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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten" in Dünsbach;

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGerabronn
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Helmut Engel beantragt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf seinem Grundstück in Dünsbach. Nach öffentlicher Auslegung von Mai bis Juni 2026 gingen keine privaten Einwände ein; 21 Behörden äußerten sich unproblematisch. Der Gemeinderat beschloss am 21.07.2026 die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit dem Genehmigungsverfahren beim Landratsamt.

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Stadt Gerabronn Beratungsvorlage Nr. BV/47/2026 Hauptamt öffentlich Gemeinderat am 21.07.2026 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten" in Dünsbach; Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangen sind und Satzungsbeschluss In seiner Sitzung vom 21.05.2025 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten“ in Dünsbach. Der Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Sitzung vom 25.11.2025. In der Sitzung vom 28.04.2026 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mir Behördenbeteiligung beschlossen. Auf die Beratungsvorlagen BV/26/2025, BV/61/2025 und BV 17/2026 wird verwiesen. Der Vorhabenträger, Herr Helmut Engel aus Dünsbach (bzw. sein Schiegersohn), möchte auf Flst. 1287 der Gemarkung Dünsbach eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2026 von der Auslegung des Bebauungsplanes benachrichtigt. Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt erfolgte am 02.05.2026. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine privaten Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf eingegangen. Es wurden 21 Träger öffentlicher Belange angehört. Der Ortschaftsrat Dünsbach hat dem Abwägungsvorschlag zugestimmt. Das Ergebnis der Auslegung und der Rücklauf sind in der Anlage „Abwägungsvor- schlag“ dargestellt. Alle Stellungnahmen sind unproblematisch. Unter den Buchstaben „C“ und „D“ wird festgestellt, dass keine Änderungen der Planung erforderlich sind. Es geht nun um die Abwägung der Stellungnahmen (unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander) aus dem 2. Schritt des 2-stufigen Bebauungsplanverfahrens und um den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Plan- und Textteil und den örtlichen Bauvorschriften, damit dieser nach seiner Genehmigung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall und öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig werden kann. BeratungsvorlageBV/47/2026 Seite1von2 Beschlussvorschlag: 1. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, wie in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ dargestellt behandelt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten“ in Dünsbach, in der Fassung vom 28.04.2026 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Begründung und Textteil sind Bestandteil dieser Satzung. Ebenso werden die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zu diesem Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren zur Erlangung der Rechtskraft zu veranlassen. Anlagen: 6782-Plan_A3-Satzungsbeschluss 6782-Planteil-Satzungsbeschluss 6782-Schriftteil Anhang 1-Satzungsbeschluss 6782-Schriftteil-Satzungsbeschluss Abwägungsvorschlag BV/47/2026 Seite2von2

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