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Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGerlingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat wird ermächtigt, seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG zu beauftragen, der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen. Gründe gegen die Entlastung ergeben sich weder aus dem Jahresabschluss noch aus der Abschlussprüfung. Der Antrag wurde angenommen.

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Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 109/2026 Amt: Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer Alexa Josten Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Info:DenMitgliederndes Aufsichtsrats derEnergieversorgungStrohgäuGmbH & Co.KGsoll für das Geschäftsjahr 2025 die Entlastung erteilt werden. I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage Gremium zur am Finanz-, Verwaltungs- und Vorberatung 15.07.2026 öffentlich Sozialausschuss Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich II. Antrag Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG zu ermächtigen, den Beschluss zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 zu fassen. Seite 1 00.00.000000:00 III. Finanzielle Auswirkung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Veranschlagung der Maßnahme im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/ Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € davon Ermächtigungsüberträge i. H. v. 0,00 € Projektkosten i. H. v. 0,00 € Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein lt. Haushaltsplan Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein Deckungsvorschlag: im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € kein Deckungsvorschlag möglich Jährliche Folgekosten: Ja Nein Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto: davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 € Einnahme bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 € Mitzeichnung Kämmerei Seite 2 00.00.000000:00 IV. Begründung Der Gesellschafterversammlung obliegt neben der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung u.a. auch die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG. Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen könnten, ergeben sich weder aus dem Jahresabschluss, noch aus der Abschlussprüfung. Anlagen Seite 3 00.00.000000:00

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