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Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung“ in Dünsbach;
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerabronn |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Gerabronn beschließt den Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung" in Dünsbach als Satzung. Dieser regelt die geplante Betriebserweiterung des Kfz-Servicebetriebs Auto Wollmetshäußer mit Anbau einer neuen Werkstattshalle. Während der öffentlichen Auslegung (04.05.–05.06.2026) gingen keine privaten Stellungnahmen ein; 21 Träger öffentlicher Belange wurden angehört, deren Stellungnahmen alle unproblematisch waren. Die Verwaltung wird mit dem Genehmigungsverfahren beim Landratsamt beauftragt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerabronn Beratungsvorlage Nr. BV/46/2026
Hauptamt öffentlich
Gemeinderat am 21.07.2026
Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung„ in Dünsbach;
Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der
öffentlichen Auslegung eingegangen sind und Satzungsbeschluss
In seiner Sitzung vom 23.09.2025 fasste der Gemeinderat den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung“ in
Dünsbach. Der Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgte in der Sitzung vom 16.12.2025. In der Sitzung vom 28.04.2026 wurde die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mir Behördenbeteiligung beschlossen.
Auf die Beratungsvorlagen BV/43/2025, BV/72/2025 und BV 23/2026 wird verwiesen.
Es geht um die geplante Betriebserweiterung des vorhandenen Kfz-Servicebetriebs
Auto Wollmetshäußer GmbH & Co.KG in Richtung Osten. Die Firma beabsichtigt den
Anbau einer neuen Halle als Werkstatt mit Lager- und Sozialräumen an das
Bestandgebäude.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2026 von der
Auslegung des Bebauungsplanes benachrichtigt. Die öffentliche Bekanntmachung im
Mitteilungsblatt erfolgte am 02.05.2026.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine privaten Stellungnahmen zum
Bebauungsplanentwurf eingegangen. Es wurden 21 Träger öffentlicher Belange
angehört. Der Ortschaftsrat Dünsbach hat dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.
Das Ergebnis der Auslegung und der Rücklauf sind in der Anlage „Abwägungsvor-
schlag“ dargestellt. Alle Stellungnahmen sind unproblematisch. Unter den
Buchstaben „C“ und „D“ wird festgestellt, dass keine Änderungen der Planung
erforderlich sind.
Es geht nun um die Abwägung der Stellungnahmen (unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander) aus dem 2.
Schritt des 2-stufigen Bebauungsplanverfahrens und um den Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans mit Plan- und Textteil und den örtlichen Bauvorschriften, damit
dieser nach seiner Genehmigung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall und
öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig werden kann.
BeratungsvorlageBV/46/2026 Seite1von2
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, wie
in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ dargestellt behandelt.
2. Der Bebauungsplan „Weidenwiesen, 2. Änderung“ in Dünsbach, in der
Fassung vom 28.04.2026 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO
als Satzung beschlossen. Begründung und Textteil sind Bestandteil dieser
Satzung. Ebenso werden die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zu
diesem Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren zur Erlangung
der Rechtskraft zu veranlassen.
Anlagen:
6893-2025.07.14-saP
6893-2025.08.14-Geräuschimmissionsprognose
6893-Plan_A3-Satzungsbeschluss
6893-Planteil-Satzungsbeschluss
6893-Schriftteil Anhang 1-Satzunsgbeschluss
6893-Schriftteil-Satzunsgbeschluss
Abwägungsvorschlag
BV/46/2026 Seite2von2
Text aus PDF extrahiert