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Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Brückensanierung Ablaßweg
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedberg |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Referat
Beschlussvorlage
30b Amt für Städtisches
Abteilung
Bauen
2026/221
Verfasser(in)
Gremium Termin Vorlagenstatus
Stadtrat 23.06.2026 öffentlich
Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Brückensanierung Ablaßweg
Vorschlag zum Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt folgende über- bzw. außerplanmäßige Mittel:
6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung
Ansatz 2026: 100.000,- €
Übertrag zur Deckung: -100.000,- €
Ansatz 2026 neu: 0,- €
6310.9581-10 Straßenzugweise Sanierung von Baumstandorten
Ansatz 2026: 140.000,- €
Übertrag zur Deckung: - 40.000,- €
Ansatz 2026 neu: 100.000,- €
6311.3680 Einnahme Brücke Ablassweg, Anteil Werke
Ansatz 2026: 0,- €
Mehreinnahme zur Deckung: +130.000,-€
Ansatz 2026 neu: 130.000,-€
6311.9586-04 Brückenerneuerung Ablassweg
Ansatz 2026: 10.000,- €
Übertrag zur Deckung: +270.000,- €
Ansatz 2026 neu: 280.000,- €
anwesend: für den Beschluss: gegen den Beschluss:
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Vorlagennummer: 2026/221
2. Der Stadtrat genehmigt folgende überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen:
6302.9508-01 Baugebiet Lindenkreuz Straße
Ansatz 2027: 400.000,- €
Übertrag zur Deckung: -100.000,- €
Ansatz 2027 neu: 300.000,- €
6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung
Ansatz 2027: 100.000,- €
Übertrag zur Deckung: +100.000,- €
Ansatz 2027 neu: 200.000,- €
3. Der, aufgrund der Ausführung in 2026 abweichend vom Wirtschaftsplan, zu leistenden
Kostenbeteiligung der Stadtwerke wird zugestimmt.
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Vorlagennummer: 2026/221
Anlass:
Zur Ertüchtigung des BW 2.2.032 Stätzling, Ablaßweg, Feldwegbrücke über die Ach werden
über- und außerplanmäßige Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen benötigt.
Verfahren:
Die Zuständigkeit des Stadtrats ergibt sich aus § 1 Abs. 1 der GeschO i. V. m. Art. 66 Abs. 1 und
Art. 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO)
Der Tagesordnungspunkt basiert auf folgenden Beschlüssen:
Umsetzungsbeschluss BA 2022/366 vom 01.12.2022 zurückgestellt
Umsetzungsbeschluss BA 2026/093 vom 05.03.2026 beschlossen
Empfehlungsbeschluss BA 2026/199 vom 16.06.2026
Der Tagesordnungspunkt ist öffentlich zu behandeln.
Sachverhalt:
Gemäß der Beschlussfassung aus dem Bauausschuss vom 05.03.2026 wurde die Sanierung
der Brücke am Ablaßweg in Stätzling ausgeschrieben und soll vergeben werden.
Auf der HHST 6311.9586.04 sind für dieses Jahr keine ausreichenden Haushaltsmittel für
die kurzfristige Umsetzung vorgesehen, vergleich Sachverhalt aus Umsetzungsbeschluss
2026/093. Infolgedessen sollen die Ausgaben über- bzw. außerplanmäßig gedeckt
werden.
6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung
Ansatz 2026: 100.000,- €
Übertrag zur Deckung: -100.000,- €
Ansatz 2026 neu: 0,- €
Begründung; Weiterverrechnung der Stadtwerke erfolgt erst in 2027
6310.9581-10 Straßenzugweise Sanierung von Baumstandorten
Ansatz 2026: 140.000,- €
Übertrag zur Deckung: - 40.000,- €
Ansatz 2026 neu: 100.000,- €
Begründung; Weiteres Vorgehen Baumquartiere Dorffeldstraße
(Anteil 90.000,- €) derzeit ungewiss
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Vorlagennummer: 2026/221
6311.3680 Einnahme Brücke Ablassweg, Anteil Werke
Ansatz 2026: 0,- €
Mehreinnahme: +130.000,-€
Ansatz 2026 neu: 130.000,-€
Begründung: Weiterverrechnung an Stadtwerke erfolgt schon 2026
statt ursprünglich geplant 2027
6311.9586-04 Brückenerneuerung Ablassweg
Ansatz 2026: 10.000,- €
Übertrag zur Deckung: +270.000,- €
Ansatz 2026 neu: 280.000,- €
Um den Anteil Straßenentwässerung in 2027 in voller Höhe begleichen zu können, soll folgende
Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen:
6302.9508-01 Baugebiet Lindenkreuz Straße
Ansatz 2027: 400.000,- €
Übertrag zur Deckung: -100.000,- €
Ansatz 2027 neu: 300.000,- €
Begründung: Aufgrund Vergabegewinne verringerter Ansatz ausreichend
6302.9508-03 Baugebiet Lindenkreu Straßenentwässerung
Ansatz 2027: 100.000,- €
Übertrag zur Deckung: +100.000,- €
Ansatz 2027 neu: 200.000,- €
Die Stadtwerke können ihre Ausgaben in 2026 in eigener Befugnis decken. Der zu leistenden
Kostenbeteiligung in 2026 statt 2027 soll zugestimmt werden.
Zeitschiene:
Die Brückensanierung soll im Zeitraum von Juli bis Oktober 2026 ausgeführt werden, die
Bauzeit wird mit einer Länge von ca. 6 Wochen kalkuliert.
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