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Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH - Jahresabschluss 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerlingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat soll seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, einen Jahresüberschuss von 1.094,79 € auf neue Rechnung vorzutragen und die Geschäftsführung zu entlasten. Dies ist erforderlich, damit die Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte ausüben kann. Der Jahresabschluss wurde ohne Beanstandungen geprüft und angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 106/2026
Amt:
Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch
Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer
Alexa Josten
Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH - Jahresabschluss 2025
Info: Der Jahresabschluss 2025 der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH wurde
erstelltundmussdurchdieGesellschafterversammlungförmlichfestgestelltwerden.Damitdie
Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine
Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich.
I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage
Gremium zur am
Finanz-, Verwaltungs- und
Vorberatung 15.07.2026 öffentlich
Sozialausschuss
Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich
II. Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und
Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der
Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH zu ermächtigen, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. DerJahresabschlussderEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungGmbHzum31.12.2025
wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 1.094,79 € wird in voller Höhe auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Die Geschäftsführung wird für das Jahr 2025 entlastet.
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III. Finanzielle Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Veranschlagung der Maßnahme
im Ergebnishaushalt bei
Kostenstelle/ Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
davon Ermächtigungsüberträge i. H. v. 0,00 €
Projektkosten i. H. v. 0,00 €
Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein
lt. Haushaltsplan
Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan
Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein
Deckungsvorschlag:
im Ergebnishaushalt
bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
kein Deckungsvorschlag
möglich
Jährliche Folgekosten: Ja Nein
Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto:
davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 €
Einnahme bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto
Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 €
Der Jahresüberschuss 2025 von 1.094,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Finanzielle Rückwirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich hiernach keine.
Mitzeichnung Kämmerei
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IV. Begründung
DerJahresabschluss2025derEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungsGmbHwurdeerstellt
und muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Damit die Stadt
Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine Beschlussfassung
des Gemeinderates erforderlich.
Die Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH übernimmt die Aufgabe der
Komplementärin, d.h. der persönlich haftenden Gesellschafterin, in der Energieversorgung
StrohgäuGmbH&Co.KG.DieGeschäftsführungbestandimJahr2025ausMatthias Britsch,
Hans-Peter Winkler und Stefan Wolf.
Die Ertrags- und Aufwandslage der Energieversorgung Strohgäu Verwaltungs GmbH ergibt
sich nahezu ausschließlich aus deren alleiniger Komplementärstellung bei der
Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG. Gemäß den gesellschaftsvertraglichen
BestimmungenerhältdieEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungsGmbHnebendemErsatz
sämtlicherAufwendungen,diefürdieFührungderGeschäftederEnergieversorgungStrohgäu
GmbH & Co. KG anfallen, eine jährliche Risikoprämie für die Übernahme der persönlichen
Haftung.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.094,79 €. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfänglich
nach Maßgabe der gemeindeordnungsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Der vorliegende
Prüfungsbericht enthält keine Beanstandungen und schließt mit einem uneingeschränkten
Prüfungsvermerk.
NebenderförmlichenFeststellungdesJahresabschlussesundderBeschlussfassungüberdie
Verwendung des Jahresergebnisses obliegt der Gesellschafterversammlung auch die
Entlastung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Strohgäu GmbH &
Co. KG hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 bereits die Entlastung der Energieversorgung
Strohgäu Verwaltungs GmbH in ihrer Funktion als Komplementärin vorgenommen.
Anlagen
Anlage1-Jahresabschluss2025derEnergieversorgungStrohgäuVerwaltungsGmbH
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Text aus PDF extrahiert