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Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Brückensanierung Ablaßweg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFriedberg
Datum2026-06-23
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Referat Beschlussvorlage 30b Amt für Städtisches Abteilung Bauen 2026/221 Verfasser(in) Gremium Termin Vorlagenstatus Stadtrat 23.06.2026 öffentlich Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Brückensanierung Ablaßweg Vorschlag zum Beschluss: 1. Der Stadtrat genehmigt folgende über- bzw. außerplanmäßige Mittel: 6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung Ansatz 2026: 100.000,- € Übertrag zur Deckung: -100.000,- € Ansatz 2026 neu: 0,- € 6310.9581-10 Straßenzugweise Sanierung von Baumstandorten Ansatz 2026: 140.000,- € Übertrag zur Deckung: - 40.000,- € Ansatz 2026 neu: 100.000,- € 6311.3680 Einnahme Brücke Ablassweg, Anteil Werke Ansatz 2026: 0,- € Mehreinnahme zur Deckung: +130.000,-€ Ansatz 2026 neu: 130.000,-€ 6311.9586-04 Brückenerneuerung Ablassweg Ansatz 2026: 10.000,- € Übertrag zur Deckung: +270.000,- € Ansatz 2026 neu: 280.000,- € anwesend: für den Beschluss: gegen den Beschluss: Seite 1 von 4 Vorlagennummer: 2026/221 2. Der Stadtrat genehmigt folgende überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen: 6302.9508-01 Baugebiet Lindenkreuz Straße Ansatz 2027: 400.000,- € Übertrag zur Deckung: -100.000,- € Ansatz 2027 neu: 300.000,- € 6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung Ansatz 2027: 100.000,- € Übertrag zur Deckung: +100.000,- € Ansatz 2027 neu: 200.000,- € 3. Der, aufgrund der Ausführung in 2026 abweichend vom Wirtschaftsplan, zu leistenden Kostenbeteiligung der Stadtwerke wird zugestimmt. Seite 2 von 4 Vorlagennummer: 2026/221 Anlass: Zur Ertüchtigung des BW 2.2.032 Stätzling, Ablaßweg, Feldwegbrücke über die Ach werden über- und außerplanmäßige Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Verfahren: Die Zuständigkeit des Stadtrats ergibt sich aus § 1 Abs. 1 der GeschO i. V. m. Art. 66 Abs. 1 und Art. 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) Der Tagesordnungspunkt basiert auf folgenden Beschlüssen: Umsetzungsbeschluss BA 2022/366 vom 01.12.2022 zurückgestellt Umsetzungsbeschluss BA 2026/093 vom 05.03.2026 beschlossen Empfehlungsbeschluss BA 2026/199 vom 16.06.2026 Der Tagesordnungspunkt ist öffentlich zu behandeln. Sachverhalt: Gemäß der Beschlussfassung aus dem Bauausschuss vom 05.03.2026 wurde die Sanierung der Brücke am Ablaßweg in Stätzling ausgeschrieben und soll vergeben werden. Auf der HHST 6311.9586.04 sind für dieses Jahr keine ausreichenden Haushaltsmittel für die kurzfristige Umsetzung vorgesehen, vergleich Sachverhalt aus Umsetzungsbeschluss 2026/093. Infolgedessen sollen die Ausgaben über- bzw. außerplanmäßig gedeckt werden. 6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung Ansatz 2026: 100.000,- € Übertrag zur Deckung: -100.000,- € Ansatz 2026 neu: 0,- € Begründung; Weiterverrechnung der Stadtwerke erfolgt erst in 2027 6310.9581-10 Straßenzugweise Sanierung von Baumstandorten Ansatz 2026: 140.000,- € Übertrag zur Deckung: - 40.000,- € Ansatz 2026 neu: 100.000,- € Begründung; Weiteres Vorgehen Baumquartiere Dorffeldstraße (Anteil 90.000,- €) derzeit ungewiss Seite 3 von 4 Vorlagennummer: 2026/221 6311.3680 Einnahme Brücke Ablassweg, Anteil Werke Ansatz 2026: 0,- € Mehreinnahme: +130.000,-€ Ansatz 2026 neu: 130.000,-€ Begründung: Weiterverrechnung an Stadtwerke erfolgt schon 2026 statt ursprünglich geplant 2027 6311.9586-04 Brückenerneuerung Ablassweg Ansatz 2026: 10.000,- € Übertrag zur Deckung: +270.000,- € Ansatz 2026 neu: 280.000,- € Um den Anteil Straßenentwässerung in 2027 in voller Höhe begleichen zu können, soll folgende Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen: 6302.9508-01 Baugebiet Lindenkreuz Straße Ansatz 2027: 400.000,- € Übertrag zur Deckung: -100.000,- € Ansatz 2027 neu: 300.000,- € Begründung: Aufgrund Vergabegewinne verringerter Ansatz ausreichend 6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung Ansatz 2027: 100.000,- € Übertrag zur Deckung: +100.000,- € Ansatz 2027 neu: 200.000,- € Die Stadtwerke können ihre Ausgaben in 2026 in eigener Befugnis decken. Der zu leistenden Kostenbeteiligung in 2026 statt 2027 soll zugestimmt werden. Zeitschiene: Die Brückensanierung soll im Zeitraum von Juli bis Oktober 2026 ausgeführt werden, die Bauzeit wird mit einer Länge von ca. 6 Wochen kalkuliert. Seite 4 von 4

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