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Feuerwehr Fichtenau hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten, seines Stellvertreters, sowie zur Wahl der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter nach § 8 Abs. 2 FwG
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fichtenau |
| Datum | 2025-03-31 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Freiwillige Feuerwehr Fichtenau
hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten, seines
Stellvertreters, sowie zur Wahl der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter
nach § 8 Abs. 2 FwG
GRDrs 2025/021
Beschlussvorlage
Az: 131.15
Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 31.03.2025
Befangenheit: GR Steffen Lüdtke
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Wahl von Herrn Steffen Lüdtke als
Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau.
2. Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Oliver Gerhäußer als stellvertretender
Feuerwehrkommandant zu.
3. Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zu den von den Abteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr Fichtenau durchgeführten Wahlen der Abteilungskommandanten und deren
Stellvertreter:
Abteilung Lautenbach
Abteilungskommandant: Oliver Gerhäußer (bisher Thorsten Burk)
stellv. Abteilungskommandant: Daniel Brunner (bisher Oliver Gerhäußer)
Abteilung Matzenbach
Abteilungskommandant: Niklas Hübner (bisher Steffen Lüdtke)
stellv. Abteilungskommandant: Jonas Holzner (bisher Armin Vigenschow)
Abteilung Unterdeufstetten
Abteilungskommandant: Edwin Kollecker (unverändert)
stellv. Abteilungskommandant: Martin Keller (unverändert)
Abteilung Wildenstein
Abteilungskommandant: Dieter Butz (unverändert)
stellv. Abteilungskommandant: Rainer Wenk (unverändert)
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Fichtenau hat in ihrer ordentlichen Jahreshauptversammlung am 15.
März 2025 Herrn Steffen Lüdtke zum Kommandanten und Herrn Oliver Gerhäußer zum
Stellvertreter des Kommandanten gewählt.
Die Wahlen wurden geheim und getrennt voneinander mit Stimmzetteln durchgeführt.
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Wahlberechtigt sind nach dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung alle Angehörigen
der Einsatzabteilung. Von 86 wahlberechtigten Feuerwehrleuten waren 67 in der
Hauptversammlung anwesend, wovon 66 an der Wahl teilgenommen haben. Für jede Wahl
konnte jeweils eine Stimme abgegeben werden.
Bei der Wahl des Kommandanten entfielen von 66 abgegebenen Stimmen 62 auf Steffen Lüdtke
und 1 Stimme auf Uwe Merklein. 2 Stimmzettel waren ungültig und es gab 1 Enthaltung.
Bei der Wahl des stellvertretenden Kommandanten entfielen von ebenfalls 66 abgegebenen
Stimmen 41 auf Oliver Gerhäußer, je 10 auf Timo Pfisterer und Rainer Wenk, sowie 1 auf Michael
Döhring. Auch hier waren 2 Stimmzettel ungültig und es gab 2 Enthaltungen.
Nachdem beide Kandidaten jeweils im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der
anwesenden Wahlberechtigten erhalten haben, sind sie gemäß § 15 Abs. 3 der
Feuerwehrsatzung in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg
für das jeweilige Amt, für welches sie kandidiert haben, auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Alle zwei Gewählten haben die Wahl angenommen.
Die Wahl bedarf nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg und § 15 der
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Fichtenau der Zustimmung des Gemeinderates.
Voraussetzung dafür ist sowohl nach dem Feuerwehrgesetz als auch nach der
Feuerwehrsatzung, dass die Gewählten die für das Amt erforderlichen persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören Alter,
Charakter und Eigenschaften eines Menschen. Die Feuerwehrführungskraft muss nach der
Feuerwehrdienstvorschrift andere veranlassen können, „das zu tun, was zur Erreichung des
gesetzten Ziels erforderlich ist.“ Zum Feuerwehrführer sollte daher nur bestellt werden, wer
Menschen positiv führen kann.
Die fachlichen Voraussetzungen, nämlich der erfolgreiche Abschluss eines Zugführerlehrgangs an
der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg erfüllt Steffen Lüdtke. Er hat in den
vergangenen 10 Jahren seine fachliche und persönliche Eignung als stellvertretender
Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau sowie in den letzten 10 Jahren als
Matzenbacher Abteilungskommandant bestätigt.
Oliver Gerhäußer ist seit 2013 aktiver Feuerwehrmann, ist ausgebildeter Gruppenführer und
erfüllt auch die persönlichen Voraussetzungen für den Stellvertretenden Kommandanten. Er war
in den letzten 5 Jahren stellvertretender Abteilungskommandant der Abteilung Lautenbach und
wurde in der letzten Abteilungsversammlung zum Abteilungskommandanten gewählt. Den
Zugführerlehrgang wird er im kommenden Jahr besuchen.
Weiter soll der Gemeinderat seine Zustimmung zu den von den Abteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr Fichtenau durchgeführten Wahlen der Abteilungskommandanten und deren
Stellvertreter erteilen, die folgendes Ergebnis brachten:
Abteilung Lautenbach
Abteilungskommandant: Oliver Gerhäußer (bisher Thorsten Burk)
stellv. Abteilungskommandant: Daniel Brunner (bisher Oliver Gerhäußer)
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Abteilung Matzenbach
Abteilungskommandant: Niklas Hübner (bisher Steffen Lüdtke)
stellv. Abteilungskommandant: Jonas Holzner (bisher Armin Vigenschow)
Abteilung Unterdeufstetten
Abteilungskommandant: Edwin Kollecker (unverändert)
stellv. Abteilungskommandant: Martin Keller (unverändert)
Abteilung Wildenstein
Abteilungskommandant: Dieter Butz (unverändert)
stellv. Abteilungskommandant: Rainer Wenk (unverändert)
Die fachlichen Voraussetzungen (Gruppenführerlehrgang) müssen noch geschaffen werden von
Daniel Brunner, Niklas Hübner und Jonas Holzner. Herr Hübner ist bereits angemeldet für 2025,
die beiden anderen stellvertretenden Abteilungskommandanten sollen den Lehrgang im Jahr
2026 absolvieren.
Alle Kandidaten haben jeweils im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der
anwesenden Wahlberechtigten erhalten. Sie sind gemäß § 15 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung in
Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg für das jeweilige
Amt, für welches sie kandidiert haben, auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Alle Gewählten
haben die Wahl angenommen.
Nach § 8 Abs. 6 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg kann gegen die Wahl des
Kommandanten, der Abteilungskommandanten und der jeweiligen Stellvertreter binnen einer
Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben
werden. Bis zum 23.03.2025 sind bei der Gemeinde Fichtenau keine Einsprüche eingegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Erstellt am: 12.03.2025 Freigegeben: 12.03.2025
Evi Saur Anja Schmidt-Wagemann, Bürgermeisterin
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