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Bebauungsplan „Projekt Brettachhöhe“ in Gerabronn-Brettachhöhe

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGerabronn
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Gerabronn stellt einen Bebauungsplan für das Projekt Brettachhöhe auf. Die Sozialtherapeutische Gemeinschaft plant die Erweiterung ihres Angebots mit einem Freizeit- und Naturerholungsprojekt (Tier.Welt.Leben.), das neue Arbeitsmöglichkeiten in Garten- und Landschaftspflege, Gastronomie sowie Tierhaltung schaffen soll. Der Plan umfasst Besucherstellplätze, ein Gastronomieangebot im Lindenhaus und den Hubertushof. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen von 23 Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt und der Plan entsprechend überarbeitet. Der Gemeinderat beschloss die erneute öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch.

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Stadt Gerabronn Beratungsvorlage Nr. BV/48/2026 Hauptamt öffentlich Gemeinderat am 21.07.2026 Bebauungsplan „Projekt Brettachhöhe„ in Gerabronn-Brettachhöhe a) Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind; b) Erneuter Auslegungsbeschluss (Beteilgung der Öffentlichkeit und der Behörden) und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften a) Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind; In der Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und am 21.01.2025 den Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Projekt Brettachhöhe“ in Gerabronn- Brettachhöhe gefasst. Auf die Beratungsvorlagen BV/69/2024 und BV/03/2025 wird verwiesen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025. Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt über die öffentliche Auslegung erfolgte am 25.01.2025. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes bildet das Vorhaben der Sozialtherapeutischen Gemeinschaft das Angebot am Standort Brettachhöhe zu erweitern. Unter dem Freizeit-und Naturerholungsprojekt Tier.Welt.Leben. sollen neue Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen Garten- und Landschaftspflege, Gastronomie und Service sowie Tierhaltung und Handwerk geschaffen werden. Ein Walderlebnispfad mit Spielstationen rund um die heimische Tier- und Pflanzenwelt im Bereich der Waldflächen nördlich des Siedlungsbereichs wurde bereits angelegt. Für den Bau der erforderlichen Besucherstellplätze ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da es sich hierbei um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im bislang unbeplanten Außenbereich handelt. Ferner beabsichtigt die Sozialtherapeutische Gemeinschaft ein Gastronomieangebot im sogenannten „Lindenhaus“ zu etablieren. Auch der „Hubertushof“ (im Norden der Brettachhöhe) wurde in den Bebauungsplan aufgenommen, um die Erhaltung des historischen Ensembles langfristig sicherzustellen sowie eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung des Gebäudekomplexes zu ermöglichen. BeratungsvorlageBV/48/2026 Seite1von3 Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine privaten Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf eingegangen. Es wurden 23 Träger öffentlicher Belange angehört. Über die Empfehlung des Ortschaftsrats Dünsbach wird in der Sitzung mündlich berichtet. Das Ergebnis der Auslegung und der Rücklauf sind in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ dargestellt. Zur leichteren Orientierung wurde der Auslegungsplan in Teil A (Parkplatz) und Teil B (Brettachhöhe) aufgeteilt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sollen folgende in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ unter dem Buchstaben „D“ genannten Planänderungen vorgenommen werden: • Der Anregung des Regierungspräsidiums Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wurde gefolgt und die geotechnischen Hinweise nachrichtlich in den Schriftteil zum Bebauungsplan, unter Kapitel H4, aufgenommen. • Weiterhin wurde die Darstellung der Waldflächen im Bestandsplan Biotoptypen auf Grundalge der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg - Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion überarbeitet. • Seitens der Oberen Forstbehörde als auch der Unteren Forstbehörde wurde eine Überarbeitung der Festsetzungen hinsichtlich der Überlagerung des Waldabstands empfohlen. Dieser Anregung wurde gefolgt und Plan- und Schriftteil angepasst. • Ferner wurde auf Grundlage der Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken die Angaben zur Regionalplanung unter Kapitel B.4.1 der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt. • Auf Grundlage der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Schwäbisch Hall wurden die Festsetzungen unter Kapitel P.10 des Textteils zum Bebauungsplan hinsichtlich Baustellen- und insektenfreundlicher Beleuchtung überarbeitet. • Weiterhin wurden auf Anregung der Unteren Baurechtsbehörde des Landratsamts Schwäbisch Hall eine Vorprüfung des Einzelfalls unter Kapitel U.8 der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt. • Seitens der Deutschen Telekom und des Zweckverbands Hohenloher Wasserversorgungsgruppe wurde auf vorhandene Leitungsinfrastruktur innerhalb des Plangebiets hingewiesen. Die Leitungen wurden in den Planteil aufgenommen und durch ein entsprechendes Leitungsrecht gekennzeichnet. • Grundsätzlich wurden die Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB weiter ausgearbeitet. b) Erneuter Auslegungsbeschluss (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften Unter Berücksichtigung der angeregten Planänderungen und nach Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann das Bebauungsplanverfahren in die 2. Auslegungsrunde gehen (öffentliche Auslegung). BV/48/2026 Seite2von3 Beschlussvorschlag: 1. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Teil A) werden wie in der Anlage dargestellt behandelt und den Änderungsvorschlägen durch Verwaltung bzw. Planer (Teil C und D) wird zugestimmt. 2. Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen. Anlagen: 2025-06-30 STGWW_BRH_Parkpl_ProjBRH_Vorschlag 1 6582-2023.11.10-saP 6582-2024.01.18-saP 6582-2025.03.18-Auslegungsbeschluss 6582-Plan_A-Auslegungsbeschluss 6582-Plan_B-Auslegungsbeschluss 6582-Plan_Übersichtsplan-Auslegungsbeschluss 6582-Planteil-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 1-Plan_A-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 1-Plan_B-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 1-Übersichtsplan-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 2-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 2-eM1-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 2-eM2-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil Anhang 2-Übersichtsplan-Auslegungsbeschluss 6582-Schriftteil-Auslegungsbeschluss Abwägungsvorschlag BV/48/2026 Seite3von3

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