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Beschluss über die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Feldberg |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Feldberg
Kirchgasse 1
79868 Feldberg
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/129/2026
Amt: Hauptamt Datum: 06.07.2026
Bearbeiter: Alexander Rühle AZ: 062.35
Gremium Termin Behandlung
Gemeinderat 14.07.2026 öffentlich
Gegenstand der Vorlage
Beschluss über die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für
Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl 2027
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat setzt das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen gemäß
§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz auf Montag, 21.12.2026, 18:00 Uhr, fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt Jahr Ergebnisrechnung Finanzrechnung
Auswirkungen auf Umwelt, Natur und CO² Fußabdruck:
Negativ Neutral Positiv
Sachverhalt:
Nach § 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Einreichungsfrist frühestens auf
den 27. Tag vor der Wahl festgesetzt werden. Bei einem Wahltag am 17.01.2027 ist der
frühestmögliche Termin somit Montag, 21.12.2026.
Die Verwaltung schlägt vor, das Ende der Einreichungsfrist auf Montag, 21.12.2026, 18:00
Uhr, festzusetzen.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert