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Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGerlingen
Datum2026-07-28
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Gerlingen soll ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG ermächtigen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen und die vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses von 426.274,58 Euro zu beschließen. Dies ist erforderlich, damit die Stadt ihre Gesellschafterrechte ausüben kann. Der Gemeinderat fasste am 28.07.2026 einen entsprechenden Beschluss.

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Stadt Gerlingen Vorlage Nr. 105/2026 Amt: Stadtkämmerei 21 Amtsleiter/in: Herr Britsch Sachbearbeiter/in: Bürgermeister Dirk Oestringer Alexa Josten Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2025 Info: Der Jahresabschluss 2025 der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG wurde erstelltundmussdurchdieGesellschafterversammlungförmlichfestgestelltwerden.Damitdie Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine BeschlussfassungdesGemeinderateserforderlich.DieEnergieversorgungStrohgäuGmbH& Co. KG hat im Wirtschaftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 426.274,58 € erwirtschaftet. I. Beratungsfolge der Gemeinderatsvorlage Gremium zur am Finanz-, Verwaltungs- und Vorberatung 15.07.2026 öffentlich Sozialausschuss Gemeinderat Beschlussfassung 28.07.2026 öffentlich II. Antrag Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorberatung im Finanz-, Verwaltungs- und Sozialausschuss, den Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung der EnergieversorgungStrohgäuGmbH&Co.KGzuermächtigenfolgendeBeschlüssezufassen: 1. Der Jahresabschluss der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG zum 31.12.2025 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 426.274,58 € wird an die Gesellschafter vollständig ausgeschüttet. Seite 1 00.00.000000:00 III. Finanzielle Auswirkung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Veranschlagung der Maßnahme im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/ Sachkonto 5350020000/36510000 132.000,00 € (Plan) im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € Einnahmen 164.326,27 € (Ist) Kostenliegen im Rahmender vorgesehenen Gesamtkosten Ja Nein lt. Haushaltsplan Bei Kostenüberschreitung gegenüber Haushaltsplan Über- oder außerplanmäßig? Ja Nein Deckungsvorschlag: im Ergebnishaushalt bei Kostenstelle/Sachkonto / i. H. v. 0,00 € im Finanzhaushalt bei Investitionsauftrag i. H. v. 0,00 € kein Deckungsvorschlag möglich Jährliche Folgekosten: Ja Nein Ausgabe bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto: davon Abschreibungen i. H. v. 0,00 € Einnahme bei / i. H. v. 0,00 € Kostenstelle/Sachkonto Nettoaufwand jährlich ca. 0,00 € Mitzeichnung Kämmerei Seite 2 00.00.000000:00 IV. Begründung Der Jahresabschluss 2025 der Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG wurde erstellt und muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Damit die Stadt Gerlingen ihre Gesellschafterrechte entsprechend ausüben kann, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Die Energieversorgung Strohgäu GmbH & Co. KG ist seit Juni 2015 zuständig für die Errichtung,dieÜbernahme,denBetrieb,dieInstandhaltung,denAusbauunddieVerpachtung von Infrastrukturnetzen und -anlagen für Strom und Gas und damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Tätigkeiten auf der (und teilweise angrenzend an die) Gemarkung derStädteGerlingenundKorntal-Münchingen.DieStrom-undGasverteilungsanlagenwurden imZugederGesellschaftsgründungandieNetzeBWGmbHverpachtet,diealsNetzbetreiber im Sinne von § 4 EnWG fungiert und damit die operative Verantwortung für den sicheren Betrieb des Strom- und Gasnetzes übernommen bzw. beibehalten hat. Auf der Grundlage der gemeindeordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere §§ 103 und 103a GemO, wurde im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt. Diese maßgeblichen Einflussrechte werden dahingehend ausgeübt, dass - nach einer entsprechenden Mandatierung durch den Gesamtgemeinderat - der Vertreter der Stadt Gerlingen in der Gesellschafterversammlung seine Stimmrechte dem gemeinderätlichen Votum entsprechend verwendet. Der Vertreter der der Stadt Gerlingen ist der Bürgermeister. Die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 in Höhe von insg. 426.274,58 € wird sowohl vonderGeschäftsführungalsauchvonSeitendesAufsichtsratsempfohlen.DieAufteilungauf die Gesellschafter ergibt sich aus der Beteiligungsquote in Kombination mit steuerlichen Effekten. DerJahresabschluss2025wurdedurchdieBDOAGWirtschaftsprüfungsgesellschaftgeprüft. Der vorliegende Prüfungsbericht enthält keine Beanstandungen und schließt mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk. Anlagen Anlage1-Jahresabschluss2025derEnergieversorgungStrohgäuGmbH&Co.KG Seite 3 00.00.000000:00

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