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Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH - Jahresabschluss 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGerlingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat soll seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, einen Jahresüberschuss von 1.094,79 € auf neue Rechnung vorzutragen und die Geschäftsführung zu entlasten. Dies ist erforderlich, damit die Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte ausüben kann. Der Jahresabschluss wurde ohne Beanstandungen geprüft und angenommen.

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Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 106/2026 Amt: Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer Alexa Josten Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH - Jahresabschluss 2025 Info: Der Jahresabschluss 2025 der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH wurde erstelltundmussdurchdieGesellschafterversammlungförmlichfestgestelltwerden.Damitdie Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage Gremium zur am Finanz-, Verwaltungs- und Vorberatung 15.07.2026 öffentlich Sozialausschuss Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich II. Antrag Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH zu ermächtigen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. DerJahresabschlussderEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungGmbHzum31.12.2025 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 1.094,79 € wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Die Geschäftsführung wird für das Jahr 2025 entlastet. Seite 1 00.00.000000:00 III. Finanzielle Auswirkung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Veranschlagung der Maßnahme im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/ Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € davon Ermächtigungsüberträge i. H. v. 0,00 € Projektkosten i. H. v. 0,00 € Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein lt. Haushaltsplan Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein Deckungsvorschlag: im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € kein Deckungsvorschlag möglich Jährliche Folgekosten: Ja Nein Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto: davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 € Einnahme bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 € Der Jahresüberschuss 2025 von 1.094,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Finanzielle Rückwirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich hiernach keine. Mitzeichnung Kämmerei Seite 2 00.00.000000:00 IV. Begründung DerJahresabschluss2025derEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungsGmbHwurdeerstellt und muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Damit die Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Die Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH übernimmt die Aufgabe der Komplementärin, d.h. der persönlich haftenden Gesellschafterin, in der Energieversorgung StrohgäuGmbH&Co.KG.DieGeschäftsführungbestandimJahr2025ausMatthias Britsch, Hans-Peter Winkler und Stefan Wolf. Die Ertrags- und Aufwandslage der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH ergibt sich nahezu ausschließlich aus deren alleiniger Komplementärstellung bei der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG. Gemäß den gesellschaftsvertraglichen BestimmungenerhältdieEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungsGmbHnebendemErsatz sämtlicherAufwendungen,diefürdieFührungderGeschäftederEnergieversorgungStrohgäu GmbH & Co. KG anfallen, eine jährliche Risikoprämie für die Übernahme der persönlichen Haftung. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.094,79 €. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfänglich nach Maßgabe der gemeindeordnungsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Der vorliegende Prüfungsbericht enthält keine Beanstandungen und schließt mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk. NebenderförmlichenFeststellungdesJahresabschlussesundderBeschlussfassungüberdie Verwendung des Jahresergebnisses obliegt der Gesellschafterversammlung auch die Entlastung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 bereits die Entlastung der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH in ihrer Funktion als Komplementärin vorgenommen. Anlagen Anlage1-Jahresabschluss2025derEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungsGmbH Seite 3 00.00.000000:00

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