Startseite › Gernsbach › Antrag

Zukunftspaket Gernsbach 2030 - Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Betrieb der Stadtteilbäder

Angenommen18 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeGernsbach
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Gernsbach beschließt, Schwimmbadvereine bei der Übernahme der drei Stadtteilbäder (Lautenbach, Obertsrot, Reichental) ab 2027 mit einem jährlichen Betriebssachkostenzuschuss von insgesamt 126.500 EUR zu unterstützen. Die Zuschüsse verteilen sich auf die Freibäder nach einheitlichen Kriterien. Zudem wird geprüft, die Badewasserchlorung in Reichental und Obertsrot umzurüsten. Weitere Zuschüsse für Personal, Unterhaltung oder Investitionen sind ausgeschlossen; der städtische Haushalt soll dadurch jährlich um etwa 210.000 EUR entlastet werden.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/037 Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 22.07.2026 Finanzverwaltung bla-Gs Zukunftspaket Gernsbach 2030 - Gewährung eines Betriebssachkostenzuschusses für den Betrieb der Stadtteilbäder I. Vorlage an: den Verwaltungsausschuss zur Vorberatung 20.07.2026 N den Gemeinderat zur Beschlussfassung 27.07.2026 Ö II. Beschlussantrag: Der Gemeinderatsbeschluss Zukunftspaket Gernsbach 2030 vom 06.05.2026 wird in den folgenden Punkten konkretisiert: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Schwimmbadvereine bei der Übernahme der Stadtteilbäder mit einem jährlichen Betriebssachkostenzuschuss zu unterstützen. Der Betriebssachkostenzuschuss wird gemäß beigefügter Berechnung auf 126.500 EUR festgesetzt. Dieser verteilt sich auf die Freibäder Lautenbach (31.500 EUR), Obertsrot (56.500 EUR) und Reichental (38.500 EUR). 2. Es soll geprüft werden, ob die Badewasserchlorung in Reichental und Obertsrot umzurüsten ist, um die vollständige Übergabe des Bäderbetriebs an die Vereine zu erleichtern. 3. Weitere Zuschüsse jeglicher Form, wie beispielsweise für Personal, Unterhaltung der Anlagen oder Investitionen, die über die mögliche Finanzierung nach der städtischen Vereinsförderrichtlinie hinausgehen, sind gemäß des Grundsatzbeschlusses Zukunftspaket Gernsbach 2030 ausgeschlossen. Der Betriebssachkostenzuschuss für das Jahr 2027 soll dadurch gedeckt werden, dass der städtische Ausstieg aus dem Betrieb der Stadtteilbäder zum 01.01.2027 konsequent vollzogen wird. Für die Jahre 2028 ff. sind die Kosten im Haushalt der Stadt Gernsbach zu veranschlagen. III. Begründung: Der Gemeinderat hat mit dem Beschluss über das Zukunftspaket 2030 vom 06.05.2026 u.a. festgesetzt, die Stadtteilbäder ab dem Jahr 2027 nicht mehr als städtische Einrichtungen zu betreiben. Das Angebot zur Übernahme durch Seite1von3 Schwimmbadvereine war Teil des Beschlusses, verbunden mit der Vorgabe, dass von städtischer Seite keine Zuschüsse für den Betrieb gewährt werden. Dadurch sollte der städtische Haushalt jährlich um rund 210.000 EUR entlastet werden. Nachdem die Fördervereine im Rahmen der ersten Anhörungsrunde großes Interesse an einer Übernahme der Bäder signalisiert haben, soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2026, konkretisierend zu seinem Beschluss zum Zukunftspaket, die wesentlichen Eckpunkte für einen künftigen Betrieb in Vereinsträgerschaft beschließen. Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen die Vereine frühzeitig die notwendige Planungssicherheit erhalten, um die Übernahme der Stadtteilbäder ab dem Jahr 2027 vorbereiten zu können:  Die Stadt beabsichtigt, die Vereine dauerhaft finanziell zu unterstützen. Vorgesehen sind jährliche Zuschüsse zu den Betriebssachkosten in Höhe von insgesamt 126.500 EUR. Diese verteilen sich auf die Freibäder Lautenbach (31.500 EUR), Obertsrot (56.500 EUR) und Reichental (38.500 EUR). Die Zuschüsse wurden nach einheitlichen und sachgerechten Kriterien wie folgt ermittelt: Durchschnitt aller anfallenden Sachkosten für den Betrieb abzüglich der durchschnittlichen jährlichen Eintrittsentgelte (Durchschnitt ermittelt aus den Rechnungsergebnissen 2022 bis 2025) zuzüglich einer Allgemeinkostenpauschale von 16.500 EUR je Bad. Zu den Betriebssachkosten zählen: Materialkosten, Chemikalien Badewasseraufbereitung, Strombezugskosten, sonstige betriebliche Aufwendungen und Versicherungen. Nicht bezuschusst werden Personalaufwendungen, Kosten zur Sicherstellung eines rechtskonformen Badebetriebs und Verwaltungskosten. Nach der zugrunde gelegten Berechnung und unter Einbeziehung der Eigenleistung durch die Vereine erscheint mit den vorgesehenen Zuschüssen grundsätzlich ein wirtschaftlicher Betrieb möglich (Berechnung siehe Anlage 1).  Ergänzend soll geprüft werden, ob eine Umrüstung der Badewasserchlorung in den Freibädern Obertsrot und Reichental sinnvoll ist. Ziel ist es, die Anforderungen an die Betriebs- und Arbeitssicherheit zu erleichtern, um den Bäderbetrieb vollständig in Vereinshände übergeben zu können. Mit der Übernahme des Badebetriebs durch die Vereine gehen die Betriebshaftung sowie das wirtschaftliche Risiko auf die jeweiligen Träger über. Gleichzeitig entlastet das neue Modell den städtischen Haushalt nachhaltig. Nach vollständiger Umsetzung werden Einsparungen von jährlich rund 210.000 EUR, insbesondere bei Personal-, Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten, erwartet. Die Stadt sieht in der Zusammenarbeit mit den engagierten Fördervereinen eine gute Grundlage, um die Stadtteilbäder auch künftig als wichtige Freizeit- und Seite2von3 Begegnungsorte zu erhalten und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Julian Christ Bürgermeister Anlage: - Berechnung Betriebssachkostenzuschüsse Stadtteilbäder Seite3von3

Text aus PDF extrahiert