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Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerlingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Gerlingen soll ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG ermächtigen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen und die vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses von 426.274,58 Euro zu beschließen. Dies ist erforderlich, damit die Stadt ihre Gesellschafterrechte ausüben kann. Der Gemeinderat fasste am 28.07.2026 einen entsprechenden Beschluss.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 105/2026
Amt:
Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch
Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer
Alexa Josten
Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2025
Info: Der Jahresabschluss 2025 der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG wurde
erstelltundmussdurchdieGesellschafterversammlungförmlichfestgestelltwerden.Damitdie
Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine
BeschlussfassungdesGemeinderateserforderlich.DieEnergieversorgungStrohgäuGmbH&
Co. KG hat im Wirtschaftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt
426.274,58 € erwirtschaftet.
I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage
Gremium zur am
Finanz-, Verwaltungs- und
Vorberatung 15.07.2026 öffentlich
Sozialausschuss
Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich
II. Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und
Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der
EnergieversorgungStrohgäuGmbH&Co.KGzuermächtigenfolgendeBeschlüssezufassen:
1. Der Jahresabschluss der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG zum
31.12.2025 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 426.274,58 € wird an die Gesellschafter
vollständig ausgeschüttet.
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III. Finanzielle Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Veranschlagung der Maßnahme
im Ergebnishaushalt bei
Kostenstelle/ Sachkonto 5350020000/36510000 132.000,00 € (Plan)
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
Einnahmen 164.326,27 € (Ist)
Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein
lt. Haushaltsplan
Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan
Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein
Deckungsvorschlag:
im Ergebnishaushalt
bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 €
im Finanzhaushalt bei
Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 €
kein Deckungsvorschlag
möglich
Jährliche Folgekosten: Ja Nein
Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto:
davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 €
Einnahme bei / i. H. v. 0,00 €
Kostenstelle/Sachkonto
Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 €
Mitzeichnung Kämmerei
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IV. Begründung
Der Jahresabschluss 2025 der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG wurde erstellt
und muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Damit die Stadt
Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine Beschlussfassung
des Gemeinderates erforderlich.
Die Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG ist seit Juni 2015 zuständig für die
Errichtung,dieÜbernahme,denBetrieb,dieInstandhaltung,denAusbauunddieVerpachtung
von Infrastrukturnetzen und -anlagen für Strom und Gas und damit unmittelbar im
Zusammenhang stehende Tätigkeiten auf der (und teilweise angrenzend an die) Gemarkung
derStädteGerlingenundKorntal-Münchingen.DieStrom-undGasverteilungsanlagenwurden
imZugederGesellschaftsgründungandieNetzeBWGmbHverpachtet,diealsNetzbetreiber
im Sinne von § 4 EnWG fungiert und damit die operative Verantwortung für den sicheren
Betrieb des Strom- und Gasnetzes übernommen bzw. beibehalten hat.
Auf der Grundlage der gemeindeordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere §§ 103 und
103a GemO, wurde im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die Gesellschafterversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses
beschließt. Diese maßgeblichen Einflussrechte werden dahingehend ausgeübt, dass - nach
einer entsprechenden Mandatierung durch den Gesamtgemeinderat - der Vertreter der Stadt
Gerlingen in der Gesellschafterversammlung seine Stimmrechte dem gemeinderätlichen
Votum entsprechend verwendet. Der Vertreter der der Stadt Gerlingen ist der Bürgermeister.
Die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 in Höhe von insg. 426.274,58 € wird sowohl
vonderGeschäftsführungalsauchvonSeitendesAufsichtsratsempfohlen.DieAufteilungauf
die Gesellschafter ergibt sich aus der Beteiligungsquote in Kombination mit steuerlichen
Effekten.
DerJahresabschluss2025wurdedurchdieBDOAGWirtschaftsprüfungsgesellschaftgeprüft.
Der vorliegende Prüfungsbericht enthält keine Beanstandungen und schließt mit einem
uneingeschränkten Prüfungsvermerk.
Anlagen
Anlage1-Jahresabschluss2025derEnergieversorgungStrohgäuGmbH&Co.KG
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