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Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung“ in Dünsbach;

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGerabronn
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Gerabronn beschließt den Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung" in Dünsbach als Satzung. Dieser regelt die geplante Betriebserweiterung des Kfz-Servicebetriebs Auto Wollmetshäußer mit Anbau einer neuen Werkstattshalle. Während der öffentlichen Auslegung (04.05.–05.06.2026) gingen keine privaten Stellungnahmen ein; 21 Träger öffentlicher Belange wurden angehört, deren Stellungnahmen alle unproblematisch waren. Die Verwaltung wird mit dem Genehmigungsverfahren beim Landratsamt beauftragt.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Gerabronn Beratungsvorlage Nr. BV/46/2026 Hauptamt öffentlich Gemeinderat am 21.07.2026 Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung„ in Dünsbach; Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangen sind und Satzungsbeschluss In seiner Sitzung vom 23.09.2025 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung“ in Dünsbach. Der Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Sitzung vom 16.12.2025. In der Sitzung vom 28.04.2026 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mir Behördenbeteiligung beschlossen. Auf die Beratungsvorlagen BV/43/2025, BV/72/2025 und BV 23/2026 wird verwiesen. Es geht um die geplante Betriebserweiterung des vorhandenen Kfz-Servicebetriebs Auto Wollmetshäußer GmbH & Co.KG in Richtung Osten. Die Firma beabsichtigt den Anbau einer neuen Halle als Werkstatt mit Lager- und Sozialräumen an das Bestandgebäude. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2026 von der Auslegung des Bebauungsplanes benachrichtigt. Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt erfolgte am 02.05.2026. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine privaten Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf eingegangen. Es wurden 21 Träger öffentlicher Belange angehört. Der Ortschaftsrat Dünsbach hat dem Abwägungsvorschlag zugestimmt. Das Ergebnis der Auslegung und der Rücklauf sind in der Anlage „Abwägungsvor- schlag“ dargestellt. Alle Stellungnahmen sind unproblematisch. Unter den Buchstaben „C“ und „D“ wird festgestellt, dass keine Änderungen der Planung erforderlich sind. Es geht nun um die Abwägung der Stellungnahmen (unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander) aus dem 2. Schritt des 2-stufigen Bebauungsplanverfahrens und um den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit Plan- und Textteil und den örtlichen Bauvorschriften, damit dieser nach seiner Genehmigung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall und öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig werden kann. BeratungsvorlageBV/46/2026 Seite1von2 Beschlussvorschlag: 1. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, wie in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ dargestellt behandelt. 2. Der Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung“ in Dünsbach, in der Fassung vom 28.04.2026 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Begründung und Textteil sind Bestandteil dieser Satzung. Ebenso werden die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zu diesem Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren zur Erlangung der Rechtskraft zu veranlassen. Anlagen: 6893-2025.07.14-saP 6893-2025.08.14-Geräuschimmissionsprognose 6893-Plan_A3-Satzungsbeschluss 6893-Planteil-Satzungsbeschluss 6893-Schriftteil Anhang 1-Satzunsgbeschluss 6893-Schriftteil-Satzunsgbeschluss Abwägungsvorschlag BV/46/2026 Seite2von2

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