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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten" in Dünsbach;
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerabronn |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Helmut Engel beantragt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf seinem Grundstück in Dünsbach. Nach öffentlicher Auslegung von Mai bis Juni 2026 gingen keine privaten Einwände ein; 21 Behörden äußerten sich unproblematisch. Der Gemeinderat beschloss am 21.07.2026 die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit dem Genehmigungsverfahren beim Landratsamt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerabronn Beratungsvorlage Nr. BV/47/2026
Hauptamt öffentlich
Gemeinderat am 21.07.2026
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage
Baumgarten" in Dünsbach;
Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der
öffentlichen Auslegung eingegangen sind und Satzungsbeschluss
In seiner Sitzung vom 21.05.2025 fasste der Gemeinderat den
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten“ in Dünsbach. Der Auslegungsbeschluss
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Sitzung vom 25.11.2025.
In der Sitzung vom 28.04.2026 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
mir Behördenbeteiligung beschlossen. Auf die Beratungsvorlagen BV/26/2025,
BV/61/2025 und BV 17/2026 wird verwiesen.
Der Vorhabenträger, Herr Helmut Engel aus Dünsbach (bzw. sein Schiegersohn),
möchte auf Flst. 1287 der Gemarkung Dünsbach eine Freiflächenphotovoltaikanlage
errichten.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2026 von der
Auslegung des Bebauungsplanes benachrichtigt. Die öffentliche Bekanntmachung im
Mitteilungsblatt erfolgte am 02.05.2026.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine privaten Stellungnahmen zum
Bebauungsplanentwurf eingegangen. Es wurden 21 Träger öffentlicher Belange
angehört. Der Ortschaftsrat Dünsbach hat dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.
Das Ergebnis der Auslegung und der Rücklauf sind in der Anlage „Abwägungsvor-
schlag“ dargestellt. Alle Stellungnahmen sind unproblematisch. Unter den
Buchstaben „C“ und „D“ wird festgestellt, dass keine Änderungen der Planung
erforderlich sind.
Es geht nun um die Abwägung der Stellungnahmen (unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander) aus dem 2.
Schritt des 2-stufigen Bebauungsplanverfahrens und um den Satzungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Plan- und Textteil und den örtlichen
Bauvorschriften, damit dieser nach seiner Genehmigung durch das Landratsamt
Schwäbisch Hall und öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig werden kann.
BeratungsvorlageBV/47/2026 Seite1von2
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, wie
in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ dargestellt behandelt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage
Baumgarten“ in Dünsbach, in der Fassung vom 28.04.2026 wird nach § 10
BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Begründung
und Textteil sind Bestandteil dieser Satzung. Ebenso werden die örtlichen
Bauvorschriften nach § 74 LBO zu diesem Bebauungsplan als Satzung
beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren zur Erlangung
der Rechtskraft zu veranlassen.
Anlagen:
6782-Plan_A3-Satzungsbeschluss
6782-Planteil-Satzungsbeschluss
6782-Schriftteil Anhang 1-Satzungsbeschluss
6782-Schriftteil-Satzungsbeschluss
Abwägungsvorschlag
BV/47/2026 Seite2von2
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