 bis 2025) zuzüglich einer
Allgemeinkostenpauschale von 16.500 EUR je Bad. Zu den
Betriebssachkosten zählen: Materialkosten, Chemikalien
Badewasseraufbereitung, Strombezugskosten, sonstige betriebliche
Aufwendungen und Versicherungen. Nicht bezuschusst werden
Personalaufwendungen, Kosten zur Sicherstellung eines rechtskonformen
Badebetriebs und Verwaltungskosten. Nach der zugrunde gelegten
Berechnung und unter Einbeziehung der Eigenleistung durch die Vereine
erscheint mit den vorgesehenen Zuschüssen grundsätzlich ein wirtschaftlicher
Betrieb möglich (Berechnung siehe Anlage 1).
Ergänzend soll geprüft werden, ob eine Umrüstung der Badewasserchlorung
in den Freibädern Obertsrot und Reichental sinnvoll ist. Ziel ist es, die
Anforderungen an die Betriebs- und Arbeitssicherheit zu erleichtern, um den
Bäderbetrieb vollständig in Vereinshände übergeben zu können.
Mit der Übernahme des Badebetriebs durch die Vereine gehen die Betriebshaftung
sowie das wirtschaftliche Risiko auf die jeweiligen Träger über. Gleichzeitig entlastet
das neue Modell den städtischen Haushalt nachhaltig. Nach vollständiger
Umsetzung werden Einsparungen von jährlich rund 210.000 EUR, insbesondere
bei Personal-, Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten, erwartet.
Die Stadt sieht in der Zusammenarbeit mit den engagierten Fördervereinen eine gute
Grundlage, um die Stadtteilbäder auch künftig als wichtige Freizeit- und
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Begegnungsorte zu erhalten und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Julian Christ
Bürgermeister
Anlage:
- Berechnung Betriebssachkostenzuschüsse Stadtteilbäder
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