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Flächennutzungsplan Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFichtenau
Datum2025-05-12
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Gemeindeverwaltungs-Verband Fichtenau Flächennutzungsplan Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss GVVDrs 2025/044 Beschlussvorlage GVV Az: 621.3 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau Entscheidung öffentlich 12.05.2025 Befangenheit: Beschlussantrag: 1. Den vorliegenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der ausgefertigte Entwurf des Flächennutzungsplans „Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung“ in der Fassung vom 12.05.2025 gebilligt. 2. Die Auslegung der Unterlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und danach öffentlich ausgelegt. Parallel werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden beteiligt. Sachverhalt: Die Urfassung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau- Kreßberg wurde am 01.06.1989 beschlossen und am 23.11.1989 vom Landratsamt Schwäbisch Hall genehmigt. Rechtskraft erlangte der Flächennutzungsplan im März 1990 durch Bekanntmachung in den entsprechenden Amtsblättern. Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung (Gesamtfortschreibung) wurde bereits 1992 gefasst, rechtskräftig wurde die 1. Änderung jedoch erst durch öffentliche Bekanntmachung am 05.03.2004. Dabei wurden insgesamt 44,9 ha Wohnbauflächen und 20,7 ha gewerbliche Flächen neu ausgewiesen. 2004 wurde vom Gemeinderat Kreßberg der Aufstellungsbeschluss für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes am westlichen Ortsrand in Marktlustenau gefasst (Bebauungsplan „Gewebegebiet Mühlfeld“). Im Jahr 2007 erging der Beschluss für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes am östlichen Ortsrand von Waldtann u.a. zur Ansiedlung der Feuerwehr (Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gried“). Da beide Gebiete in der gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes nicht enthalten waren, ergab sich damals die Notwendigkeit für eine 2. Änderung, deren Aufstellungsbeschluss am 15.03.2007 von der Verbandsversammlung getroffen wurde. Im August/September 2007 erfolgte eine frühzeitige Beteiligung. Das Verfahren wurde jedoch nicht weiterverfolgt und letzten Endes faktisch ohne Abschluss eingestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung erfolgte am 26.11.2018 im Gemeindeverwaltungsverband. Die seit der letzten rechtswirksamen Fassung im Zuge der 1. Änderung zwischenzeitlich genehmigten und in Kraft getretenen Bebauungspläne und Satzungen wurden nachrichtlich in den Planentwurf übernommen. Im Zuge dieses Verfahrens wurden folgende Planungen neu aufgenommen: 2025/044 Seite 1 von 2 - Sonderbauflächen „Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg“ (Fichtenau) - Sonderbaufläche „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ (Fichtenau) - Gewerbliche Baufläche „Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn“ (Kreßberg) - Gewerbliche Baufläche „Gewerbegebiet Au, Erweiterung“ (Kreßberg) Die dritte Änderung wurde mit der Bekanntmachung in den Amtsblättern am 28.06.2024 wirksam. Durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete ist nun eine 4. Änderung notwendig. Der Bebauungsplan „Hofwiesen II“ in Bergbronn wird im Regelverfahren aufgestellt, hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Bebauungsplan „Obere Schanze II“ in Mariäkappel ist als Erweiterungsfläche für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Änderung“ gedacht. Der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung wurde in der Sitzung am 25.11.2024 im Gemeindeverwaltungsverband gefasst. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung fand vom 16.12.2024 bis 17.01.2025 statt. Währenddessen sind zwölf Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Das Kreisplanungsamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall hat zusammen mit der Gemeinde Fichtenau und der Gemeinde Kreßberg den beiliegenden Abwägungsvorschlag erarbeitet. Im Entwurf des Flächennutzungsplans gab es eine Änderung bei der Ausweisung der Fläche für das Baugebiet „Obere Schanze II“. Durch die geplante Neuausweisung wird die genehmigte Wohnbaufläche „Brühlbach“ um 1,8 ha reduziert. Anlagen: FNP GVV - Plan_A3-Brühlbach-Auslegungsbeschluss FNP GVV - Plan_A3-Hofwiesen_II-Auslegungsbeschluss FNP GVV - Plan_A3-Obere_Schanze_II-Auslegungsbeschluss FNP GVV -Schriftteil-Auslegungsbeschluss FNP GVV -TÖB-Auswertung Erstellt am: 29.04.2025 Freigegeben: 29.04.2025 Carina Munzinger Anja Schmidt-Wagemann, Bürgermeisterin 2025/044 Seite 2 von 2

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