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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf verkehrliche Maßnahmen K102

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeZetel
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Dokumente
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Zetel An Rat und Verwaltung der Gemeinde Zetel z.Hd. Herrn Bürgermeister Oetken Rathaus Ohrbült Mr, h e dde an alle R MH Zetel, den 29.05.2026 wwulerlalen. Zetel Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oetken! - 19] € vi Sehr. geehrte KollegInnen aus Rat und Verwaltung! Dieser Antrag fußt auf Äußerungen des Leiters des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis, die dieser von kurzem im Zusammenhang mit dem Ratsbeschluss aus Februar 2025 zur Einrichtung von Tempo30-Zonen auf der K 102 gemacht hat. Er hält die Einrichtung dieser Zonen aus rechtlichen Gründen nicht möglich, regte in dem Schreiben aber an, über andere Möglichkeiten zur Situationsverbesserung zu beraten. Damit dies geschieht, legen wir hiermit folgenden 3-teiligen Antrag dem Rat zur Beschlussfassung vor. Antrag auf verkehrliche Maßnahmen 1.) Auf der K 102 im innerörtlichen Bereich sollen Fahrrad-Piktogramme aufgetragen werden, ebenso im innerörtlichen Bereich der L 815. Zur Umsetzung sollen mit den verantwortlichen Behörden seitens der Gemeindeverwaltung Verhandlungen geführt und über deren Fortgang in den Gemeindegremien berichtet werden. Anzustreben ist eine baldige Umsetzung. Begündung: Die Situation für Radfahrer und Fußgänger in den genannten Bereichen ist immer wieder schwierig und potentiell gefährlich. Es fehlen oftmals die ausreichenden Breiten, damit jeder Verkehrsteilnehmende ohne Sorge vor Unfällen seiner Wege gehen bzw. fahren kann. Hinzu kommt, dass immer wieder BürgerInnen Ladenlokale nach dem Einkauf verlassen, was natürlich grundsätzlich sehr begrüßt wird, und unvermittelt die Nebenanlagen, also Fußwege (Radfahrer frei) betreten und somit mit Radfahrenden, aber auch vermehrt E-Scooter-Nutzenden in potentiell möglichen Begegnungskonflikt geraten. Es ist daher hilfreich, wenn klar ist, dass Radfahrende und z.B. E-Scooter-Nutzende, ggfs. weitere langsam fahrende E-Rollstühle die seitliche Fahrbahn nutzen dürfen. Das würde die Situation auf den Gehwegen deutlich entspannen. Für den KFZ-Verkehr sind die Piktogramme ebenfalls ein deutliches Zeichen, dass die Fahrradnutzung auf der seitlichen Fahrbahn ausdrücklich zugelassen ist. Wichtig ist dabei, dass die Abstände der Piktogramme nicht zu groß sind. Begrüßenswert ist in dem Zusammenhang eine gestrichelte Linie entlang des Radfahrbereiches. 2.) Im Bereich der Bahnhofstraße bei der Ausfahrt vom „REWE-Parkplatz“ soll eine fußgängergelenkte Überquerungshilfe (FGÜ) installiert werden. Die Gemeindeverwaltung möge dazu die Bedingungen und Kosten ermitteln sowie mit der zuständigen Verkehrsbehörde die Umsetzung besprechen. Ggfs. sind Fördermittel zu beantragen. Begründung: Zu dieser Angelegenheit hatte der Gemeinderat vor einigen Jahren bereits einen zustimmenden Beschluß gefasst, ihn aber später wieder mehrheitlich abgehoben. Dabei hatten über 500 UnterzeichnerInnen eines entsprechenden Aufrufes zur Umsetzung dieser Maßnahme ihr Votum deutlich gemacht. Der Verkehr hat weiter deutlich zugenommen. Es gibt für FußgängerInnen, RollstuhlfahrerInnen und Menschen mit Kinderwägen keinen gesicherten Übergang. Sie müssen bei Tempo 50 für den KFZ-Verkehr schauen, ob sie sicher und nicht gehetzt über die vielbefahrene Straße kommen. Übrigens ist dieser Bereich auch Schulweg. Wir sehen in dieser FGÜ auch eine Ergänzung zu den weiteren FGÜ in Zetel. Hier sollte nun eine Lücke geschlossen werden, sodass die qualifizierten Straßen im Ortszentrum gesichert überquert werden können. 33) Es soll also ein AK Ohrbült eingesetzt werden, der unter Hinzunahme von ExpertInnen Lösungsvorschläge erarbeitet, die auch rechtlich umsetzbar sind. Hierzu sind zuerst die Mitglieder des Bau & Wege-Ausschusses einzuladen, sowie weitere TeilnehmerInnen aus Rat und Verwaltung. Auch eine Bürgerversammlung zu diesem Thema, dass alle angeht, ist durchzuführen. Vorschläge aus dem AK sollen im Rat geprüft und zur Umsetzung beschlossen werden. Begründung: Die verkehrliche Situation am Ohrbüilt ist für den nichtmotorisierten, insbesondere Radfahr-und Fußgängerverkehr, aber auch für mobilitätseingeschränkte BürgerInnen und solchen, die mit kleinen Kindern dort unterwegs sein müssen, unerträglich. Die Festsetzung von Tempo 30 dort war nicht sinnlos, hilft aber nur begrenzt, der unübersichtlichen Situation Herr zu werden. Weitere abgestimmte Maßnahmen durften nicht oder noch nicht (Poller) umgesetzt werden. Freundliche Grüße Fraktion By is90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Zetel

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