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Bebauungsplan „Projekt Brettachhöhe“ in Gerabronn-Brettachhöhe
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gerabronn |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Gerabronn stellt einen Bebauungsplan für das Projekt Brettachhöhe auf. Die Sozialtherapeutische Gemeinschaft plant die Erweiterung ihres Angebots mit einem Freizeit- und Naturerholungsprojekt (Tier.Welt.Leben.), das neue Arbeitsmöglichkeiten in Garten- und Landschaftspflege, Gastronomie sowie Tierhaltung schaffen soll. Der Plan umfasst Besucherstellplätze, ein Gastronomieangebot im Lindenhaus und den Hubertushof. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen von 23 Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt und der Plan entsprechend überarbeitet. Der Gemeinderat beschloss die erneute öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gerabronn Beratungsvorlage Nr. BV/48/2026
Hauptamt öffentlich
Gemeinderat am 21.07.2026
Bebauungsplan „Projekt Brettachhöhe„ in Gerabronn-Brettachhöhe
a) Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind;
b) Erneuter Auslegungsbeschluss (Beteilgung der Öffentlichkeit und der
Behörden) und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften
a) Abwägung mit Beschlüssen über die Stellungnahmen die im Zuge der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind;
In der Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und
am 21.01.2025 den Auslegungsbeschluss für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Projekt Brettachhöhe“ in Gerabronn-
Brettachhöhe gefasst. Auf die Beratungsvorlagen BV/69/2024 und BV/03/2025 wird
verwiesen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 27.01.2025 bis einschließlich
28.02.2025. Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt über die öffentliche
Auslegung erfolgte am 25.01.2025.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes bildet das Vorhaben der
Sozialtherapeutischen Gemeinschaft das Angebot am Standort Brettachhöhe zu
erweitern. Unter dem Freizeit-und Naturerholungsprojekt Tier.Welt.Leben. sollen
neue Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung in den
Bereichen Garten- und Landschaftspflege, Gastronomie und Service sowie
Tierhaltung und Handwerk geschaffen werden.
Ein Walderlebnispfad mit Spielstationen rund um die heimische Tier- und
Pflanzenwelt im Bereich der Waldflächen nördlich des Siedlungsbereichs wurde
bereits angelegt.
Für den Bau der erforderlichen Besucherstellplätze ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich, da es sich hierbei um ein
baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im bislang unbeplanten Außenbereich
handelt. Ferner beabsichtigt die Sozialtherapeutische Gemeinschaft ein
Gastronomieangebot im sogenannten
„Lindenhaus“ zu etablieren. Auch der „Hubertushof“ (im Norden der Brettachhöhe)
wurde in den Bebauungsplan aufgenommen, um die Erhaltung des historischen
Ensembles langfristig sicherzustellen sowie eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung
des Gebäudekomplexes zu ermöglichen.
BeratungsvorlageBV/48/2026 Seite1von3
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine privaten
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf eingegangen. Es wurden 23 Träger
öffentlicher Belange angehört.
Über die Empfehlung des Ortschaftsrats Dünsbach wird in der Sitzung mündlich
berichtet.
Das Ergebnis der Auslegung und der Rücklauf sind in der Anlage
„Abwägungsvorschlag“ dargestellt.
Zur leichteren Orientierung wurde der Auslegungsplan in Teil A (Parkplatz) und Teil B
(Brettachhöhe) aufgeteilt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sollen
folgende in der Anlage „Abwägungsvorschlag“ unter dem Buchstaben „D“ genannten
Planänderungen vorgenommen werden:
• Der Anregung des Regierungspräsidiums Freiburg - Landesamt für Geologie,
Rohstoffe und Bergbau wurde gefolgt und die geotechnischen Hinweise
nachrichtlich in den Schriftteil zum Bebauungsplan, unter Kapitel H4,
aufgenommen.
• Weiterhin wurde die Darstellung der Waldflächen im Bestandsplan
Biotoptypen auf Grundalge der Stellungnahme des Regierungspräsidiums
Freiburg - Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion überarbeitet.
• Seitens der Oberen Forstbehörde als auch der Unteren Forstbehörde wurde
eine Überarbeitung der Festsetzungen hinsichtlich der Überlagerung des
Waldabstands empfohlen. Dieser Anregung wurde gefolgt und Plan- und
Schriftteil angepasst.
• Ferner wurde auf Grundlage der Stellungnahme des Regionalverbands
Heilbronn-Franken die Angaben zur Regionalplanung unter Kapitel B.4.1 der
Begründung zum Bebauungsplan ergänzt.
• Auf Grundlage der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des
Landratsamts Schwäbisch Hall wurden die Festsetzungen unter Kapitel P.10
des Textteils zum Bebauungsplan hinsichtlich Baustellen- und
insektenfreundlicher Beleuchtung überarbeitet.
• Weiterhin wurden auf Anregung der Unteren Baurechtsbehörde des
Landratsamts Schwäbisch Hall eine Vorprüfung des Einzelfalls unter Kapitel
U.8 der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt.
• Seitens der Deutschen Telekom und des Zweckverbands Hohenloher
Wasserversorgungsgruppe wurde auf vorhandene Leitungsinfrastruktur
innerhalb des Plangebiets hingewiesen. Die Leitungen wurden in den Planteil
aufgenommen und durch ein entsprechendes Leitungsrecht gekennzeichnet.
• Grundsätzlich wurden die Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB weiter ausgearbeitet.
b) Erneuter Auslegungsbeschluss (Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden) und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften
Unter Berücksichtigung der angeregten Planänderungen und nach Abwägung der
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann das
Bebauungsplanverfahren in die 2. Auslegungsrunde gehen (öffentliche Auslegung).
BV/48/2026 Seite2von3
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Teil A) werden wie in der
Anlage dargestellt behandelt und den Änderungsvorschlägen durch
Verwaltung bzw. Planer (Teil C und D) wird zugestimmt.
2. Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der
Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) und den
dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen.
Anlagen:
2025-06-30 STGWW_BRH_Parkpl_ProjBRH_Vorschlag 1
6582-2023.11.10-saP
6582-2024.01.18-saP
6582-2025.03.18-Auslegungsbeschluss
6582-Plan_A-Auslegungsbeschluss
6582-Plan_B-Auslegungsbeschluss
6582-Plan_Übersichtsplan-Auslegungsbeschluss
6582-Planteil-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 1-Plan_A-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 1-Plan_B-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 1-Übersichtsplan-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 2-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 2-eM1-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 2-eM2-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil Anhang 2-Übersichtsplan-Auslegungsbeschluss
6582-Schriftteil-Auslegungsbeschluss
Abwägungsvorschlag
BV/48/2026 Seite3von3
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