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Feuerwehr Fichtenau hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten, seines Stellvertreters, sowie zur Wahl der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter nach § 8 Abs. 2 FwG

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFichtenau
Datum2025-03-31
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Freiwillige Feuerwehr Fichtenau hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten, seines Stellvertreters, sowie zur Wahl der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter nach § 8 Abs. 2 FwG GRDrs 2025/021 Beschlussvorlage Az: 131.15 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Entscheidung öffentlich 31.03.2025 Befangenheit: GR Steffen Lüdtke Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Wahl von Herrn Steffen Lüdtke als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau. 2. Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Oliver Gerhäußer als stellvertretender Feuerwehrkommandant zu. 3. Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zu den von den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau durchgeführten Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter: Abteilung Lautenbach Abteilungskommandant: Oliver Gerhäußer (bisher Thorsten Burk) stellv. Abteilungskommandant: Daniel Brunner (bisher Oliver Gerhäußer) Abteilung Matzenbach Abteilungskommandant: Niklas Hübner (bisher Steffen Lüdtke) stellv. Abteilungskommandant: Jonas Holzner (bisher Armin Vigenschow) Abteilung Unterdeufstetten Abteilungskommandant: Edwin Kollecker (unverändert) stellv. Abteilungskommandant: Martin Keller (unverändert) Abteilung Wildenstein Abteilungskommandant: Dieter Butz (unverändert) stellv. Abteilungskommandant: Rainer Wenk (unverändert) Sachverhalt: Die Freiwillige Feuerwehr Fichtenau hat in ihrer ordentlichen Jahreshauptversammlung am 15. März 2025 Herrn Steffen Lüdtke zum Kommandanten und Herrn Oliver Gerhäußer zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Die Wahlen wurden geheim und getrennt voneinander mit Stimmzetteln durchgeführt. 2025/021 Seite 1 von 3 Wahlberechtigt sind nach dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung alle Angehörigen der Einsatzabteilung. Von 86 wahlberechtigten Feuerwehrleuten waren 67 in der Hauptversammlung anwesend, wovon 66 an der Wahl teilgenommen haben. Für jede Wahl konnte jeweils eine Stimme abgegeben werden. Bei der Wahl des Kommandanten entfielen von 66 abgegebenen Stimmen 62 auf Steffen Lüdtke und 1 Stimme auf Uwe Merklein. 2 Stimmzettel waren ungültig und es gab 1 Enthaltung. Bei der Wahl des stellvertretenden Kommandanten entfielen von ebenfalls 66 abgegebenen Stimmen 41 auf Oliver Gerhäußer, je 10 auf Timo Pfisterer und Rainer Wenk, sowie 1 auf Michael Döhring. Auch hier waren 2 Stimmzettel ungültig und es gab 2 Enthaltungen. Nachdem beide Kandidaten jeweils im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten haben, sind sie gemäß § 15 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg für das jeweilige Amt, für welches sie kandidiert haben, auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Alle zwei Gewählten haben die Wahl angenommen. Die Wahl bedarf nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg und § 15 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Fichtenau der Zustimmung des Gemeinderates. Voraussetzung dafür ist sowohl nach dem Feuerwehrgesetz als auch nach der Feuerwehrsatzung, dass die Gewählten die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören Alter, Charakter und Eigenschaften eines Menschen. Die Feuerwehrführungskraft muss nach der Feuerwehrdienstvorschrift andere veranlassen können, „das zu tun, was zur Erreichung des gesetzten Ziels erforderlich ist.“ Zum Feuerwehrführer sollte daher nur bestellt werden, wer Menschen positiv führen kann. Die fachlichen Voraussetzungen, nämlich der erfolgreiche Abschluss eines Zugführerlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg erfüllt Steffen Lüdtke. Er hat in den vergangenen 10 Jahren seine fachliche und persönliche Eignung als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau sowie in den letzten 10 Jahren als Matzenbacher Abteilungskommandant bestätigt. Oliver Gerhäußer ist seit 2013 aktiver Feuerwehrmann, ist ausgebildeter Gruppenführer und erfüllt auch die persönlichen Voraussetzungen für den Stellvertretenden Kommandanten. Er war in den letzten 5 Jahren stellvertretender Abteilungskommandant der Abteilung Lautenbach und wurde in der letzten Abteilungsversammlung zum Abteilungskommandanten gewählt. Den Zugführerlehrgang wird er im kommenden Jahr besuchen. Weiter soll der Gemeinderat seine Zustimmung zu den von den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau durchgeführten Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter erteilen, die folgendes Ergebnis brachten: Abteilung Lautenbach Abteilungskommandant: Oliver Gerhäußer (bisher Thorsten Burk) stellv. Abteilungskommandant: Daniel Brunner (bisher Oliver Gerhäußer) 2025/021 Seite 2 von 3 Abteilung Matzenbach Abteilungskommandant: Niklas Hübner (bisher Steffen Lüdtke) stellv. Abteilungskommandant: Jonas Holzner (bisher Armin Vigenschow) Abteilung Unterdeufstetten Abteilungskommandant: Edwin Kollecker (unverändert) stellv. Abteilungskommandant: Martin Keller (unverändert) Abteilung Wildenstein Abteilungskommandant: Dieter Butz (unverändert) stellv. Abteilungskommandant: Rainer Wenk (unverändert) Die fachlichen Voraussetzungen (Gruppenführerlehrgang) müssen noch geschaffen werden von Daniel Brunner, Niklas Hübner und Jonas Holzner. Herr Hübner ist bereits angemeldet für 2025, die beiden anderen stellvertretenden Abteilungskommandanten sollen den Lehrgang im Jahr 2026 absolvieren. Alle Kandidaten haben jeweils im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten. Sie sind gemäß § 15 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg für das jeweilige Amt, für welches sie kandidiert haben, auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Alle Gewählten haben die Wahl angenommen. Nach § 8 Abs. 6 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg kann gegen die Wahl des Kommandanten, der Abteilungskommandanten und der jeweiligen Stellvertreter binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Bis zum 23.03.2025 sind bei der Gemeinde Fichtenau keine Einsprüche eingegangen. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Erstellt am: 12.03.2025 Freigegeben: 12.03.2025 Evi Saur Anja Schmidt-Wagemann, Bürgermeisterin 2025/021 Seite 3 von 3

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