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Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGerlingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat wird ermächtigt, seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH zu bevollmächtigen, der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen. Dies erfolgt nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Antrag wurde angenommen. Finanzielle Auswirkungen entstehen keine.

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Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 108/2026 Amt: Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer Alexa Josten Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Info:DenMitgliederndesAufsichtsratsderPflegeverbundStrohgäu-GlemsgGmbHsollfürdas Geschäftsjahr 2025 die Entlastung erteilt werden. I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage Gremium zur am Finanz-, Verwaltungs- und Vorberatung 15.07.2026 öffentlich Sozialausschuss Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich II. Antrag Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH zu ermächtigen, den Beschluss zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 zu fassen. Seite 1 00.00.000000:00 III. Finanzielle Auswirkung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Veranschlagung der Maßnahme im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/ Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € davon Ermächtigungsüberträge i. H. v. 0,00 € Projektkosten i. H. v. 0,00 € Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein lt. Haushaltsplan Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein Deckungsvorschlag: im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € kein Deckungsvorschlag möglich Jährliche Folgekosten: Ja Nein Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto: davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 € Einnahme bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 € Mitzeichnung Kämmerei Seite 2 00.00.000000:00 IV. Begründung DerGesellschafterversammlungobliegtdieEntlastungderMitgliederdesAufsichtsrates.Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Stehle, Hollaender & Partner MBB kann dem Vertreter der Stadt Gerlingen das Mandat zur Abstimmung in der Versammlung und somit der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erteilt werden. Der Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Anlagen Seite 3 00.00.000000:00

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