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Beratung und Beschluss über die Festsetzung des Tages der Bürgermeisterwahl und einer etwaigen Stichwahl
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Feldberg |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Feldberg
Kirchgasse 1
79868 Feldberg
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/127/2026
Amt: Hauptamt Datum: 06.07.2026
Bearbeiter: Alexander Rühle AZ: 062.35
Gremium Termin Behandlung
Gemeinderat 14.07.2026 öffentlich
Gegenstand der Vorlage
Beratung und Beschluss über die Festsetzung des Tages der
Bürgermeisterwahl und einer etwaigen Stichwahl
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird als Wahltag Sonntag, der 17.
Januar 2027, festgesetzt.
2. Für eine etwa erforderlich werdende Stichwahl wird Sonntag, der 31.Januar 2027,
festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt Jahr Ergebnisrechnung Finanzrechnung
Auswirkungen auf Umwelt, Natur und CO² Fußabdruck:
Negativ Neutral Positiv
Sachverhalt:
Bürgermeister Johannes Albrechtwurde am 27.01.2019 gewählt und hat sein Amt am
12.03.2019 angetreten.
Gemäß § 42 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters
acht Jahre. Dementsprechend endet die Amtszeit von Bürgermeister Johannes Albrecht am
11.03.2027.
Die Neuwahl ist rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen.
Nach § 45 Abs. 1 GemO wird die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister von den
Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt.
Der Gemeinderat hat gemäß § 10 Abs. 2 KomWG den Wahltag festzusetzen.
Gemäß § 45 Abs. 2 GemO darf der Wahltag frühestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit
stattfinden.
Die Stichwahl, sofern erforderlich, ist gemäß § 45 Abs. 2 GemO zwei Wochen nach der
Hauptwahl durchzuführen.
Die Verwaltung schlägt vor, als Wahltag Sonntag, den 17.01.2027, festzulegen.
Ein eventueller zweiter Wahlgang (Stichwahl) würde demnach am Sonntag, den 31.01.2027,
stattfinden.
Die vorgeschlagenen Termine liegen im zulässigen Zeitraum vor dem Ende der laufenden
Amtsperiode und berücksichtigen zudem Ferienzeiten und organisatorische Gesichtspunkte.
Alle weiteren Termine (Stellenausschreibung u.a.) im Zusammenhang mit der
Bürgermeisterwahl berechnen sich nach dem festgesetzten Wahltag.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert