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Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerlingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat wird ermächtigt, seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH zu bevollmächtigen, der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen. Dies erfolgt nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Antrag wurde angenommen. Finanzielle Auswirkungen entstehen keine.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 108/2026
Amt:
Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch
Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer
Alexa Josten
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH - Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2025
Info:DenMitgliederndesAufsichtsratsderPflegeverbundStrohgäu-GlemsgGmbHsollfürdas
Geschäftsjahr 2025 die Entlastung erteilt werden.
I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage
Gremium zur am
Finanz-, Verwaltungs- und
Vorberatung 15.07.2026 öffentlich
Sozialausschuss
Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich
II. Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und
Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH zu ermächtigen, den Beschluss zur Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 zu fassen.
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III. Finanzielle Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Veranschlagung der Maßnahme
im Ergebnishaushalt bei
Kostenstelle/ Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
davon Ermächtigungsüberträge i. H. v. 0,00 €
Projektkosten i. H. v. 0,00 €
Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein
lt. Haushaltsplan
Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan
Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein
Deckungsvorschlag:
im Ergebnishaushalt
bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
kein Deckungsvorschlag
möglich
Jährliche Folgekosten: Ja Nein
Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto:
davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 €
Einnahme bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto
Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 €
Mitzeichnung Kämmerei
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IV. Begründung
DerGesellschafterversammlungobliegtdieEntlastungderMitgliederdesAufsichtsrates.Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und
Steuerberatungsgesellschaft Stehle, Hollaender & Partner MBB kann dem Vertreter der Stadt
Gerlingen das Mandat zur Abstimmung in der Versammlung und somit der Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder erteilt werden. Der Vertreter der Stadt Gerlingen in der
Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister.
Anlagen
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