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Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerlingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat wird ermächtigt, seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG zu beauftragen, der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen. Gründe gegen die Entlastung ergeben sich weder aus dem Jahresabschluss noch aus der Abschlussprüfung. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 109/2026
Amt:
Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch
Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer
Alexa Josten
Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2025
Info:DenMitgliederndes Aufsichtsrats derEnergieversorgungStrohgäuGmbH & Co.KGsoll
für das Geschäftsjahr 2025 die Entlastung erteilt werden.
I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage
Gremium zur am
Finanz-, Verwaltungs- und
Vorberatung 15.07.2026 öffentlich
Sozialausschuss
Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich
II. Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und
Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der
Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG zu ermächtigen, den Beschluss zur Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 zu fassen.
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III. Finanzielle Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Veranschlagung der Maßnahme
im Ergebnishaushalt bei
Kostenstelle/ Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
davon Ermächtigungsüberträge i. H. v. 0,00 €
Projektkosten i. H. v. 0,00 €
Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein
lt. Haushaltsplan
Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan
Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein
Deckungsvorschlag:
im Ergebnishaushalt
bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
kein Deckungsvorschlag
möglich
Jährliche Folgekosten: Ja Nein
Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto:
davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 €
Einnahme bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto
Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 €
Mitzeichnung Kämmerei
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IV. Begründung
Der Gesellschafterversammlung obliegt neben der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss und die Gewinnverwendung u.a. auch die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG. Gründe, die gegen eine
Entlastung sprechen könnten, ergeben sich weder aus dem Jahresabschluss, noch aus der
Abschlussprüfung.
Anlagen
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