Startseite › Fichtenau › Antrag
Flächennutzungsplan Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fichtenau |
| Datum | 2025-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeindeverwaltungs-Verband Fichtenau
Flächennutzungsplan Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung
hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss
GVVDrs 2025/044
Beschlussvorlage GVV
Az: 621.3
Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin
Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau Entscheidung öffentlich 12.05.2025
Befangenheit:
Beschlussantrag:
1. Den vorliegenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der ausgefertigte Entwurf
des Flächennutzungsplans „Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung“ in der Fassung vom
12.05.2025 gebilligt.
2. Die Auslegung der Unterlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht
und danach öffentlich ausgelegt. Parallel werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden
beteiligt.
Sachverhalt:
Die Urfassung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau-
Kreßberg wurde am 01.06.1989 beschlossen und am 23.11.1989 vom Landratsamt Schwäbisch
Hall genehmigt. Rechtskraft erlangte der Flächennutzungsplan im März 1990 durch
Bekanntmachung in den entsprechenden Amtsblättern.
Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung (Gesamtfortschreibung) wurde bereits 1992
gefasst, rechtskräftig wurde die 1. Änderung jedoch erst durch öffentliche Bekanntmachung am
05.03.2004. Dabei wurden insgesamt 44,9 ha Wohnbauflächen und 20,7 ha gewerbliche Flächen
neu ausgewiesen.
2004 wurde vom Gemeinderat Kreßberg der Aufstellungsbeschluss für die Neuausweisung eines
Gewerbegebietes für die Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes am westlichen Ortsrand in
Marktlustenau gefasst (Bebauungsplan „Gewebegebiet Mühlfeld“). Im Jahr 2007 erging der
Beschluss für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes am östlichen Ortsrand von Waldtann
u.a. zur Ansiedlung der Feuerwehr (Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gried“). Da beide Gebiete
in der gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes nicht enthalten waren, ergab sich damals die
Notwendigkeit für eine 2. Änderung, deren Aufstellungsbeschluss am 15.03.2007 von der
Verbandsversammlung getroffen wurde. Im August/September 2007 erfolgte eine frühzeitige
Beteiligung. Das Verfahren wurde jedoch nicht weiterverfolgt und letzten Endes faktisch ohne
Abschluss eingestellt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung erfolgte am 26.11.2018 im
Gemeindeverwaltungsverband.
Die seit der letzten rechtswirksamen Fassung im Zuge der 1. Änderung zwischenzeitlich
genehmigten und in Kraft getretenen Bebauungspläne und Satzungen wurden nachrichtlich in
den Planentwurf übernommen. Im Zuge dieses Verfahrens wurden folgende Planungen neu
aufgenommen:
2025/044 Seite 1 von 2
- Sonderbauflächen „Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg“ (Fichtenau)
- Sonderbaufläche „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ (Fichtenau)
- Gewerbliche Baufläche „Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn“ (Kreßberg)
- Gewerbliche Baufläche „Gewerbegebiet Au, Erweiterung“ (Kreßberg)
Die dritte Änderung wurde mit der Bekanntmachung in den Amtsblättern am 28.06.2024
wirksam.
Durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete ist nun eine 4. Änderung notwendig.
Der Bebauungsplan „Hofwiesen II“ in Bergbronn wird im Regelverfahren aufgestellt, hierfür ist
eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Der Bebauungsplan „Obere Schanze II“ in Mariäkappel ist als Erweiterungsfläche für den
Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Änderung“ gedacht.
Der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung wurde in der Sitzung am 25.11.2024 im
Gemeindeverwaltungsverband gefasst.
Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung fand vom 16.12.2024 bis 17.01.2025 statt.
Währenddessen sind zwölf Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Das
Kreisplanungsamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall hat zusammen mit der Gemeinde
Fichtenau und der Gemeinde Kreßberg den beiliegenden Abwägungsvorschlag erarbeitet. Im
Entwurf des Flächennutzungsplans gab es eine Änderung bei der Ausweisung der Fläche für das
Baugebiet „Obere Schanze II“. Durch die geplante Neuausweisung wird die genehmigte
Wohnbaufläche „Brühlbach“ um 1,8 ha reduziert.
Anlagen:
FNP GVV - Plan_A3-Brühlbach-Auslegungsbeschluss
FNP GVV - Plan_A3-Hofwiesen_II-Auslegungsbeschluss
FNP GVV - Plan_A3-Obere_Schanze_II-Auslegungsbeschluss
FNP GVV -Schriftteil-Auslegungsbeschluss
FNP GVV -TÖB-Auswertung
Erstellt am: 29.04.2025 Freigegeben: 29.04.2025
Carina Munzinger Anja Schmidt-Wagemann, Bürgermeisterin
2025/044 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert