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Beratung und Beschluss über die Festsetzung des Tages der Bürgermeisterwahl und einer etwaigen Stichwahl

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFeldberg
Datum2026-07-14
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Gemeinde Feldberg Kirchgasse 1 79868 Feldberg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/127/2026 Amt: Hauptamt Datum: 06.07.2026 Bearbeiter: Alexander Rühle AZ: 062.35 Gremium Termin Behandlung Gemeinderat 14.07.2026 öffentlich Gegenstand der Vorlage Beratung und Beschluss über die Festsetzung des Tages der Bürgermeisterwahl und einer etwaigen Stichwahl Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird als Wahltag Sonntag, der 17. Januar 2027, festgesetzt. 2. Für eine etwa erforderlich werdende Stichwahl wird Sonntag, der 31.Januar 2027, festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen: Haushalt Jahr Ergebnisrechnung Finanzrechnung Auswirkungen auf Umwelt, Natur und CO² Fußabdruck: Negativ Neutral Positiv Sachverhalt: Bürgermeister Johannes Albrechtwurde am 27.01.2019 gewählt und hat sein Amt am 12.03.2019 angetreten. Gemäß § 42 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters acht Jahre. Dementsprechend endet die Amtszeit von Bürgermeister Johannes Albrecht am 11.03.2027. Die Neuwahl ist rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen. Nach § 45 Abs. 1 GemO wird die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Der Gemeinderat hat gemäß § 10 Abs. 2 KomWG den Wahltag festzusetzen. Gemäß § 45 Abs. 2 GemO darf der Wahltag frühestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Die Stichwahl, sofern erforderlich, ist gemäß § 45 Abs. 2 GemO zwei Wochen nach der Hauptwahl durchzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, als Wahltag Sonntag, den 17.01.2027, festzulegen. Ein eventueller zweiter Wahlgang (Stichwahl) würde demnach am Sonntag, den 31.01.2027, stattfinden. Die vorgeschlagenen Termine liegen im zulässigen Zeitraum vor dem Ende der laufenden Amtsperiode und berücksichtigen zudem Ferienzeiten und organisatorische Gesichtspunkte. Alle weiteren Termine (Stellenausschreibung u.a.) im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl berechnen sich nach dem festgesetzten Wahltag. Anlagen:

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